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15.03.2026, 16:12 #91
AW: Spiegel ist Fakenews-Produzent
HAMBURG. Der Spiegel hat mehrere Bilder aus seiner Berichterstattung über den Irankrieg entfernt, nachdem unabhängige Gutachten KI-Manipulationen nachgewiesen hatten. Betroffen sind Aufnahmen eines angeblichen iranischen Flugzeugträgers, einer Explosion in Teheran sowie Porträts des neuen Obersten Führers Modschtaba Chamenei neben seinem Vater Ali Chamenei. Die Fotos waren über das Agenturnetzwerk von SalamPix verbreitet worden, einem lokalen Anbieter, der seine Inhalte an die französische Agentur Abaca Press liefert. Von dort gelangten sie in die Datenbanken deutscher Medien, darunter Zeit, Süddeutsche Zeitung, WDR, Stern, Deutschlandfunk, Deutsche Welle, Welt, taz und B.Z.
Die forensische Analyse des deutschen Unternehmens Neuramancer ergab bei fünf Verdachtsfällen klare Hinweise auf KI-Eingriffe. Beim Bild des Flugzeugträgers wiesen unlogische Schatten und strukturelle Unstimmigkeiten auf eine vollständige Generierung hin. Bei der Explosionsaufnahme aus Teheran fanden sich in den Metadaten Spuren des KI-Tools Flux 2, was auf nachträgliche Bearbeitung hindeutet. Ein angebliches Historienfoto iranischer Schulmädchen aus dem Jahr 2022 erwies sich hingegen als authentisch. Zwei weitere Aufnahmen – ein Vorschaubild von Ali und Modschtaba Chamenei sowie ein Botschaftsgebäude in Niger – gelten laut Gutachten mit hoher Wahrscheinlichkeit als KI-generiert.
Agenturen und Zeitungen reagieren sofort
Die Bilderkette begann bei SalamPix, einer im Iran aktiven Agentur, deren Arbeitsweise noch ungeklärt ist. Abaca-Press-Chef Jean-Michel Psaila bestätigte auf Anfrage des Spiegels, dass ein iranischer Fotograf ungekennzeichnetes Material von einer Plattform der Revolutionswächter in den Agenturpool eingespeist hatte. Die Revolutionswächter unterstehen direkt dem iranischen Regime und verfügen über eigene Geheimdienststrukturen. Der Fotograf bestritt, selbst KI-Tools eingesetzt zu haben, räumte aber ein, die Herkunft der Dateien nicht ausreichend geprüft zu haben. Kontaktversuche des Hamburger Magazins zu SalamPix blieben bisher erfolglos.
In Deutschland reagierten die Agenturen umgehend auf die Vorwürfe. Die dpa-Bildagentur Picture Alliance blendete alle SalamPix-Inhalte aus ihren Datenbanken aus und leitete eine interne Klärung ein. Imago Images sperrte den Zulieferer mit der Begründung, dieser erfülle nicht die nötigen Qualitätsstandards. Die Agentur ddp verschickte eine sogenannte Kill Notice, um die weitere Nutzung der Bilder durch Medienkunden zu unterbinden. Bereits zuvor hatte das niederländische ANP rund 1.000 SalamPix-Fotos zurückgerufen, nachdem eigene Experten Auffälligkeiten festgestellt hatten.
„Spiegel“ räumt Fehler ein
Der Spiegel räumte ein, im Redaktionsprozess „Fehler gemacht“ zu haben. Künftig sollen Bildlieferungen aus Krisenregionen strengeren Kontrollen unterliegen. Die Redaktion verwies auf ihre internen KI-Richtlinien, die fotorealistische Generierung oder Bearbeitung von Nachrichtenbildern explizit verbieten. Trotz dieser Vorgaben war ein manipuliertes Agenturfoto kurzzeitig auf Spiegel Online erschienen, bevor es nach einem Leserhinweis ausgetauscht wurde. Dieser Vorfall wird ebenfalls aufgearbeitet.
https://jungefreiheit.de/kultur/medi...lder-zum-iran/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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03.04.2026, 09:14 #92
AW: Spiegel ist Fakenews-Produzent
Der Schauspieler Christian Ulmen geht wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung gegen den Spiegel vor. Doch die manipulative Kampagne zur Internetüberwachung ist kein Einzelfall: Von Relotius‘ erlogenen Asyl-Kampagnen über Wahlbeeinflussung bis hin zum offenen Sturz der österreichischen Regierung 2019.
Collien Fernandes wurde im Spiegel pathetisch zitiert: „Du hast mich digital vergewaltigt“ – inzwischen rudert sie selbst zurück. Die massiven Vorwürfe gegen Christian Ulmen wurden offenbar ungeprüft verbreitet: Er soll seine Noch-Ehefrau hintergangen, über Jahre Deepfakes mit ihrem Gesicht verschickt und unter falschen Profilen in ihrem Namen geflirtet haben.
