„Wohnungspakt Bayern“: Freistaat baut Wohnanlage für anerkannte Flüchtlinge

lautet die Überschrift eines Artikels. Da schaut man doch erst mal nach, was es mit dem Wohnungspakt Bayern so auf sich hat. Es steht auf der Seite der Regierung Bayerns geschrieben (2,6 Milliarden Euro der Steuerzahler stehen bereit, die wenigen Deutschen, die Nutznießer sein sollen, diesen wohl eher als Fassade, Feigenblatt und Legitimation dieser gigantischen Zweckentfremdung von Geldern für den Wohnbau für Bürger mit niedrigem Einkommen. Flüchtlinge sind hier gemeint):

Wohnungspakt Bayern - Mehr Wohnungsbau für alle


Das Bayerische Kabinett hat mit dem 'Wohnungspakt Bayern' ein umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr preisgünstigen Wohnraum beschlossen. Das Paket verbessert die Wohnraumversorgung in Bayern und bildet einen wichtigen Teil des bayerischen Sonderprogramms zur Bewältigung der Flüchtlingskrise.


Angesichts des ohnehin großen Wohnungsbedarfs in Bayern und des anhaltenden Zustroms an Flüchtlingen brauchen wir deutlich mehr preisgünstige Wohnungen. Bei der Lösung dieser Aufgabe sind alle Akteure gefordert. Die Bayerische Staatsregierung hat daher am 9. Oktober 2015 den Wohnungspakt Bayern zwischen Staat, Gemeinden, Kirchen und Wohnungswirtschaft beschlossen. Bis 2019 sollen im Rahmen des neuen Wohnungspakts Bayern bis zu 28.000 neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen entstehen. Bayern setzt dabei auf ein staatliches Sofortprogramm, ein kommunales Förderprogramm und den Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung. Hierfür stehen bis 2019 rund 2,6 Milliarden Euro bereit. Außerdem sollen Investitionshemmnisse abgebaut werden.


Die Maßnahmen des Wohnungspakts Bayern wurden bis Ende 2015 in regionalen Wohnungsbaukonferenzen vorgestellt.
Staatliches Sofortprogramm

Mit dem staatlichen Sofortprogramm – der ersten Säule des Wohnungspakts – plant und baut der Staat mit seiner Bauverwaltung kurzfristig Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge und Einheimische mit niedrigem Einkommen. Für diese Wohnanlagen, die auf staatlichen, aber auch gemeindlichen Grundstücken entstehen, stellt der Staat ein Budget von 140 Millionen Euro bereit und realisiert so in wenigen Jahren rund 770 staatliche Wohnungen mit einfachem Wohn- und Baustandard für bis zu 3.600 Menschen. Bis Jahresbeginn 2018 konnten 43 Projekte auf den Weg gebracht und bis zur Jahresmitte 2018 davon 26 gestellt werden.

Kommunales Förderprogramm

Das kommunale Förderprogramm ist die zweite Säule und richtet sich an Gemeinden, vor Ort Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge und andere einkommensschwache Personen zu schaffen. Das 4-Jahresprogramm umfasst beginnend ab 2016 pro Jahr 150 Millionen Euro. Damit sollen jährlich rund 1.500 Wohnungen gefördert werden.

Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung

Die dritte Säule des Wohnungspakts Bayern ist der Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung. Mit einem 4-Jahresprogramm werden 2016 zunächst 2.500 Mietwohnungsneubauten, die allen Sozialwohnungsberechtigten zur Verfügung stehen gefördert. Dazu kommen zusätzlich rund 1.200 Wohnheimplätze für Studenten. Die Zahl der neugebauten Sozialmietwohnungen soll in den Folgejahren kontinuierlich um jährlich 500 Wohnungen gesteigert werden. Dazu wurde die staatliche Wohnraumförderung im Jahr 2016 um die Bayern aus der Erhöhung der Bundesmittel zustehenden Mittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 59,2 Millionen Euro sowie 100 Millionen Eigenmittel der BayernLabo verstärkt. 2016 steht damit ein Betrag von 401,7 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung, der vom Freistaat jährlich um weitere 56 Millionen Euro bis 2019 erhöht werden soll.

