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Syrische Familie aus Lehrte darf nicht abgeschoben werden
und zwar darf sie in das Land, in dem sie zuvor Asyl beantragt hatten und bewilligt bekamen, nicht abgeschoben werden. Sie kamen danach nach Deutschland und stellten hier einen zweiten Asylantrag - und hier sind sie nun
und bleiben.
Exemplarisch, denn kein Einzelfall:
Syrische Familie aus Lehrte darf nicht abgeschoben werden
Ein beispielloses juristisches Hin- und-Her um die Abschiebung einer syrischen Familie ist nun beendet. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover darf sie in Lehrte bleiben.
Lehrte/Hannover
Drei Jahre lang dauerte eine juristische und politische Auseinandersetzung um die Abschiebung der syrischen Familie K., nun hat sie ein Ende gefunden. Das Verwaltungsgericht Hannover entschied, dass kein Mitglied der in Lehrte lebenden Familie nach Bulgarien abgeschoben werden darf. „Damit endet ein langer Leidensweg, der in der Familientrennung bei der Abschiebung Anfang 2017 gipfelte“, erklärte Geschäftsführer Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat am Donnerstag. Auch Innenminister Boris Pistorius und Regionspräsident Hauke Jagau (beide SPD) hatten sich für die Abschiebung eingesetzt.
Familie K. erhielt in Bulgarien Asyl, reiste dennoch nach Deutschland und stellte einen weiteren Asylantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte ihn im Oktober 2015 ab. Ein Abschiebeversuch scheiterte, weil Kinder der Familie drohten, sich zu verletzen. Im Juli 2016, die Familie saß bereits im Flugzeug, hob die Bremer Außenstelle des BAMF seine Abschiebeandrohung auf. Pistorius und Jagau hatten dafür kein Verständnis, da der Asylantrag zuvor abgelehnt worden ist. Nach ihrem Protest änderte das BAMF erneut seine Meinung und bekam auch vom Verwaltungsgericht Hannover recht: Familie F. wurde im Februar 2017 nach Bulgarien abgeschoben. Der Vater durfte bleiben, weil der 14 Jahre alte Sohn zum Abschiebetermin nicht aufzufinden war. Vier Tage nach der Abschiebung korrigierte eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover die eigenen Kollegen. Wegen eines Formfehlers war die Ausweisung nun doch ungültig.
Das Verwaltungsgericht Hannover berief sich jetzt in seiner jüngsten Entscheidung aus dem Oktober dem Flüchtlingsrat zufolge auf das Abschiebeverbot im Aufenthaltsgesetz. Es verbietet Ausweisungen in Länder, in denen Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht gesichert seien. Bereits im Januar 2018 hatte das Oberlandesgericht Lüneburg in einem Fall geurteilt, dass in Bulgarien „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht“.
Nach dem für Familie K. positiven Urteil kritisierte der Flüchtlingsrat erneut Pistorius und Jagau. „Sie haben sich eingemischt, obwohl sie nicht zuständig waren“, sagte Weber. Er forderte außerdem das BAMF auf, in ähnlichen Fällen „umgehend positive Bescheide zu erlassen“.
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-S...schoben-werden
Der Mann vom Flüchtingsrat, der in dieser Sache das Rad dreht und nun das BAMF auffordert, zukünftig "umgehend positive Bescheide zu erlassen", heißt übrigens Kai Weber , ist dort Geschäftsführer und zudem zuständig für Presseanfragen:
Geschäftsführung
Kai Weber (Geschäftsführung, Presseanfragen)
Telefon: ... kai.weber(at)nds-fluerat.org
https://www.nds-fluerat.org/ueber-uns/kontakt/
Videoausschnitte mit ihm:
https://www.youtube.com/watch?v=5ueEa8LU5-c
etwas radikaler äußert er sich auf einer Podiumsdiskussion der Linken, wenngleich er etwas zu spät kam:
https://www.youtube.com/watch?v=gzAtz_dVB1o
Hier ein Foto, dass ein wenig um seine radikalen Züge im Gesicht retuschiert wurde:
Und weil es so schön ist, noch einmal eines, nicht ganz so hervorragend retuschiert:
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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28.11.2018, 17:11 #2
AW: Syrische Familie aus Lehrte darf nicht abgeschoben werden
Wenn die Gerichte das Recht brechen, steht es sehr schlimm um unser Land. Es ist geltendes Recht, dass diese Familie nach Bulgarien hätte abgeschoben werden müssen.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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