Dass die dafür nötige KI-Technologie im angeblichen Zeitraum so noch gar nicht verfügbar war, fiel schließlich selbst vielen Beobachtern auf.
Kampagne für Internet-Kontrolle: Von Staat und Soros finanziert
Doch die Kampagne, um die es in Wahrheit geht, läuft weiter: Wir brauchen die Klarnamenpflicht – so der Tenor. Die Dramaturgie ist offensichtlich: Collien Fernandes wird emotional ins Zentrum gerückt und vom Spiegel allen Ernstes mit realen Vergewaltigungsopfern gleichgesetzt – flankiert von dutzenden C-Promis.
Das Drehbuch liefern die staatlich finanzierte NGO HateAid unter Vorsitz von Anna-Lena von Hodenberg – finanziert aus staatlichen Mitteln und aus Netzwerken um George Soros. Wer sich diese Fakten ansieht, dem ist klar: Der gläserne Internetnutzer soll den Deutschen auf diesem Weg verkauft werden. Letztlich schafft die „Klarnamenpflicht“ die Grundlage für das Sozialkreditsystem nach Vorbild Chinas – dem einzigen Land weltweit, in dem bisher eine Klarnamenpflicht gilt.
EU-Wahl manipuliert
Es ist nicht die erste politische Schmutzkampagne dieser Postille. Die EU-Wahl 2024 wurde in Deutschland laut Kritik maßgeblich vom Spiegel beeinflusst: Schätzungen sprechen von 27 verlorenen Mandaten rechter Parteien durch eine Kampagne über angebliche russische Einflussnahme. Hauptbetroffene waren Maximilian Krah und Petr Bystron, denen Zahlungen für Interviews unterstellt wurden – Beweise blieben gänzlich aus.
Trotzdem prägte die Berichterstattung damals das Wahlverhalten. Zurück blieb laut Kritik vor allem Schaden für die Betroffenen: In zwei Jahren und 29 Hausdurchsuchungen fand die Staatsanwaltschaft keine Indizien für eine Anklage.
Österreichs Regierung gestürzt
Mehrfach freigesprochen wurde mittlerweile ein prominenter Betroffener einer Spiegel-Kampagne zu einer EU-Wahl. In diesem Fall aus jener zur Wahl 2019: der frühere österreichische Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Mit der Kampagne des Spiegel wurde Österreichs Regierung wenige Monate vor der EU-Wahl gesprengt. Auch hier vermuten Kritiker die gezielte Verhinderung rechter Wahlgewinne. Im Hintergrund beider Kampagnen steht laut Kritik die US-NGO OCCRP, finanziert durch USAID und heute auch von der EU gefördert.
Blumige Geschichten von Relotius
Unvergessen sind die blumigen Geschichten von Claas Relotius über angeblich gastfreundliche Asylmigranten, die in deutschen Heimen großzügig für Rentner auftischen. Seine erfundenen Reportagen gelten als einer der größten Betrugsfälle des Journalismus.
Doch der frühere Redakteur vom Spiegel, der nach Bekanntwerden öffentlich fallengelassen wurde, war offenbar kein Einzelfall. Vielmehr erscheint er als Teil eines größeren Musters politischer Kampagnen – eines Systems Spiegel. Während über seinen Verbleib seit Berichten über einen Aufenthalt in einer Nervenheilanstalt kaum noch etwas bekannt ist, wirkt dieses System unvermindert fort.
https://pi-news.net/2026/04/ulmen-re...spiegel-fakes/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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21.04.2026, 10:15 #93
AW: Spiegel ist Fakenews-Produzent
Spiegel: Sag zum Abschied leise „nius“
Der für seine lustigen Märchen bekannte „Spiegel“ hat mal wieder zugeschlagen – und ein – bei Linken ja so beliebtes – gewaltiges von Linksaußen reingezimmertes Eigentor geschossen. Eine ganze Armee von Neid und Missgunst getriebenen „Investigativ-Aktivisten“ war nötig, um Allgemeines und Allseitsbekanntes über die immer mächtiger werdende Konkurrenz, „nius“ zu „recherchieren“, ins Blatt zu heben und damit eine sehr erfolgreiche Werbekampagne für nius an den Start zu bringen.
Jeder Satz ein Volltreffer in den eigenen Kasten, oder ironisch ausgedrückt: Der Spiegel hetzt gegen Patrioten und Familien und verbreitet linksfaschistisches Gedankengut. Was der „Spiegel“ bei Relotius begonnen hat, setzt er nun fort, unterstützt von einflussREICHEN Leuten aus Politik und Gesellschaft.
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat sich den Schmand durchgelesen und schreibt:
Sieben Autoren. Titelstory. Kulturkampf-Tonlage. Der SPIEGEL wollte NIUS erledigen – und hat ihm die größte Gratis-Werbung des Jahres geliefert. Ein Haus mit Relotius-Vergangenheit predigt journalistische Hygiene. Über Maßstäbe, Milieupflege und Aufwertung durch Feindschaft.
