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    Krankenkassen: Streit um die Spange

    Krankenkassen

    Streit um die Spange

    • Ein vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten stellt den Nutzen von Zahnspangen in Frage.
    • Die Krankenkassen überprüfen nun ihr System, anhand dessen sie bislang entschieden, ob sie sich an Behandlungen finanziell beteiligen.
    • Das Verfahren könnte Jahre dauern.




    Mehr als eine Milliarde Euro geben die gesetzlichen Krankenkassen jedes Jahr für Zahnspangen aus. Und viele Eltern zahlen noch einmal kräftig drauf, wenn ihr Kind eine feste Zahnspange bekommt - für "thermoelastische" Drähte zum Beispiel oder für zahnfarbene Brackets. Fast jede zweite betroffene Familie investiert für solche Extras mehr als 1000 Euro, fand die Krankenkasse DAK vor vier Jahren in einer Studie heraus. Gerade und ästhetische Zähne sind vielen Menschen viel wert. Doch ob oder wie sehr die Zahnspangen tatsächlich der Gesundheit nützen, daran weckt nun ein Gutachten des IGES Instituts im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erhebliche Zweifel.


    Denn Studien, die untersuchen, wie sich eine Zahnspange im Kindes- oder Teenageralter auf das Gebiss eines Menschen auswirken, gibt es demnach kaum. Die Wissenschaft lasse derzeit "keinen Rückschluss auf einen patientenrelevanten Nutzen zu", heißt es in dem Gutachten. Allein die "Lebensqualität" steige wohl nach einer kieferorthopädischen Behandlung. Die Autoren empfehlen nun, medizinische Untersuchungen nachzuholen und anschließend Leitlinien zu entwickeln, auf deren Grundlage Kieferorthopäden dann entscheiden müssten.


    Das IGES Institut wertete außerdem Studien zu den Kosten für Familien und Kassen aus. 75 bis 80 Prozent der Versicherten hätten demnach mindestens eine Zusatzleistung für die Zahnspange privat bezahlt. Auch bei solchen Extras sei die wissenschaftliche Evidenz nicht erwiesen.


    Bislang orientieren sich Krankenkassen, die entscheiden sollen, ob sie eine Spange für ein Kind übernehmen, an einem Fünf-Stufen-System. Entscheidend ist die Diagnose der Zahnärzte: Bei Lücken oder schiefen Zähnen, bei denen eine Korrektur bloß aus kosmetischen Gründen nötig wäre, gelten die Stufen 1 und 2 - hier zahlt die Kasse nicht. Ab Stufe 3 machen Ärzte eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung geltend, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder in Zukunft beeinträchtigen könnte. In diesem Fall zahlt die Kasse. Bei Erwachsenen springt sie dagegen nur noch in sehr schweren Fällen ein.


    Das Stufensystem stammt aus dem Jahr 2003 und gehöre möglicherweise auf den Prüfstand, heißt es jetzt vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen. Man werde nun prüfen, ob man eine sogenannte Nutzenbewertung beantrage. Für eine solche Bewertung ist der Gemeinsame Bundesausschuss zuständig, ein Berliner Gremium aus Kassenvertretern, Kliniken und Ärzten, darunter auch Zahnärzten, das neue Medikamente oder Behandlungsformen überprüft. Um sich die Zahnspangen vorzunehmen, bräuchte das Gremium allerdings einen Mehrheitsbeschluss seiner verschiedenen Vertreter. Das ganze Verfahren könnte insgesamt Jahre dauern.


    Sollte das Gremium zu dem Ergebnis kommen, dass bestimmte feste oder lose Spangen unnütz sind, werde der Kassenverband seine Erstattungspraxis ändern, sagt die Kassensprecherin. Im Klartext: Es könnte von den Kassen weniger Geld für Zahnspangen geben.


