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  1. #1
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    Klage eines syrisches Paares: BGH hält Regelung zu Kinderehen für verfassungswidrig

    Klage eines syrisches Paares BGH hält Regelung zu Kinderehen für verfassungswidrig

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die deutschen Vorschriften zum Verbot von Kinderehen für verfassungswidrig. Die Richter legten in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Prüfung vor, inwieweit rechtmäßig im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland generell unwirksam sind.


    Im konkreten Fall ging es um ein syrisches Flüchtlingspaar, welches im August 2015 über die Balkanroute wegen des Krieges nach Deutschland geflohen war. Sie sind Cousin und Cousine. Das Paar hatte zuvor am 10. Februar 2015 vor einem syrischen Schariagericht rechtmäßig geheiratet. Der Ehemann war zum Hochzeitstag 21 Jahre alt, seine Frau war mit 14 Jahren noch minderjährig.



    In Deutschland wurde das Ehepaar nach ihrer Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung in Schweinfurt jedoch getrennt. Die minderjährige Frau wurde in eine Jugendhilfeeinrichtung für weibliche minderjährige unbegleitete Flüchtlinge untergebracht. Das Jugendamt Aschaffenburg wurde zum Vormund bestellt.

    In Deutschland ist eine Ehe vor dem 16. Lebensjahr nicht wirksam

    Dem Ehemann war der Aufenthaltsort seiner Frau unbekannt. Er beantragte daher die „Überprüfung der Inobhutnahme“ und die Rückführung der Frau. Das Amtsgericht ordnete an, dass der Ehemann an den Wochenenden begleiteten Umgang mit seiner Frau haben kann. Eine Zwangsehe lag laut Amtsgericht nicht vor.


    Die deutschen Behörden werteten die in Syrien geschlossene Ehe des Paares als verbotene Kinderehe. Die deutschen Regelungen sehen generell vor, dass eine Ehe vor dem 16. Lebensjahr nicht wirksam eingegangen werden kann.

    Der BGH stellte fest, dass der Umgang des Ehemannes mit seiner Frau von der Wirksamkeit der in Syrien geschlossenen Ehe abhänge. Dem stehe das gesetzliche generelle Verbot von Kinderehen, bei dem der Minderjährige jünger als 16 Jahre alt ist, entgegen. Das Bundesverfassungsgericht solle daher prüfen, ob für die Wirksamkeit einer Kinderehe nicht besser eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden müsse. Anderenfalls könne insbesondere der im Grundgesetz verankerte Schutz der Ehe und Familie, aber auch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sein.

    Zur Bekämpfung von Kinderehen hatte der Bundestag im vergangenen Jahr ein Gesetz beschlossen, nach dem das Alter für die Ehemündigkeit auf 18 heraufgesetzt wurde. Ausnahmen durch Entscheidungen von Familiengerichten sind seitdem nicht mehr möglich.

    https://www.welt.de/politik/deutschl...d-pruefen.html

    Die Syrer wußten, dass in Deutschland wie auch in anderen "westlichen" Ländern Kinderehen grundsätzlich verboten sind und auch weibliche Kinder ein Recht auf Kindheit, Jugend, Selbstfindung, Schulbildung und Ausbildung haben. Wenn der Ehemann dieses Mädchens solche Rechte ausschließen wollte, hätte er in ein nichtwestliches Land fliehen sollen, wo die armen Mädchen bereits mit Beginn der Pubertät heiraten dürfen, Kinder bekommen dürfen und nicht mehr die Schule besuchen müssen.


    Ganz absurd wird es übrigens dann, wenn der sogenannte Schutz der Ehe dem Schutz des weiblichen Kindes entgegensteht.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Die Tagesschau klärt den "mündigen Bürger" auf und sucht sein Verständnis. Sie erklärt:

    Wird eine Ehe für nichtig erklärt, verlieren die betroffenen Mädchen sämtliche Ansprüche, etwa auf Unterhalt und Vermögensausgleich. Auch wenn Kinder gezeugt wurden, kann das zu größeren Problemen führen.
    https://www.tagesschau.de/inland/kinderehe-107.html