Auf „Achgut“ legt Steinhöfel dann noch mal richtig nach:
„Besonders unerquicklich ist dabei die demonstrative Asymmetrie der Maßstäbe. NIUS macht, nach allem öffentlich Sichtbaren, nicht mehr, sondern eher weniger Fehler als andere große Häuser. Es produziert auch keine einzigartigen Fehler. Was es einzigartig macht, ist etwas anderes: Man mag seine Haltung nicht, seinen Ton nicht, sein Publikum nicht, seine politische Funktion schon gar nicht. Also wird das Übliche zum Symptom, das Korrigierte zum Skandal, das Mißliebige zur Gefahr und der politische Gegner zum Gegenstand einer titelreifen Exorzismusübung. (…) Deshalb ist die Sache auch unter Proportionalitätsgesichtspunkten unerquicklich für den SPIEGEL. Selbst wenn man ihm die belastbareren Vorwürfe im Kern stehen ließe, rechtfertigt das keinen Zehn-Seiten-Feldzug mit sieben Autoren und Titelplatzierung. Dafür fehlt schlicht die Substanz. (…) Was der Artikel tatsächlich leistet, ist viel bescheidener: Er dokumentiert, wie sehr NIUS das etablierte Medienmilieu inzwischen beschäftigt. Ein solches Aufgebot veranstaltet man nicht gegen Irrelevanz. Man veranstaltet es gegen einen Akteur, den man für wirksam hält, für störend, für gefährlich im diskursiven Sinne. Anders gesagt: Der SPIEGEL hat mit erheblichem Personalaufwand öffentlich bestätigt, daß NIUS ein Faktor ist.“
Auch andere bekannte Autoren spinnen dem wirkmächtigen Nachfolger des einst renommierten Nachrichtenmagazins bei.
Marcel Luthe (Good Governance) schreibt:
Der unter anderem von der Stiftung eines Multimilliardärs finanzierte #Spiegel versteht seine Rolle im Meinungsdiskurs nicht etwa darin, kritisch auf die Regierungen und deren Schattenorganisationen („NGO“) zu schauen, sondern kritisiert lieber diejenigen Medien, die genau das tun wie nun #Nius. Warum eigentlich? Cui bono?
Eva Herman schreibt:
Relotius-Blatt SPIEGEL hetzt gegen Julian Reichelt
+++ Viel Feind, viel Ehr +++ Da man die Qualität der SPIEGEL-Berichterstattung gerade erst wieder prüfen konnte anlässlich der irren Collien-Fernandes-Story, welche eine Weile noch eine ganze Armada von Anwälten beschäftigen wird, weiß man, welche Bedeutung man diesem Blatt noch beimessen muss.
+++ Seit den 1990er Jahren hat der SPIEGEL mehr als ein Drittel seiner Auflage verloren (von über 1 Million auf heute ca. 625.000). Die letzten drei Jahre setzen diesen langjährigen Abwärtstrend fort. Mehr braucht man nicht zu sagen +++
Auch wenn Reichelt einigen Leuten nicht besonders sympathisch ist, so machen er und seine Leute eine für heute wichtige und unverzichtbare Aufklärungsarbeit. Reichelts NIUS legt den Finger fortdauernd in der Regierung zahlreiche Wunden.
Tja, und die Hauptstadt-Politiker und die Hauptstadt-Journalisten ziehen bei derart wichtigen Persönlichkeiten wie Reichelt dann auch schon mal an einem Strang- in dieselbe Richtung…
Ein schrecklich durchschaubares Spiel …
Julius Böhm schreibt:
Mir scheint, als wolle @derspiegel den Linksradikalen, die #NIUS aktuell bedrohen, noch ein wenig ideologisches Argumentations-Futter liefern, damit der Zweck die Mittel auch wirklich heiligt.
Waldemar Hartmann schreibt:
Heute ist aber was los! Gleich sieben Lohnschreiber hat das Märchenmagazin Spiegel zur Jagd auf Nius und Julian Reichelt aufgeboten. Heraus kam dabei eine sehr dünne Geschichte. Und: Ich wurde nicht mal erwähnt! Freunde aus Hamburg, ich kann mich in meiner Stammkneipe nicht mehr sehen lassen. Können wir da noch nachbessern?
Der großartige Max Mannhart hat sich diese Passage vorgeknöpft:
Und zerlegt diesen Schwachsinn in seine Einzelteile:
„Kaum ein Absatz könnte die Absurdität neulinker Denkmuster besser offenbaren, als dieser Spiegel-Kurzschluss aus dem Hit Piece gegen Nius.
Niemand bei klarem Verstand könnte behaupten, dass die Kulturen der Azteken oder des Wahhabismus gleichwertig wären wie die westliche Zivilisation – oder auch nur im Ansatz vergleichbare Leistungen für die Menschheit erbracht hätten.
