Prozess Nach Angriff In Vechta
Mann schlägt Frau nach Antanzen Glas ins Gesicht


In einer Diskothek in Vechta hatte der Angeklagte eine junge Frau angetanzt, doch die wollte von ihm nichts wissen – die Situation eskalierte. Jetzt wurde der Mann verurteilt.


Vechta /Oldenburg Mit seinem Protest gegen ein Urteil des Amtsgerichts in Vechta hat ein 24 Jahre alter Syrer aus Vechta keinen Erfolg gehabt. Das Oldenburger Landgericht verwarf am Donnerstag die Berufung des Angeklagten. Damit hat das erste Urteil Bestand. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Tat datiert vom 10. Dezember vorigen Jahres. Der Angeklagte war zuvor auf einer Weihnachtsfeier gewesen, um sich dann spät in der Nacht in eine Diskothek in Vechta zu begeben.


Den Feststellungen zufolge tanzte er dort eine junge Frau an. Die aber wollte von ihm nichts wissen und schubste ihn weg. Der Angeklagte ließ sich aber nicht abwimmeln. Erneut tanzte er die Frau an und fasste ihr ans Gesäß. Die Bedrängte schubste ihn abermals weg, worauf der Angeklagte den Feststellungen zufolge nun ausholte und der jungen Frau ein Glas ins Gesicht schlug. Der Schlag war so heftig gewesen, dass das Glas zersplitterte. Mehrere Splitter bohrten sich in Haut neben dem Auge. Noch heute sind Narben zu erkennen.



Der Angeklagte hat bestritten, der Frau ein Glas ins Gesicht geschlagen zu haben. Er habe getanzt und sei von der Frau geschubst worden. Er habe wissen wollen warum. Deswegen sei er noch einmal zu der Frau gegangen, sei dann aber von den Türstehern nach draußen gebracht worden. Draußen sei er von den Freunden der Frau geschlagen worden. Das Gericht aber glaubte nicht, dass der 24-Jährige der Frau das Glas nicht ins Gesicht geschlagen hatte. Es war vielmehr – wie das Vechtaer Amtsgericht zuvor auch schon – davon überzeugt, dass der Angeklagte die gefährliche Tat begangen hatte.


Weil nur der 24-Jährige Berufung gegen das erste Urteil eingelegt hatte, konnte sich das Strafmaß nicht verschlechtern. Das aber wäre möglicherweise der Fall gewesen, wenn auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hätte.

Positiv sprach für den Angeklagten, dass er nicht vorbestraft ist und Arbeit hat.

https://www.nwzonline.de/region/vech...483229221.html

Gefährliche Körperverletzung: 4 Monate auf Bewährung
Die sexuelle Nötigung spielt an dieser Stelle offenbar keine Rolle.