    Nur leider ist diese Zustandsbeschreibung in Blick auf syrische verheiratet Mädchen in Deutschland unzutreffend. Von ihrem Ehemann können sie nämlich keine Unterhaltszahlungen erwarten, weil er selber Unterhalt vom deutschen Staat bezieht. Ein minderjähriges syrisches Mädchen steht sich mit ihren Unterhaltsansprüchen gegen den deutschen Staat, also den Sozialleistungen, die es bekommt, sogar wesentlich besser, denn diese garantieren größtmögliche Förderungen in Ausbildung und Qualifikation und Betreuung, auch psychosoziale, denn minderjährige Flüchtlinge genießen größtmögliches Förderungsrecht in Deutschland. Die finanziellen Leistungen sind höher als bei einem vermuteten und unwahrscheinlichen Unterhalt durch den Ehemann, unwahrscheinlich deswegen, weil ein Unterhaltsanspruch gegen diesen sowieso nicht realisiert werden kann oder höchstens ein Mangelunterhaltsfall wäre, bei dem der deutsche Staat dann sowieso wieder einspringen müßte.

    Vermögensausgleich wird auch keiner stattfinden, denn wenn dieses Mädchen sich von ihrem Ehemann trennen wollte und es eine Scheidung gäbe, wäre einfach kein Vermögen da, was es zu teilen gäbe (in Deutschland sowieso nur im Umfang des Zugewinnausgleichs, d.h. während der Zeit der Ehe erworbenes Vermögen, wenn überhaupt).

    Es geht also nicht um Unterhalt und Vermögensausgleich (die Erwähnung von Vermögen soll ja die größtmögliche Benachteiligung aufzeigen und dazu hat die ARD extra dieses Wort statt des üblichen Zugewinnausgleiches entworfen), sondern um Extra- und Sonderstellungen ausländischen Rechts, das mit unseren Menschenrechten nicht zu vereinbaren ist.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Klage eines syrisches Paares: BGH hält Regelung zu Kinderehen für verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen


    ........In Deutschland ist eine Ehe vor dem 16. Lebensjahr nicht wirksam.............
    ....Das Paar hatte zuvor am 10. Februar 2015 vor einem syrischen Schariagericht rechtmäßig geheiratet. ....
    ............Die deutschen Behörden werteten die in Syrien geschlossene Ehe des Paares als verbotene Kinderehe. Die deutschen Regelungen sehen generell vor, dass eine Ehe vor dem 16. Lebensjahr nicht wirksam eingegangen werden kann..............
    .......... Anderenfalls könne insbesondere der im Grundgesetz verankerte Schutz der Ehe und Familie, aber auch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sein............

    Kann das alles wahr sein? Die Scharia ist bedauerlicherweise schon lange Teil unserer "Rechtssprechung" und es ist oft abenteuerlich, wie so ein "Recht" hierzulande legalisiert wird. Und was heißt da eigentlich "Gleichbehandlungsgrundsatz"? Demnach könnte ein Deutscher in ein Land reisen wo es legal ist, minderjährige Mädchen zu heiraten und diese Ehefrau nach Deutschland mitnehmen. Nicht einmal ansatzweise würde dieser Mann damit durchkommen. Aber es gilt der Migrantenbonus. Das sieht man immer wieder.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Klage eines syrisches Paares: BGH hält Regelung zu Kinderehen für verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Kann das alles wahr sein? Die Scharia ist bedauerlicherweise schon lange Teil unserer "Rechtssprechung" und es ist oft abenteuerlich, wie so ein "Recht" hierzulande legalisiert wird. Und was heißt da eigentlich "Gleichbehandlungsgrundsatz"? Demnach könnte ein Deutscher in ein Land reisen wo es legal ist, minderjährige Mädchen zu heiraten und diese Ehefrau nach Deutschland mitnehmen. Nicht einmal ansatzweise würde dieser Mann damit durchkommen. Aber es gilt der Migrantenbonus. Das sieht man immer wieder.
    Wer Deutscher sein will, darf sich nicht wundern, wenn er so behandelt wird. Schließlich hätte er sich ja weigern können, als solcher auf die Welt zu kommen.
    Mich wundert, daß noch niemand auf den Gedanken gekommen ist, daß die Abtreibungsbefürworter nur Gutes im Sinn haben. Denn nach ihnen können solche Konflikte gar nicht entstehen. Hätte man schon viel früher auf sie gehört, müßte man jetzt nicht mühselig die Deutschen durch Umvolkung auslöschen, weil es sie gar nicht erst gegeben hätte.
    Die Frage ist nur, woher die Politiker gekommen wären, die in Berlin gelegentlich ihre Diäten absitzen.
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  4. #4
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    AW: Klage eines syrisches Paares: BGH hält Regelung zu Kinderehen für verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Kann das alles wahr sein? Die Scharia ist bedauerlicherweise schon lange Teil unserer "Rechtssprechung" und es ist oft abenteuerlich, wie so ein "Recht" hierzulande legalisiert wird. Und was heißt da eigentlich "Gleichbehandlungsgrundsatz"? Demnach könnte ein Deutscher in ein Land reisen wo es legal ist, minderjährige Mädchen zu heiraten und diese Ehefrau nach Deutschland mitnehmen. Nicht einmal ansatzweise würde dieser Mann damit durchkommen. Aber es gilt der Migrantenbonus. Das sieht man immer wieder.
    Könnte, aber darf er nicht, weil es ja nur um Bestimmungen geht, die ein Ausländer sozusagen aus seinem Heimatland mitbringt. Er hat dort angeblich - ich weiß nicht, ob dies wirklich stimmt, denn gleichzeitig habe ich gelesen, dass der syrische Staat Kinderehen verbietet - nach Landesrecht geheiratet und bringt seine Ehefrau oder -frauen - es gab ja auch schon die Fälle, in denen der deutsche Staat Bigamie akzeptiert hat - eben nach Deutschland mit.