Wenn Kulturen (oder gar Staaten) keinen unterscheidbaren Wert haben, dann haben es Ideen, Werte und Ideale auch nicht – und es dürfte keine fundamentale Kritik mehr an Religionen, Traditionen oder Mythen geben. Dann ist die ganze Geistesgeschichte wertlos.
Wer die Unterscheidbarkeit von Kulturen (und damit überhaupt die Anerkennung kulturgeschichtlicher Leistungen) für „rassistisches und völkisches Gedankengut“ hält, muss konsequenterweise auch alle europäischen Errungenschaften ablehnen und eine ähnlich depressiv-relativistische Perspektive auf den Wert von Demokratie, Menschenrechten, Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit entwickeln.
Genau das ist der Abgrund der neuen Linken: fixiert von anti-westlichen Ressentiments muss sie sich im letzten Schritt gegen universalistische Prinzipien überhaupt richten und für die Unterordnung vor archaischen Kulturen der dritten Welt plädieren.“
Alexander Wallasch schreibt:
Das ist so saugeil, wie der @spiegel Kampagne für @nius und @jreichelt macht. Wie Trump soll Reichelt sein. Sie schimpfen auch ein bisschen, aber nicht so sehr, dass die Begeisterung fehlt. Sie lieben Julian wirklich! Und dann ärgern sie ihn noch ein bisschen und schreiben: Aber
@RolandTichy ist noch ein bisschen erfolgreicher.
Worum geht es eigentlich? Warum verliert der „Spiegel immer mehr an Bedeutung und wird wohl auch bald in der Versenkung verschwinden? .... https://journalistenwatch.com/2026/0...ung-fuer-nius/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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24.04.2026, 09:44 #94
AW: Spiegel ist Fakenews-Produzent
“Spiegel“-Heuchelei: Empörung über türkisches Social-Media-Verbot für Jugendliche – aber wenn die EU dasselbe macht, ist es super
Das türkische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das Unter-15-Jährigen den Zugang zu Social-Media-Plattformen versperrt. Die Plattformen sollen künftig verpflichtet werden, Systeme zur Verifizierung des Alters ihrer Nutzer einzuführen, bei denen man sich mit Ausweis und Klarnamen identifizieren müsse – und der „Spiegel“ berichtet dies mit ehrlicher Entrüstung. „Damit wäre die Anonymität im Netz beendet“, schreibt er. Beobachter würden darin einen Versuch sehen, „kritische Stimmen unter Druck zu setzen und die Meinungsfreiheit weiter zu beschränken“. Die Kritik des Netzaktivisten Yaman Akdeniz wird zitiert, der auf Twitter schrieb: „Die unter dem Deckmantel des ›Verbots für unter 15-Jährige‹ eingeführte Altersverifikation über e-Devlet ist in Wahrheit eine für die gesamte Gesellschaft verpflichtende Überwachungsmaßnahme der „digitalen Identität““. Die Infrastruktur für den Übergang in eine autoritäre Überwachungsgesellschaft sei nun „offiziell vorbereitet“. Weiter informiert der „Spiegel“, in den vergangenen Jahren habe die Türkei die Meinungs- und Pressefreiheit zunehmend eingeschränkt. Kritiker würden verfolgt, Medienschaffende unter Druck gesetzt und warnt: „Die Lage könnte sich mit dem Gesetz noch einmal verschärfen“. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan müsse das von seiner AK-Partei eingebrachte Gesetz noch unterzeichnen, was als sicher gelte. Im Anschluss wird dann nüchtern daran erinnert, dass im Dezember in Australien als erstem Land der Welt ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Kraft getreten sei, im März in Indonesien. In Österreich, Griechenland und Frankreich seien ebenfalls solche Gesetze geplant, in Deutschland werde „über ein solches Vorhaben diskutiert“.
Bislang hat man vom „Spiegel“ noch kein Wort der Empörung über das seit Jahren immer engmaschiger gezogene Zensurregime der EU und deren Erfüllungsgehilfen in Deutschland und anderen Ländern gehört, das exakt die gleichen Ziele verfolgt wie Erdoğan, für den es vermutlich sogar als Inspiration diente. Wenn es nach EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, CDU-Oberzensor Daniel Günther und vielen anderen Politikern, vor allem von Union und SPD geht, soll in Deutschland und möglichst der gesamten EU genau das eingeführt werden, was der „Spiegel“ in der Türkei als Ende der Anonymität im Netz und Einführung in die Überwachungsgesellschaft beschreibt. Doch wer sich in Deutschland alarmiert über die Einführung von „Trusted Flaggern“ und anderen Spürhunden zeigt, die das Internet nach der Obrigkeit unliebsamen Meinungen abklappern und diese an die Plattform-Betreiber weitermelden, die sie dann unter Androhung drakonischer Geldstrafen löschen müssen, muss man damit rechnen, vom „Spiegel“ als „Verschwörungstheoretiker“ -wahrscheinlich noch mit dem Zusatz „rechts“- gebrandmarkt zu werden, der wohl etwas gegen den Jugendschutz habe, den die EU doch nur im Sinn habe.
