Baum-Darstellung
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Der Flüchtling, der in sein Heimatland zurückfliegt, um Urlaub zu machen
Eine nette Geschichte, die ganz nebenbei den Mißbrauch des Asylrechts aufzeigt. Es erhält jemand Asyl und fliegt dennoch in sein Heimatland zurück - für einen Urlaub.
Woher er diese Ersparnisse generieren kann, ist Mutmaßungen überlassen. Aber soweit wollen wir auch gar nicht gehen, ebenso nicht der Frage nachgehen, seit wann der Flüchtling im Land ist. Nichtallzulang, da er ja noch als Flüchtling registriert ist.
Finderin Junger Vater verliert 2000 Euro – und bekommt sie zurück
Waldkirch Ein 26-Jähriger spart jahrelang auf einen Flug zu seiner Familie in den Iran. Dann verliert er sein Porte.mon.naie mit dem Geld.
Ein junger Vater hat diese Woche ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk bekommen. Der 26-Jährige hatte seinen prall gefüllten Geldbeutel verloren – wahrscheinlich, als er mit dem Fahrrad in Waldkirch in Baden-Württemberg unterwegs war. In dem Porte.mon.naie: 2000 Euro.
Laut Polizeimitteilung hatte der Mann mit iranischer Staatsangehörigkeit über Jahre hinweg Geld gespart, um seine Eltern im Iran zu besuchen. Laut einer Mitteilung der Polizei hatte er sie schon seit acht Jahren nicht mehr gesehen.
Ehrliche Finderin brachte das Geld zur Polizei
Kurz vor dem Abflug war das Geld dann weg. Das jedenfalls befürchtete der Vater zweier kleiner Kinder. Eine junge Frau fand den Geldbeutel allerdings – und brachte ihn zur Polizei.
„Sein Glück war, dass eine sehr ehrliche Frau aus Kollnau seinen mit über 2000 Euro Bargeld prall gefüllten Geldbeutel fand“, heißt es im Polizeibericht.
Es war allerdings gar nicht so einfach, den Mann ausfindig zu machen. In dem Porte.mon.naie war nur eine Krankenversicherungskarte – und auf der war der Name des Besitzers falsch geschrieben.
Frau verzichtet auf Finderlohn
Da der Mann als Flüchtling auch erkennungsdienstlich erfasst war, fand der Geldbeutel am Ende aber doch noch seinen Weg zum Besitzer – und der 26-Jährige konnte am Mittwoch in den Flieger in den Iran steigen.
Auf den Finderlohn, der ihr eigentlich zusteht, hat die junge Frau „mit Blick auf die Gesamtumstände“ übrigens verzichtet.
https://www.waz.de/panorama/geldbeut...216020515.htmlEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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