    Auch aus der Politik werden nun Forderungen laut, die Zahnspangen vom Gesundheitsgremium überprüfen zu lassen. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach sagt, das Gremium sollte am besten standardisierte Informationen für Familien entwickeln, damit sie sich unabhängig vom Kieferorthopäden ein Bild machen könnten. "Eltern werden verunsichert", sagt er, und Kassen müssten erfahren, ob Frühbehandlungen von Kindern oder eine teure Diagnostik überhaupt im Verhältnis zum medizinischen Ergebnis stünden. Lauterbach kritisiert zudem ein gesellschaftliches Missverhältnis: Während ältere Menschen, die sich aus Armut keinen Zahnersatz leisten können, nicht geholfen werde, gebe es bei Kindern eine "kosmetische Überversorgung".


    Was die Spange kostet
    Jedes Kind und jeder Jugendliche, der gesetzlich versichert ist, hat heute einen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Spange. Tatsächlich werden beim Kieferorthopäden aber häufig private Zusatzleistungen angeboten, etwa kleinere oder dezentere Brackets, elastische Speziallegierungen bei den Bögen (Titan statt Stahl) oder eine Versiegelung im Umfeld der Brackets. Ein Nutzen ist laut Studienlage auch hier oftmals nicht gegeben.

    Ein Zahnarzt oder ein Kieferorthopäde darf allerdings eine Kassenbehandlung nicht verweigern und sie auch nicht von privaten Zuzahlungen abhängig machen. "Ein solches Verhalten verstößt klar gegen vertragszahnärztliche Pflichten", betonte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) vor vier Jahren in einer Erklärung. Ein Zahnarzt ist auch verpflichtet, Familien über die Option aufzuklären, das Kind nicht zu behandeln.
    Für Spangen, die aus Sicht des Kieferorthopäden nicht unbedingt medizinisch notwendig sind, also eher kosmetischer Natur, gibt es Zahnzusatzversicherungen. Je nach Tarif sichern sie auch Behandlungen für Erwachsene ab. Allerdings spielen beim Abschluss solcher Versicherungen oft Wartezeiten und Vorerkrankungen eine Rolle.
    Generell müssen Eltern 20 Prozent der Kosten, die für die Spange ihres Kindes bei einer gesetzlichen Krankenkasse anfallen, erst einmal auslegen. Dieses Geld ist wie eine Art Pfand, und sie bekommen es nach Abschluss der Behandlung zurückerstattet. Dafür ist es wichtig, dass sie alle Rechnungen während der Behandlung im Original aufheben und sich vom Zahnarzt am Ende eine Abschlusserklärung geben lassen. Denn wenn ein Kind die Behandlung abbricht, gibt es das Geld nicht mehr zurück. Kristiana Ludwig


    Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, fordert, die Bundesregierung müsse Langzeitstudien über kieferorthopädische Leistungen fördern. Betroffene wüssten nicht, ob eine Spange langfristig auch schaden könne. "Doch ein gutes, gesundes Gebiss und gute Mundgesundheit dürfen nicht ein Privileg nur für Gutverdienende werden."


    Ein Sprecher von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, man wolle nun den "weiteren Forschungsbedarf" mit beteiligten Organisationen besprechen. Prinzipiell bewerte nicht der Gesetzgeber den Nutzen einer Therapie, sondern das Gesundheitsgremium. "Das Gesundheitsministerium zweifelt nicht an der Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen", stellte er klar. Zuvor hatte die Bild-Zeitung berichtet, dass Spahn den Sinn solcher Therapien anzweifele.