Himmelschreiende Verlogenheit
Die Tiraden des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther gegen freie Medien wie „Nius“, die er im Januar bei Markus Lanz als „Feinde der Demokratie“ diffamiert hatte, lösten beim „Spiegel“ ebenfalls keinen Alarm – im Gegenteil. Man sprang Günther auch noch bei, indem man „Nius“ fälschlicherweise vorwirft, die entsprechende Passage irreführend zusammengeschnitten zu haben!
Der Hintergrund dieser himmelschreienden Verlogenheit ist natürlich, dass der „Spiegel“ zu den Profiteuren dieses Zensurregimes gehört. Als „Qualitätsmedium“, das zum Propagandakartell „unserer Demokratie“ gehört, soll auch er vor den gemeingefährlichen Umtrieben der freien Medien geschützt werden. Deshalb verliert er kein kritisches Wort über Zustände, die er in der Türkei anprangert, und auch nicht über das Skandalurteil des EuGH von dieser Woche, der das 2021 eingeführte Kinderschutzgesetz der gerade abgewählten Orban-Regierung nicht nur unrechtmäßig, sondern sogar zu einem Verstoß gegen Grundwerte der EU erklärt hatte, obwohl es sich hier um eine Maßnahme handelte, die Kinder tatsächlich schützte – allerdings vor der Indoktrinierung durch die queer-woke Transideologie, der der „Spiegel“ aber bekanntlich anhängt. Die Heuchelei und selektive Moral der Berichterstattung des ehemaligen „Sturmgeschützes der Demokratie“ ist wahrlich unerträglich.
https://journalistenwatch.com/2026/0...-ist-es-super/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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26.04.2026, 09:27 #95
AW: Spiegel ist Fakenews-Produzent
Nach all den Skandalen, die der Spiegel seit Jahren schon produziert, kann man nicht mehr von Versehen oder Fehler sprechen. Erfundene Reportagen, zurechtgebogene Statistiken, Lügen wohin man blickt. Normalerweise sollte eine Publikation wie der Spiegel darauf bedacht sein hart an der Wahrheit zu bleiben. Nichts ist schlimmer als seine Glaubwürdigkeit zu verlieren. Doch offenbar kann der linkslastige Journalismus gar nicht anders als zu lügen.....
„Unstatistik des Monats“
Angeblich weniger konservativ: RWI entlarvt manipulativen Spiegel-Bericht über politische Einstellung von Hochbegabten
Ein Forscherteam des RWI Essen hat einen Spiegel-Artikel zur „Unstatistik des Monats“ gekürt. Darin wurde behauptet, hochbegabte Männer seien weniger konservativ. Laut RWI geht dies jedoch nicht aus der Studie hervor.
Ein Artikel des Spiegel über den Zusammenhang zwischen Intelligenz und politischen Einstellungen ist vom RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung zur „Unstatistik des Monats“ gekürt worden. Die Forscher werfen dem Magazin eine zugespitzte und irreführende Darstellung wissenschaftlicher Ergebnisse vor.
Ausgangspunkt ist ein zwei Wochen alter Spiegel-Beitrag über eine im Fachjournal Intelligence veröffentlichte Studie eines Forscherteams um den Psychologen Maximilian Krolo. Deren zentrales Ergebnis fasst der Spiegel mit der Aussage zusammen, dass „hochbegabte Männer (…) weniger konservative politische Ansichten als durchschnittlich begabte Männer“ haben.
Nach Einschätzung des RWI ist diese Schlussfolgerung jedoch irreführend. In einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung heißt es, diese „zugespitzte Botschaft hält einer genaueren Betrachtung jedoch nur eingeschränkt stand“. Zwar gebe es tatsächlich Unterschiede bei den selbst berichteten Einstellungen zu konservativen Werten – allerdings ausschließlich bei Männern und zudem in sehr geringem Ausmaß. So lagen die Durchschnittswerte aller untersuchten Gruppen auf den ideologischen Skalen lediglich zwischen 2,45 und 2,93 auf einer Fünfer-Skala.
Gleichzeitig verweist das Essener Institut darauf, dass sich die Gruppen bei der politischen Selbsteinschätzung kaum unterscheiden. Auf einer Skala von eins bis zehn erreichten alle untersuchten Gruppen Werte zwischen 4,3 und 4,94. „Das relativiert die Schlagzeile erheblich“, so das RWI. Noch grundsätzlicher fällt derweil die Kritik an der Interpretation der Ergebnisse aus. Die Unterschiede seien zwar statistisch signifikant, aber „ziemlich gering“.
