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    Einwanderungsgesetz „Nettozuwanderung von 400.000 Personen pro Jahr nötig“

    Einwanderungsgesetz „Nettozuwanderung von 400.000 Personen pro Jahr nötig“

    Die Bundesregierung will mit ihrem Einwanderungsgesetz die legale Zuwanderung von ungelernten Nicht-EU-Bürgern ausbauen. Der Sachverständigenrat für Migration unterstützt das – obwohl es hierzulande keinen Mangel an solchen Arbeitskräften gibt.

    Wie stark soll Deutschland die Zuwanderung von nicht europäischen Arbeitsmigranten mit und ohne Ausbildung erleichtern? Über diesen Kernpunkt ihres geplanten Einwanderungsgesetzes berät die schwarz-rote Koalition zurzeit – und bekommt für ihr Vorhaben Unterstützung vom Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Migration (SVR). Dieser ist ein einflussreiches Expertengremium mit eigenem Forschungsbereich, das die Politik zu Fragen der Migration und Integration berät. Es wird von Volkswagen-, Mercator-, Bertelsmann-, Bosch- sowie weiteren großen Stiftungen finanziert.


    Zwar habe Deutschland seine „zuwanderungsrechtlichen Bestimmungen im Bereich der Erwerbs- und Bildungsmigration in den letzten zehn Jahren erheblich liberalisiert“, heißt es in einer Studie des SVR. Doch bislang hätten vor allem Akademiker und Ausgebildete von der Liberalisierung profitiert. Legale Zuwanderungsmöglichkeiten für Nicht-EU-Ausländer ohne in Deutschland verwertbaren Abschluss seien hingegen knapp bemessen, schreiben die Migrationsforscher in der am Freitag veröffentlichten Studie.


    Im Jahr 2017 seien 41.000 Nicht-EU-Ausländer über einen Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken – vor allem Studium, aber auch Berufsausbildung, Praktikum und Weiterbildung – eingereist. Weitere 48.000 hätten dies zum Zweck der Erwerbstätigkeit getan. Unter ihnen waren demnach 20.000 Fachkräfte (Personen mit einer Berufsausbildung), 8000 Arbeitssuchende, 2000 mit einer „Blauen Karte EU“ für Akademiker und Hochqualifizierte – und schließlich auch 18.000 unqualifizierte Arbeitsmigranten.



    Der hohe Anteil Ungelernter liegt an der 2016 eingeführten Westbalkan-Sonderregelung; mit dieser können Menschen aus den sechs Staaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien für jede Art von Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die im Gegenzug zu Asylverschärfungen eingeführte Regelung erfordert weder Qualifikationen noch Deutschkenntnisse.


    Ausreichend sind der Nachweis eines Jobangebots sowie die Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), womit eine Vorrangprüfung und eine Prüfung der Arbeitsbedingungen verbunden ist. Allerdings handele es sich „hierbei oftmals um eine Zustimmungsfiktion“, schreiben die SVR-Forscher: In vielen Fällen finde keine Prüfung statt, weil die Zustimmung zur Arbeitsaufnahme als erteilt gelte, wenn die BA innerhalb einer Frist von zwei Wochen nicht aktiv widerspreche.

    Ob diese bis Ende 2020 befristete Regelung maßgeblich dazu beigetragen hat, den Zuzug über das Asylsystem zu senken: unklar
    . „Die Annahme, dass sich irreguläre durch legale Migration reduzieren“ lasse, sei „empirisch bislang nicht belegt“, schreiben die SVR-Forscher. Auch im aktuellen Jahr liegt die Zahl der Asylanträge aus den Westbalkanstaaten noch deutlich über dem Niveau von vor 2009, als die Visumpflicht für Mazedonien, Montenegro und Serbien wegfiel; 2010 war das auch für Albanien und Bosnien der Fall. Allein für Serbien verzwanzigfachte sich die Zahl der Asylanträge nach dem Wegfall der Visumspflicht. Vor allem Roma aus den sechs Staaten haben die Einreiseliberalisierung genutzt, um über das Asylsystem nach Deutschland einzuwandern; seit 2014 haben dies auch vermehrt andere Bürger der Balkanstaaten getan.


    Laut der SVR-Studie steuert Deutschland „gemäß langfristiger Arbeitskräfteprognosen im Bereich der Gering- bis Mittelqualifizierten nicht auf generelle Engpässe zu“; im Gegenteil würden in den kommenden Jahren als Folge der Digitalisierung und Automatisierung sogar Arbeitsplätze in diesem Bereich wegfallen. Trotzdem raten die Wissenschaftler dazu, über die schon heute mögliche legale Zuwanderung von ungelernten EU-Bürgern und Balkanbewohnern hinaus auch mehr gering qualifizierten Nicht-EU-Bürgern die Arbeitsmigration zu erlauben – wie es das Einwanderungsgesetz der Bundesregierung vorsieht.


    Die Begründung der Forscher: Eine umfassende Politik müsse nicht nur arbeitsmarktpolitische, sondern auch entwicklungs-, ordnungs- und außenpolitische Interessen miteinander in Einklang bringen. So bestehe die Hoffnung, dass durch mehr legale Migrationswege das Asylsystem entlastet werde. Die Herkunftsländer könnten von Rücküberweisungen der hier arbeitenden Migranten profitieren. Zudem könnten mehr legale Zuwanderungsoptionen die Kooperationsbereitschaft anderer Länder etwa bei der Rücknahme abgelehnter Asylbewerber fördern.


    Der deutsche Arbeitsmarkt sei dennoch vor allem auf ausgebildete Zuwanderer angewiesen, schreiben die Forscher: 2017 hätten gut zwei Drittel der insgesamt 1,2 Millionen unbesetzten Stellen einen beruflichen Abschluss vorausgesetzt.

    Dagegen war nur für rund ein Fünftel der unbesetzten Stellen kein beruflicher oder akademischer Abschluss nötig. Fast die Hälfte der insgesamt knapp 2,5 Millionen im Jahr 2017 arbeitslos Gemeldeten habe keinen Berufsabschluss gehabt. Der Angebotsüberschuss bei Geringqualifizierten bei gleichzeitigem Angebotsmangel bei Fachkräften werde beispielsweise in der Pflegebranche deutlich: „2017 kamen auf 100 offene Stellen für Altenpflegehelfer in Deutschland insgesamt 522 Arbeitslose. Für Altenpflege-Fachkräfte waren es auf 100 Stellen nur 29 Arbeitslose.“

    Grundsätzlich befürworten die SVR-Forscher eine dauerhaft starke Einwanderung. So schreiben sie: Um das Erwerbspersonenpotenzial auf heutigem Niveau zu halten, wäre langfristig jährlich „eine Nettozuwanderung von insgesamt 400.000 Personen nötig. Ein Großteil hiervon wird aus Drittstaaten kommen müssen, da das innereuropäische Zuwanderungspotenzial begrenzt ist.“

    https://www.welt.de/politik/deutschl...ngsgesetz.html

    Bereits 1220 Kommentare zum Artikel.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Einwanderungsgesetz „Nettozuwanderung von 400.000 Personen pro Jahr nötig“

    Legale Zuwanderungsmöglichkeiten für Nicht-EU-Ausländer ohne in Deutschland verwertbaren Abschluss seien hingegen knapp bemessen, schreiben die Migrationsforscher in der am Freitag veröffentlichten Studie.
    für was denn bitteschön? Um den Sozialstaat zu ruinieren?

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