    Die Frage müßte man dann umgekehrt stellen. Wenn hier zwei Schwule nach Landesrecht heiraten - und das dürfen sie schließlich - und dann als Ehepaar, na sagen wir mal, nach Saudi-Arabien einreisen (sofern es zur Einreise kommt) oder nach Pakistan oder den Iran oder die Türkei etc. Was passiert dann? Kommt es zur Klage? Übernimmt diese die Prozeßkostenhilfe eines jeweiligen Staates? Wie berichten die Zeitungen darüber? ... Man merkt, dass alleine schon die Vorstellung absurd ist.

    Man sollte meinen, dass die Migranten, die sich Deutschland als Zielland aussuchen, in der Folge darauf auch die deutschen Gesetze, die kulturellen Besonderheiten und die Rechtssprechung akzeptieren müssen. Ansonsten wären sie sicherlich nicht durch so viele Länder geflohen, in denen sie mit ihrer Auffassung von Recht und Kultur unbehelligt hätten leben können.
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  5. #5
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    AW: Klage eines syrisches Paares: BGH hält Regelung zu Kinderehen für verfassungswidrig

    Man sollte meinen, dass die Migranten, die sich Deutschland als Zielland aussuchen, in der Folge darauf auch die deutschen Gesetze, die kulturellen Besonderheiten und die Rechtssprechung akzeptieren müssen. Ansonsten wären sie sicherlich nicht durch so viele Länder geflohen, in denen sie mit ihrer Auffassung von Recht und Kultur unbehelligt hätten leben können.
    Man sollte endlich einsehen, daß Integration nur bedeuten kann, daß sich das Gastland dem „kulturellen" Bedarf der Gäste anpaßt.
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  6. #6
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    AW: Klage eines syrisches Paares: BGH hält Regelung zu Kinderehen für verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Man sollte endlich einsehen, daß Integration nur bedeuten kann, daß sich das Gastland dem „kulturellen" Bedarf der Gäste anpaßt.
    Es heißt ja, dass Assimilation, d.h. die Anpassung der Migranten an das Gastland, ein Verbrechen sei. Diese Meinung befördert Erdogan, aber auch die Vertreter der islamischen Organisationen in Deutschland, die einen guten Draht zu den Politikern haben und bereits einige Vertreter von ihnen in der Verwaltung und auf der politischen Ebene sitzen haben.