Das RWI stellt grundsätzlich infrage, warum aus solchen minimalen Differenzen derart weitreichende Aussagen und Schlussfolgerungen abgeleitet werden. Wörtlich heißt es: „Schon ein Minimum an kritischem Denken führt beim Lesen der Studie zu der Erkenntnis, dass sich Hochbegabte und durchschnittlich begabte Erwachsene in ihren politischen Einstellungen insgesamt kaum unterscheiden.“
Auch methodische Einschränkungen der Studie werden hervorgehoben. Die Stichprobe sei mit 87 Hochbegabten und 71 durchschnittlich Begabten vergleichsweise klein und selektiv. Zudem lasse sich kein kausaler Zusammenhang zwischen Intelligenz und politischer Haltung ableiten.
Besonders deutlich kritisiert das Institut auch, dass der Spiegel eine zentrale Aussage der Studie verschwiegen und wohl aus ideologischen Gründen schlicht unter den Tisch fallen gelassen habe. Denn ein Blick auf die Daten zeige, dass alle untersuchten Gruppen – unabhängig von Intelligenz oder Geschlecht – höhere Zustimmungswerte zu Liberalismus und Sozialismus aufweisen als zum Konservatismus.
Das RWI fasst diesen Befund so zusammen: „Mit anderen Worten: Alle Teilgruppen tendieren eher zum Liberalismus oder Sozialismus als zum Konservatismus – und dieser Unterschied zwischen den Skalen ist weit größer als der Unterschied zwischen den Gruppen, um den es in der Schlagzeile geht.“ Diese Neigung zum Liberalismus wäre aus Sicht der Forschergruppe „vielleicht sogar die interessantere Geschichte – nur nicht unbedingt die aufmerksamkeitsstärkere.“
Darüber hinaus moniert das RWI auch die journalistische Arbeitsweise des Spiegel. So werde im Artikel behauptet, „allgemeinere Studien“ hätten einen Zusammenhang zwischen höherer Intelligenz und „linksgerichteter Orientierung“ gezeigt. Tatsächlich führe der entsprechende Verweis jedoch lediglich zurück zu derselben Studie. Eine unabhängige Quellenprüfung habe „offenbar nicht stattgefunden“, so die deutliche Kritik.
Auch ein Blick in die ursprüngliche Berichterstattung zeigt, dass die Studienautoren ihre Ergebnisse selbst deutlich vorsichtiger interpretieren. So betonte der beteiligte Wissenschaftler Jörn Sparfeldt, dass die Ergebnisse zeigten, dass hochbegabte Erwachsene „zumeist politisch im Mittel ebenso vielfältig und moderat seien wie der Rest der Bevölkerung“. Parallel räumt die Studie selbst ein, dass es keine signifikanten Unterschiede bei der politischen Selbsteinschätzung zwischen den Gruppen gebe.
Mit der Negativauszeichnung zur „Unstatistik des Monats“ reiht sich der Spiegel-Artikel in eine Serie von Beispielen ein, bei denen nach Einschätzung von Statistikern Zahlen und Studienergebnisse verkürzt oder verzerrt dargestellt werden. Die Initiative, an der unter anderem der Psychologe Gerd Gigerenzer und der Statistiker Walter Krämer beteiligt sind, würdigt damit jeden Monat besonders sinnfällige Beispiele schlechter Wissenschaftskommunikation in der Öffentlichkeit.
https://apollo-news.net/angeblich-we...-hochbegabten/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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08.05.2026, 10:06 #96
AW: Spiegel ist Fakenews-Produzent
Es ist ein mehr als bemerkenswertes Urteil, auf das sich sicherlich in Folge viele berufen werden. Der Lüge ist nun offizielle Tür und Tor geöffnet......
Der Spiegel warf den Tipico-Gründern illegales Verhalten vor – ohne Belege. Für den BGH kein Problem. Die Meinungsfreiheit schütze auch Bewertungen, die einer objektiven Beurteilung nicht standhalten. Ein Urteil mit Signalwirkung?
Auch eine "falsche" und nicht begründete Meinung ist von Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG) geschützt und kann gegenüber dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht überwiegen. Der Spiegel durfte deshalb die Meinung vertreten, die Gründer des Wettanbieters Tipico verhielten sich rechtswidrig, auch wenn die Recherche dafür bei objektiver Betrachtung keine ausreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte bietet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und insoweit einen Unterlassungsanspruch entsprechend § 1004 Abs. 1 Satz 2 analog, § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG verneint (Urt. v. 10.03.2026, Az. VI ZR 194/23).
Der Spiegel hatte 2021 über die Gründungsgeschichte von Tipico berichtet. Unter der Überschrift "Lizenz zum Durchmogeln" wird insbesondere die Geschäftstätigkeit des Sportwettenanbieters kritisch beleuchtet sowie über steuerliche Unregelmäßigkeiten und Verbindungen ins kriminelle Milieu berichtet. Den Karlsruher Schulfreunden, die Tipico gegründet haben, werden "Steuertricks" und "Nähe zur Organisierten Kriminalität" unterstellt. Der Bericht enthält zudem Fotos unter anderem vom Reisepass einer der Gründer.