Zusätzliche Investitionsanreize

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr setzt dabei stark auf die bayerische Wohnungswirtschaft. Der Großteil der neuen Wohnungen in Bayern wird von privaten Investoren und Wohnungsunternehmen gebaut. Dafür sind zusätzliche Investitionsanreize unerlässlich. Der Neubau von Wohnraum darf sich nicht durch immer neue rechtliche und administrative Anforderungen derart verteuern, dass sich Investitionen nicht mehr rechnen. Bayern setzt sich daher auf Bundesebene vehement gegen eine weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung ein, wenn sie die Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbaus erheblich beeinträchtigt. Besonders wichtig ist auch die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Mietwohnungsneubauten. Außerdem erarbeitet die Staatsregierung zur Erleichterung des Wohnungsbaus eine Bundesratsinitiative, mit der das Baugesetzbuch und weitere Rechtsvorschriften geändert werden sollen.

http://www.stmb.bayern.de/wohnen/wohnungspakt/index.php

Nachdem wir jetzt genug vom staatlich subventioniertem Wohnbau für Flüchtlinge und andere Menschen gelesen haben, zurück zum Eingangsartikel. In diesem kommen keine anderen Menschen vor, sondern nur Flüchtlinge. Leider bekommen die Flüchtlinge erst einmal nur Stellplätze für ihre Autos statt der ursprünglich geplanten Tiefgarage.

Übrigens: ** Anerkannt ist auch, wer einen Abschiebebescheid hat, aber aus humanitären Gründen oder wegen Fehlens von Identitätsdokumenten nicht abgeschoben wird oder nicht abgeschoben werden kann und daher eine Duldung erhält. Sie gibt es auch, wie man heute in einem anderen Artikel lesen durfte, unbefristet.



14 Wohnungen geplant
„Wohnungspakt Bayern“: Freistaat baut Wohnanlage für anerkannte Flüchtlinge

Der Freistaat baut in Dachau auf einem Grundstück am Eck Theodor-Heuss- und Schleißheimerstraße eine Wohnanlage mit 14 Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge.


Dachau – Der Freistaat baut auf einem Grundstück am Eck Theodor-Heuss- und Schleißheimerstraße eine Wohnanlage mit 14 Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge. Bislang wurde das Grundstück als Parkplatz genutzt, der laut Bauamt aber bereits zurückgebaut wurde.


Laut Oberbürgermeister Florian Hartmann plant und genehmigt der Freistaat die Maßnahme in Eigenregie. Die Stadt darf sich lediglich dazu äußern; sollte sie sich gegen die Baumaßnahme aussprechen und hierfür keine tragenden Gründe vortragen, werde das städtische Einverständnis durch das der nächsthöheren Behörde, in dem Fall der Regierung von Oberbayern, ersetzt.


Die Zufahrt zu dem Grundstück erfolgt laut OB über die Stresemannstraße. Aus Kostengründen wird das Gebäude allerdings nicht unterkellert, wodurch die eigentlich vorgeschriebene Tiefgarage nicht gebaut werden kann. Hintergrund: Die Baumaßnahme wird finanziert über den „Wohnungspakt Bayern“, ein staatliches Sofortprogramm für anerkannte Flüchtlinge. Laut Bauverwaltung sei eine sogenannte Befreiung von dieser Forderung jedoch vertretbar; das Gebäude erhält 14 ebenerdige Stellplätze. Zu den Nachbarn hin soll eine sogenannte schallabsorbierende, zwei Meter hohe Wand für den nötigen Immissionsschutz sorgen.

Freistaat baut Wohnanlage für anerkannte Flüchtlinge: Kritik an Unterbringung

Stadtrat Kai Kühnel (Bündnis für Dachau) nahm zwar zur Kenntnis, dass er keinen Einfluss auf den Bau habe. Gab aber dennoch zu Protokoll, dass die Stadt grundsätzlich die Linie einer dezentralen Unterbringung der Asylbewerber befolge.

Diese „gehäufte“ Unterbringung sei der Integration nicht förderlich und „ein Eingriff in unsere Politik, wie wir Sozialwohnungen verteilen“.


Gertrud Schmidt-Podolsky (CSU) merkte zudem an, dass sie es besser gefunden hätte, wenn der Freistaat statt der Kleinwohnungen lieber größere Einheiten für mindestens fünf Personen bauen würde. Zudem, so Schmidt-Podolsky, wäre eine bessere Zusammenarbeit des Freistaats mit der Stadt „positiv“, wenn man vorher eine gewisse „Akzeptanz“ haben wolle.


OB Hartmann versprach, die Anmerkungen nach München weiterzugeben. Dass diese auch nur die geringste Aussicht auf Erfolg haben könnten, sehe er nicht.  

https://www.merkur.de/lokales/dachau...-10708988.html