    https://www.sueddeutsche.de/politik/...tzen-1.4273777

    Lange Rede, kurzer Sinn: Die Intention ist klar, das Gesundheitsministerium (Jens Spahn) will den Leistungskatalog der Krankenversicherungen weiter ausdünnen, ohne dass natürlich die Beiträge sinken.
    Und die SPD sorgt sich um Gerechtigkeit: Da sich viele Rentner ihre Gebisse nicht mehr leisten können (dank der SPD-Reformen seinerzeit übrigens), sollen die Jungen nicht mehr überversorgt werden: Im Klartext: Die schiefen Zähne der kleinen Leute und SPD-Wähler bleiben erhalten, die durch Zahnfehlstellungen (Lücken zwischen den Vorderzähnen) resultierenden Sprachprobleme auch. Manche Berufe bleiben den kleinen Leuten daher vorenthalten. Ob die logopädischen Behandlungen, die durch die nicht behobenen Zahnfehlstellungen nötig werden, nach dem Willen der SPD auch gestrichen werden sollen, ist bislang nicht bekannt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Krankenkassen: Streit um die Spange

    Jahrzehntelang wurden Zahnspangen propagiert und heute erst stellt sich ihren Nutzlosigkeit heraus?
    Für wie dumm halten die Herrschenden uns?

  3. #3
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    AW: Krankenkassen: Streit um die Spange

    Meine Mutter musste 20 Jahre Tabletten nehmen, die nach der "Gesundheitsreform" plötzlich nutzlos waren. Das ganze System ist marode. Unsinnige Behandlungen werden bezahlt, effektive Anwendungen nicht.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Krankenkassen: Streit um die Spange

    Die vom Bundesgesundheitsministerium (in eigener Sache offenbar) in Auftrag gegebene Studie war erst der Anfang:

    Kassen prüfen, ob sie die Kosten für Zahnspangen und Co. deckeln
    & Co. meint dann weitere Leistungen.


    Die gesetzlichen Krankenkassen fordern belastbare Studien zum Nutzen von Zahnspangen und kieferorthopädischen Maßnahmen.

    Der Spitzenverband der Krankenkassen fordert, schnell etwas an der bisherigen Forschungslage zu ändern.

    Nach einer Prüfung könnten die Kosten für kieferorthopädische Leistungen dann gedeckelt werden.
    . „Kieferorthopädische Behandlungen kosten die gesetzlichen Krankenkassen und damit die Beitragszahler jedes Jahr rund eine Milliarde Euro und bedeuten für die Betroffenen teilweise erhebliche Belastungen und Anstrengungen“, sagte Ann Marini, stellvertretende Sprecherin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen, gegenüber WELT AM SONNTAG.
    Die Kassen prüfen bereits, ob sie im Gemeinsamen Bundesausschuss „einen Antrag zur Nutzenbewertung kieferorthopädischer Leistungen stellen“, wie Kassensprecherin Marini sagt. Je nachdem, was diese Nutzenbewertung ergebe, sei es denkbar, die Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung anzupassen.
    Dies könnte etwa bedeuten, die Kosten für kieferorthopädische Leistungen durch die Einführung von Behandlungspauschalen zu deckeln und die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungszeiträume anzupassen.
    Leistungen auf unklarer Grundlage?
    „Bevor über das aktuelle Gesetzesvorhaben TSVG vorschnell eine Mehrkostenregelung gesetzlich eingeführt wird, brauchen wir erst einmal Gewissheit darüber, wo der Einsatz von Zahnspangen medizinisch sinnvoll ist und welchen Umfang die vertragszahnärztliche Versorgung im kieferorthopädischen Bereich haben muss“, sagte Litsch laut WELT AM SONNTAG.
    https://www.welt.de/wirtschaft/artic...e-deckeln.html

    Nun ja, so bleiben die Prämien d.h. die Einzahlungen in die Kassen auf gleich hohem Niveau bzw. steigen, gleichzeitig sinken aber die Leistungen und Gelder werden frei zum Beispiel für die Eingliederung neuer Kassenmitglieder oder kostenintensive Behandlungen beispielsweise gegen TBC.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #5
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    AW: Krankenkassen: Streit um die Spange

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Meine Mutter musste 20 Jahre Tabletten nehmen, die nach der "Gesundheitsreform" plötzlich nutzlos waren. Das ganze System ist marode. Unsinnige Behandlungen werden bezahlt, effektive Anwendungen nicht.
    Staatswirtschaft halt.

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