Das Landgericht und Oberlandesgericht München hatten Tipico noch teilweise Recht gegeben. Der VI. Zivilsenat hob das OLG-Urteil nun auf. Dabei ging es um die auf S. 3 der Spiegel-Ausgabe als Teaser für den Hauptartikel enthaltene Formulierung "Vier Männer aus Karlsruhe haben die Firma gegründet und aufgebaut; sie gingen an die Grenzen des rechtlich Erlaubten und darüber hinaus" sowie um den abgedruckten Reisepass.
“Über die Grenzen des Zulässigen hinaus” ist Meinungsäußerung
Zwar beeinträchtige die Äußerung die Tipico-Gründer in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt der (Berufs-)Ehre und der sozialen Anerkennung. Denn der Vorwurf, sich "über die Grenzen des Erlaubten hinaus" verhalten zu haben, sei geeignet, sich abträglich auf das Bild der Kläger in der Öffentlichkeit auszuwirken. Jedoch sei die Aussage nicht rechtswidrig. Die Meinungsfreiheit des Spiegel überwiege in der Abwägung gegenüber dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Entscheidend war dabei zunächst die Frage: Geht es um eine Tatsachenbehauptung oder um ein Werturteil? Tatsachenbehauptungen können “unwahr” oder “wahr” sein, sind also dem Beweis zugänglich. Meinungsäußerungen sind dagegen durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet. Sie entziehen sich dem Wahrheitsbeweis, können also nicht wegen Unwahrheit verboten werden. Aber auch Meinungen könnten rechtswidrig sein, wenn in einer Abwägung das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gegenüber der Meinungsfreiheit überwiegt.
Schon das OLG München hatte die Äußerung als Meinung eingeordnet, was der BGH nun bestätigt. Der durchschnittliche Leser verstehe die Äußerung nämlich "als zusammenfassende Bewertung der im Hauptartikel der Zeitschrift im Einzelnen dargestellten Ergebnisse der Recherchen", so der BGH. Der Vorwurf der Grenzüberschreitung erschöpfe sich "in der pauschalen, schlagwortartigen Beschreibung einer durch die mitgeteilten Beurteilungsgrundlagen als solcher verdeutlichten Auffassung, die allein auf subjektiver Bewertung beruht". Ob aber die subjektive Bewertung vertretbar ist, sei dem Beweis gerade nicht zugänglich. Es liegt also eine Meinungsäußerung vor, konkret eine Rechtsmeinung.
BGH sieht Schutz der “falschen” Meinung
Das OLG München war allerdings trotz Einstufung der Äußerung als “Meinung” zur Annahme der Rechtswidrigkeit gelangt (Urt. v. 25.3.2023 – 18 U 3399/22 Pre2). Der durchschnittliche Leser verstehe die Aussage als Ergebnis der investigativen Arbeit des Spiegel, so das OLG. Wegen des schwerwiegenden Vorwurfs des illegalen Verhaltens sowie der damit verbundenen weitreichenden Folgen für das Ansehen der Kläger, dürfe das Verhalten der Tipico-Gründer nur dann als illegal bezeichnet werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte diese Wertung stützten.
Genau dies sei aber nicht der Fall, so das OLG München. Es fehle vielmehr “jede Grundlage für das negative Werturteil des illegalen Verhaltens”. Der Spiegel habe "bis zuletzt nicht dargelegt, durch welches Verhalten die beiden Kläger die Grenze des Erlaubten überschritten und damit nicht nur in einer ‘rechtlichen Grauzone’, sondern auch rechtswidrig gehandelt hätten." Hierfür sei “nichts ersichtlich”.
Genau hier kippte der BGH die Münchner Entscheidung. Die Rechtsauffassung des OLG München laufe darauf hinaus, "dass der sich Äußernde seine Meinung begründen müsste und die Begründung von den Gerichten auf ihre Tragfähigkeit überprüft würde". Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG schütze aber "auch die ‘falsche’ und die nicht begründete Meinung; es gehört zu den Garantien der Meinungsfreiheit, dass ein Kritiker seine Bewertung von Vorgängen als seine (Rechts-)Auffassung zum Ausdruck bringen kann, selbst wenn diese einer objektiven Beurteilung nicht standhält", stellt der Senat klar.
Abwägung zugunsten des Spiegels
Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beziehe sich der Schutz von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG einzig auf die persönliche Stellungnahme. Unbedeutend sei dabei, ob die Meinung "richtig" oder "falsch", begründet oder grundlos, rational oder emotional ist oder ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird. Demnach soll “jeder frei sagen können, was er denkt, auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt”.
