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Clan Kriminalität in Duisburg Marxloh: Diese Menschen sind ja nicht anders als andere Straffällige
Deutschland wird das Land der neuen Dichter und Denker. Einer der denkwürdigen Sätze ist in der Überschrift eingerahmt.
Jugendliche, die in Rudeln die Straße unsicher machen. Schlägereien zwischen Angehörigen von Großfamilien, Respektlosigkeit gegenüber Polizisten und Rettungskräften, halbseidene Typen in dicken Autos – es gibt viele Beispiele, warum es im Norden nicht rund läuft.
Seit Juni sind zwei Staatsanwälte in Marxloh aktiv, sie sollen sich schwerpunktmäßig um die sogenannte Clan-Kriminalität kümmern. Nach Angaben der Polizei geht es im Kern um 2800 Angehörige von insgesamt 70 Familien. „Knapp 900 von ihnen sind polizeilich in Erscheinung getreten und wohnen im Duisburger Norden“, sagt Oberstaatsanwalt Stefan Müller. Er leitet die Abteilung für Bandenkriminalität, Intensivtäter, Wohnungseinbrüche, außerdem ist er Presse-Staatsanwalt und Chef der beiden Vor-Ort-Staatsanwälte, die anonym bleiben möchten.
Aber nun zum Highlight:
Herr Müller, welche Straftaten landen auf den Schreibtischen der beiden Staatsanwälte?
Die Vergehen reichen von Delikten im Bagatellbereich wie Schwarzfahren bis zum schweren Raub. Diese Menschen sind ja nicht anders als andere Straffällige. Schwerpunktmäßig kommt Geldwäsche vor, also die Nutzbarmachung illegal erwirtschafteter Vermögen. Die meisten sind ja nicht Filmproduzenten in Hollywood, gleichwohl ist Geld da. Wo das herkommt, schauen wir uns an.
Bis Ende Oktober haben die beiden Staatsanwälte bereits 140 Ermittlungsverfahren bearbeitet. Über alle Deliktarten hinweg. Wir unterscheiden da nicht. Eine Körperverletzung auf der Straße kann zugleich eine Schutzgelderpressung sein, wer Drogen verkauft, hinterzieht auch Steuern, statistisch ist das schwer zu fassen. .
Um welche Summen geht es?
Genaue Zahlen und welche Erkenntnisse wir gewonnen haben, werden wir Anfang nächsten Jahres veröffentlichen
https://www.waz.de/staedte/duisburg/...215871791.htmlEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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