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    Straßendealer vor Gericht

    Sachte formuliert, vieles nur angedeutet und im Dunkeln gelassen, darunter auch, wie jung der "junge Afghane" ist.

    Straßendealer vor Gericht

    Siegen. Afghane wurde über die offenen Grenzen
    im Jahr 2015 ins Siegerland verschlagen
    und startete hier seine kriminelle Karriere.


    kalle- Kann dem jungen Asylsuchenden auf dem Weg aus der Kriminalität heraus noch geholfen werden – oder müssen hier die Justiz und die Jugendhilfeeinrichtungen passen? Genau dieser Frage ging am Donnerstag die 1. große Strafkammer des Siegener Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Elfriede Dreisbach nach. Auf der Anklagebank saß ein junger Afghane, der 2015 mit der Flüchtlingswelle von Kabul über den Iran, weiter in die Türkei und Griechenland, von dort auf der Balkanroute über Österreich illegal über die offenen Grenzen bis nach Burbach gespült wurde.


    Die Staatsanwaltschaft sieht in ihm einen „erfolgreichen“ Straßendealer. Staatsanwalt Philipp Scharfenbaum wirft dem jungen Mann vor, insgesamt 209-mal Handel mit Marihuana getrieben zu haben. Zusätzlich war der Dealer am 4. Mai 2018 im Rahmen einer Personenkontrolle mit Drogen und mit einem Klappmesser an der Tiergartenstraße erwischt worden, So wurde die Anklage zum bewaffneten Handeltreiben mit Drogen ausgeweitet.


    30 bis 40 kleine Ein- bzw. Zwei-Gramm-Päckchen brachte der Dealer, der zuletzt in Kredenbach gemeldet war, Tag für Tag unter die Leute. Seine Stammplätze befanden sich vor einem Dönerladen am Siegener Hauptbahnhof und in der Unterführung zum Fischbacherberg hin. Hier bediente er seine Kunden aus den Berufschulen. Den Handel, so ließ er vom Dolmetschter übersetzen, habe er für einen anderen Dealer abgewickelt, der auch die Gelder eingestrichen habe. Der Angeklagte habe bei dem Hintermann Schulden aufgetürmt. Er selbst habe nur 10 Euro pro Tag bekommen. Das Geld habe er für Essen und Zigaretten ausgegeben. Er selbst habe Drogen konsumiert.



    Die als Zeugen geladenen Polizeibeamten bezeichneten den Tatverdächtigen als „alten Bekannten“, der immer wieder mit Drogen aufgefallen sei und gegen den man häufig sogenannte Bereichsbetretungsverbote ausgesprochen habe (laut Polizeigesetz der „große Bruder“ vom Platzverweis, letzterer kann nämlich nur für eine kurze Dauer erteilt werden).


    Doch die polizeilichen Ermahnungen blieben ohne Wirkung. Eine Polizeikommissarin: „Man konnte den Dealer Tag für Tag in der Stadt sehen. Unsere Aufforderungen missachtete er gnadenlos“. Bei einer großangelegten Razzia im „Bermudadreieck“ zwischen Scheinerplatz, Hindenburgstraße und Kunstweg in der Siegener Innenstadt war der junge Mann erneut in die Fänge der Polizei geraten. Wieder trug er Drogen bei sich. Diesmal auch in der Unterhose versteckt.


    Seitdem sitzt der Afghane ohne Aufenhaltsstatus in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf.


    Das Gutachten der Jugendgerichtshilfe machte die Entscheidungsfindung des Gerichts auch nicht leichter. Überall, wo man den jungen Mann, der weder lesen noch schreiben gelernt hat, bislang eingliedern wollte, blieben nur Scherben zurück. So sprach das Gutachten davon, dass es dem Tatverdächtigen schwer falle, sich an Regeln zu halten, dass er gewaltbereit und dass er in verschiedenen Einrichtungen durch grobes Fehlverhalten aufgefallen sei. Seine Wutausbrüche habe er auch in der Justizvollzugsanstalt ausgelebt. Sozial lebe er weitgehend abgekapselt. Seine ehemalige Freundin aus Weidenau wisse nicht, dass er im Gefängnis sitzt.


    Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädieren dafür, den jungen Mann wegen seiner Defizite nach Jugendstrafrecht zu behandeln. Strafmildernd, so Philipp Scharfenbaum, sei das volle Geständnis zu werten wie auch der Hinweis auf einen anderem Dealer aus Niederschelderhütte, dem die Staatsanwaltschaft bereits nachginge. Scharfenbaum forderte ein Jahr und sechs Monate Jugendstrafe. Man dürfe dabei aber nicht vergessen, dass der gesamte Alltag des Angeklagten aus krimineller Energie bestanden habe.



    Die jetzige Situation, in der er stecke, habe er seinem Hintermann in die Schuhe geschoben. Für sein „Missgeschick“ mache er immer andere verantwortlich. Dennoch sei weitere Hilfe angebracht, um dem Afghanen die Chance auf ein Leben mit Zukunft zu ermöglichen.


    Die Verteidigung fragte in ihrem Plädoyer das Gericht, ob nicht eine Strafe auf Bewährung in Betracht käme. Das Urteil will das Gericht am 8. Januar um 13 Uhr verkünden.

    http://www.siegener-zeitung.de/siege...654427398e3-ds
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Straßendealer vor Gericht

    Dennoch sei weitere Hilfe angebracht, um dem Afghanen die Chance auf ein Leben mit Zukunft zu ermöglichen.
    Wie bitte? Die einzige effektive Hilfe ist, ihn ins Flugzeug nach Kabul zu setzen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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