Wegen Datenschutz: Keine Weihnachtsgeschenke für Hartz-IV-Kinder

Bayern/Schwandorf – Dieses Jahr gibt es in Schwandorf keine Weihnachtsgeschenke für bedürftige Kinder. Der Grund: Die Stadt darf die Daten, wer bedürftig ist, auch der Sozialorganisation nicht weitergeben. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbietet es

Jahrelang kümmerten sich Hilfsvereine darum, dass sich auch Kinder aus bedürftigen Familien über ein Geschenk an Weihnachten freuen konnten. Doch damit ist nun Schluss: Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) teilte am Montag in der Sitzung des Schwandorfer Stadtrates den verdutzten Räten das Ende der Tradition mit.

Laut Stadt Schwandorf seien die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU derart verschärft, dass diese „den notwendigen Transfer personenbezogener Daten nicht möglich machen“ – Zu Deutsch: Die Stadt und ihr Hilfswerk wissen gar nicht mehr, welche Kinder tatsächlich bedürftig sind. Diese Information erhielt das Hilfswerk bisher vom Jobcenter in Schwandorf.


Die SPD gibt aktuell die Entrüsteten und zeigt maximales Unverständnis. Die Stadt habe seit dem Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2018 Zeit gehabt, einen datenschutzrechtlich gangbaren Weg zu finden, so der sozialdemokratische Vorwurf von Seiten der Zweiten Bürgermeisterin Ulrike Roidl. Die Eltern von 300 bis 400 Kindern müssten wegen der Zustimmung zur Weitergabe ihrer Daten angeschrieben werden. Dass dieser Verwaltungsaufwand vom Jobcenter nicht geleistet werden könne, wie der Geschäftsführer des Jobcenters angeführt hatte, sei für die SPD „nicht nachvollziehbar“, teilt das Magazin onetz mit.

https://www.journalistenwatch.com/20...nschutz-keine/