Und wieder reibt man sich verwundert die Augen. Man ist halt Depp und hat keine Ahnung. Also da übertritt jemand illegal die Grenze nach Deutschland, ein Pakistaner, der dann zufälligerweise entdeckt wird und bei dieser Gelegenheit stellt sich heraus, dass der gute Mann bereits mit Haftbefehl gesucht wird, weil er gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hat (wird nicht näher erläutert und vielleicht kann man annehmen, dass der Verstoß darin lag, dass er sich unberechtigt in Deutschland aufhielt, vielleicht...). Na, ja, auf jeden Fall hat der Haftbefehl offenbar nur den Grund, von dem guten Mann 140,-- Euro Bußgeld zu kassieren, bevor er seine Fahrt fortsetzen kann. Nur leider kann er nicht und alleine deshalb kommt er in die JVA. Nichts als ein Bußgeld also. Hätte er die 140,-- Euro entrichten können, wäre er also unbehelligt weitergezogen. Nun also muss er erst einmal die 140,-- Euro auftreiben.

Und ich frage mich, in welchem Land ich eigentlich lebe....

Bundespolizeiinspektion Flensburg

BPOL-FL: 12 unerlaubte Einreisen; Gesuchter Pakistaner in Haft

20.12.2018 – 09:19





Flensburg (ots) - Innerhalb eines Tages (gestern) hatte die Bundespolizei bei Kontrollen im Flensburger Bahnhof und den grenzüberschreitenden Zügen aus Dänemark wieder zahlreiche Feststellungen.


So wurden bei Kontrollen der Einreisezüge aus Dänemark acht Vietnamesen, ein Pakistaner, ein Tunesier und zwei Afghanen ohne Dokumente festgestellt. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung und Anzeigenerstattung wegen unerlaubter Einreise wurden sie an die Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.


Bei dem 32-jährigen Pakistaner wurde bei der Überprüfung festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vorlag. Er konnte die geforderten 140,- Euro Geldstrafe nicht bezahlen und wurde daher in die JVA eingeliefert.



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Ja, und ich hätte schon Rückfragen, aber ich denke, es ist sinnlos, diese zu stellen.