Die Meinungsfreiheit seitens der Spiegel-Redakteure hat aus Sicht des Senats hier höheres Gewicht. Es seien dabei auch keine schwerwiegenden Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht der Tipico-Gründer zu befürchten. Zudem bestehe an der Bewertung der geschäftlichen Tätigkeit eines am Sportwettenmarkt überaus erfolgreichen Unternehmens ein großes Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
Ebenso war der Abdruck des Passfotos zulässig, so der BGH. Auch insoweit bestehe "ein großes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, das sich auch auf die Identität und das Aussehen der in dieser Weise im Wirtschaftsleben tätig werdenden Personen erstreckt". Mit dem Foto werde die Wortberichterstattung – welche Tipico-Gründer nicht (mehr) angreift – veranschaulicht. Anders als das OLG meinte, verstehe der durchschnittliche Leser den Abdruck auch nicht als Hinweis auf strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen gegen diese. Reisepässe stünden nicht typischerweise im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, stellt der Senat klar.
Überzeugt das Urteil?
Dass die Meinungsfreiheit auch unbegründete oder wertlose Meinungen schützt, ist richtig. Diese ständige Rechtsprechung bezieht sich allerdings auf die Frage, ob eine Aussage überhaupt in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fällt. Ob sie auch zulässig ist, entscheidet sich erst im Rahmen der Abwägung mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Und bei dieser Frage stellen Pressekammern und -senate oft entscheidend – wie auch das OLG München – darauf ab, ob es für die Meinung tatsächliche Anknüpfungstatsachen gibt. Insofern dürfte das BGH-Urteil nun für größere Unsicherheit bei den Instanzrichterinnen und -richtern sorgen. Es klingt nämlich so, als wäre es für die Abwägung völlig egal, ob etwa der Vorwurf des illegalen Handelns auf irgendeiner soliden Tatsachenbasis beruht.
Der BGH führt ohne Einschränkung aus: “Jeder soll frei sagen können, was er denkt, auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt”. Nimmt man das ernst, darf jeder Mensch einen anderen als Betrüger, Kriminellen oder noch Übler bezeichnen, ohne hierfür irgendeine Begründung anführen zu müssen. Es kann eigentlich kaum davon ausgegangen werden, dass der BGH diese Rechtsauffassung tatsächlich vertritt, zumal dies in einem heute ebenfalls veröffentlichten Urteil auch anders klingt (BGH, Urt. v. 28.4.2026 – VI ZR 113/25).
Dogmatisch überzeugend wäre das jedenfalls nicht. Es muss in irgendeiner Form bei der Abwägung mit Persönlichkeitsrechten eine Rolle spielen, ob ein Verhalten immerhin Anlass zu der Rechtsmeinung gibt, dass ein illegales Handeln vorliegt. Dies mag bei den Tipico-Gründern durchaus der Fall sein. Denn sie bewegten sich in einer “rechtlichen Grauzone”, so das OLG. Doch der BGH stellt hierauf nicht ab, sondern will erst gar nicht danach fragen, ob es einen berechtigten Anlass für den Vorwurf der Illegalität gibt.
Sieg mit fahlem Beigeschmack für den Spiegel
Auch die weitere Abwägung des BGH gerät erstaunlich unterkomplex. Das betrifft etwa die pauschale Annahme des BGH, wonach ein “großes Informationsinteresse der Öffentlichkeit” an der Bewertung durch den Spiegel bestehen sollte. Hier hätte sich den Richtern des VI. Zivilsenats die Frage aufdrängen müssen, warum gerade am Vorwurf der "Illegalität" ein öffentliches Interesse bestehen sollte, wenn doch für diesen Vorwurf nach Auffassung des OLG München “jede Grundlage" fehlt. Schließlich soll die Meinungsfreiheit nach dem BVerfG ja auch dem unverfälschten Meinungsbildungsprozess dienen.
Dass der Vorwurf gegenüber Unternehmensgründern, sie hätten ihren wirtschaftlichen Erfolg illegal aufgebaut, keine schwerwiegenden Auswirkungen auf ihr Persönlichkeitsrecht haben soll, wirft ebenfalls Fragen auf, die der BGH in seiner knappen Abwägung nicht beantwortet. Dass der BGH eine Tatsachenbehauptung ablehnt, hierbei die streitgegenständliche Aussage aber gleichzeitig als “Behauptung” einstuft, was in der Rechtssprache doch gerade der Begriff für eine Tatsachenbehauptung ist, passt da ins Bild einer vorsichtig ausgedrückt, dogmatisch nicht vertieften Urteilsbegründung.
Für den Spiegel ein Sieg mit fahlem Beigeschmack. Dass das Nachrichtenmagazin einem Wirtschaftsunternehmen rechtswidriges Verhalten als Meinung vorwerfen darf, ohne dies belegen zu müssen, mag nach Auffassung des BGH rechtlich zulässig sein. Den journalistischen Ansprüchen von Deutschlands wichtigstem Nachrichtenmagazin dürfte eine solche Berichterstattung allerdings kaum entsprechen.
https://www.lto.de/recht/nachrichten...spiegel-tipico
........damit sind Medienlügen gerichtlich erlaubt. Niemand muss seine Behauptungen durch Fakten belegen.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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Möglicher Betrug im EU-Parlament...
CSU-Vizevorsitzende Niebler soll zehntausende Euro veruntreut haben