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Dublin-Fälle Weniger Leistungen für Doppel-Asylbewerber
meldet die Tagesschau. Das bedeutet also, dass der Staat gar nicht die Absicht hat, geltendes Recht und die Dublin-Verordnung anzuwenden. Statt also die unberechtigten Asylbewerber in die Drittländer, in denen sie bereits Asyl beantragt haben, zurückzuschicken, erwägt man als ganz, ganz großen Schritt, ihnen eventuell die Leistungen ein wenig zu kürzen,
ein Vorhaben, das, wenn es umgesetzt würde (das darf bezweifelt werden) spätestens durch die Gerichte wieder kassiert werden dürfte.
Erschreckend ist, dass jeder dritte Asylbewerber sich unberechtigt in diesem Land aufhält und an das Asylland seiner Erstwahl zurückgeschickt werden müßte. Erschreckend ist, dass der Staat dies nicht tut und auch in Zukunft nicht tun möchte.
Dublin-Fälle Weniger Leistungen für Doppel-Asylbewerber
Die Länder wollen Asylbewerbern, die schon in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben, Leistungen kürzen. Von einem solchen Gesetz wäre etwa jeder dritte nach Deutschland kommende Asylbewerber betroffen.
Die Bundesländer wollen die Sozialleistungen für diejenigen Asylbewerber kürzen, die bereits in einem anderen europäischen Land einen Antrag gestellt haben. Laut einem Bericht der "Welt am Sonntag" fordern die 16 Ministerpräsidenten die Bundesregierung zu einer Gesetzesinitiative auf, das Asylbewerberleistungsgesetz so zu erweitern, dass "Dublin-Fälle nur noch gekürzte Leistungen erhalten".
(...)
Je länger sich die Rückführung der nach Deutschland weitergereisten Doppel-Asylbewerber verzögere, so die Zeitung, desto geringer werde die Wahrscheinlichkeit für diese Rückführung in den eigentlich zuständigen Staat. Denn finde eine Überstellung nicht innerhalb von sechs Monaten statt, gehe die Zuständigkeit für das Verfahren an Deutschland über.
Falls sich der Migrant in Haft befindet, könne die Überstellungsfrist auf maximal ein Jahr verlängert werden. Auf höchstens 18 Monate könne sie verlängert werden, wenn der Abzuschiebende nicht auffindbar ist.
https://www.tagesschau.de/inland/dop...erber-101.html
Der Beschluss sei nach der Dezember-Konferenz der Länderchefs an die Bundesregierung versandt worden.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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17.12.2018, 09:28 #2
AW: Dublin-Fälle Weniger Leistungen für Doppel-Asylbewerber
Wozu überhaupt irgendwelche Leistungen? Unterbringung im Wohnheim, Suppe und Brot, abgetragene Kleidung und harte Arbeit wären die richtige Methode um diese ganzen Scheinflüchtlinge fernzuhalten. Auch das würde sich schnell herumsprechen.
Der üppige deutsche Sozialstaat ist Fluchtursache Nummer 1Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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