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Hits: 1193 | 26.12.2018, 19:46 #1
Wegen ausländischer Einflussnahme: GroKo will Moscheesteuer einführen - Die Tagesstimme
Wegen ausländischer Einflussnahme: GroKo will Moscheesteuer einführen Die TagesstimmeMit einem Vorschlag zur Finanzierung der Moscheen in Deutschland per 'Moscheesteuer' sorgten Abgeordnete der großen Koalition am Mittwoch für Aufsehen ...
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26.12.2018, 21:47 #2VIP
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AW: Wegen ausländischer Einflussnahme: GroKo will Moscheesteuer einführen - Die Tagesstimme
Moscheesteuer - genauso vorgeschoben, wie die 'Besserverdienenden', die den Sharias dazu dienen, den ausbeuterischen Soli nicht abschaffen zu wollen, um Stimmen bei den Nettostaatsprofiteuren der SBZ zu ergattern. Die ausbeuterische Hyäne Staat unternimmt alles, um die Ausbeutung der Werktätigen und Unternehmer zu maximieren. Sie wird daran ersticken, siehe Laffer-Kurve.
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27.12.2018, 10:52 #3
AW: Wegen ausländischer Einflussnahme: GroKo will Moscheesteuer einführen - Die Tagesstimme
Die ausländische Einflussname wird auch mit einer Moscheesteuer nicht aufhören. Natürlich bin ich voll und ganz dafür, dass die Muslime ihren Firlefanz selbst finanzieren. Noch besser wäre, wenn diese Leute Deutschland verlassen würden. Islam und Demokratie sind nicht vereinbar. Muslime können und wollen nicht in einer Demokratie leben.
Geändert von Realist59 (28.12.2018 um 08:17 Uhr)
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Wegen ausländischer Einflussnahme: GroKo will Moscheesteuer einführen - Die Tagesstimme
Kommt eine Moscheesteuer, hilft die, die sonstigen Einnahmen der Moscheegemeinden zu verschleiern. Man muss sich einmal vorstellen, dass bis jetzt nicht thematisiert wurde, wie Moscheegemeinden, deren Mitglieder zumeist aus Arbeitslosen bestehen, doch immerhin Millionen verwalten und sich Moscheen hinsetzen und verwalten, die von den Mitgliedern über Spenden gar nicht finanziert worden sein können. Die Presse hat bisher hier nicht nachgefragt und wird morgen nicht nachfragen, weil man doch dann ganz bequem auf Gelder aus der Moscheesteuer verweisen kann.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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