    Integration bedeutet, so ebenfalls Herr Erdogan und die bereits Genannten, nicht Anpassung, sondern Teilhabe. D.h. auch ein syrisches Ehepaar bzw. ein Eheverbund, bestehend aus mehrereren Frauen und einem Mann, genaugenommen also eine Herde mit Leithengst, muss die gesetzlich gewährten Vorteile einer Ehe hierzulande genießen, aber natürlich ohne weitere Pflichten, denen der Leithengst alleine schon aus Gründen der sexuellen Betätigungen nach und vor dem Gebet nicht nachkommen kann. Das nennt man kulturelle Besonderheit. Bei den Frauen seiner Herde besteht die kulturelle Besonderheit in niedriger Bildung und ständiger Anwesenheitspflicht in den häuslichen Räumen, dazu noch ein Mummenschanz, der Tätigkeiten in vielen Gebieten einfach ausschließt. Für Kinderbräute bedeutet diese fortschrittliche Sichtweise nach Teilhabe dann eigentlich, dass diese im Einverständnis mit ihrem Herren und Gebieter das Recht auf ihre Entrechtung in Deutschland einfordern.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  7. #7
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    AW: Klage eines syrisches Paares: BGH hält Regelung zu Kinderehen für verfassungswidrig

    Für Kinderbräute bedeutet diese fortschrittliche Sichtweise nach Teilhabe dann eigentlich, dass diese im Einverständnis mit ihrem Herren und Gebieter das Recht auf ihre Entrechtung in Deutschland einfordern.
    Das wird ihnen ja nun auch gewährt.
    Ganz anders steht um das Recht des deutschen Bürgers auf Gedanken- und Meinungsfreiheit, denn das gehört wohl nicht zu unserem kulturellen Verständnis. Schließlich stehen wir als Seßhafte nicht unter dem Schutz eines Migrationspaktes, der, wie der Name schon besagt, nur für Wandergesellen gilt.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  8. #8
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    AW: Klage eines syrisches Paares: BGH hält Regelung zu Kinderehen für verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Das wird ihnen ja nun auch gewährt.
    Ganz anders steht um das Recht des deutschen Bürgers auf Gedanken- und Meinungsfreiheit, denn das gehört wohl nicht zu unserem kulturellen Verständnis. Schließlich stehen wir als Seßhafte nicht unter dem Schutz eines Migrationspaktes, der, wie der Name schon besagt, nur für Wandergesellen gilt.
    Gesellen, die auf Wanderschaft sind, haben aber ihre Gesellenprüfung absolviert und nutzen ihre Gesellenjahre, um mehr Wissen und Fertigkeiten zu erlangen und später ein Meister werden zu können. Gesellenjahre sind keine Herrenjahre. Die Gesellen übernachteten in Sammelunterkünften, den sogenannten Zunfthäusern. Wer also ein Geselle ist, hat schon einiges geleistet und ist bereit, zukünftig noch mehr zu leisten und: Ein Geselle ist immer in seine Zunft eingebunden und verpflichtet, dieser beizustehen und ihren Ruf zu bessern. Ein Geselle ist zahlendes Mitglied einer Zunft.
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  9. #9
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    AW: Klage eines syrisches Paares: BGH hält Regelung zu Kinderehen für verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Gesellen, die auf Wanderschaft sind, haben aber ihre Gesellenprüfung absolviert und nutzen ihre Gesellenjahre, um mehr Wissen und Fertigkeiten zu erlangen und später ein Meister werden zu können. Gesellenjahre sind keine Herrenjahre. Die Gesellen übernachteten in Sammelunterkünften, den sogenannten Zunfthäusern. Wer also ein Geselle ist, hat schon einiges geleistet und ist bereit, zukünftig noch mehr zu leisten und: Ein Geselle ist immer in seine Zunft eingebunden und verpflichtet, dieser beizustehen und ihren Ruf zu bessern. Ein Geselle ist zahlendes Mitglied einer Zunft.
    Diese Wandergesellen meinte ich natürlich nicht.
    Ich sehe ein, man darf es mit der Ironie nicht zu weit treiben, besonders in einer Zeit, in der jeder herkömmlichen Definition mindestens eine neue übergestülpt wird, die das Gegenteil der ursprünglichen darstellt.
    Andererseits kann ich mich nicht mit damit anfreunden, jedesmal Anführungsstriche zu verwenden, die ursprünglich ein Zitat oder wörtliche Rede kennzeichneten.
    „Smilies" oder „Emoticons" gehören meines Erachtens sowieso in keinen Text.
    Noch schlimmer wird es, wenn demnächst verlangt wird, im Zuge der Genderisierung ein Sternchen einzufügen. Schon jetzt sind viele derartige Texte kaum noch les- und erst nicht mehr sprechbar.
    Deswegen habe ich mir auch die Freiheit gestattet, die letzten Schlechtschreibreformen nicht zur Kenntnis zu nehmen.
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