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    Petitionsausschuss: Dieser Teilnehmer ist vorübergehend nicht erreichbar

    Petitionsausschuss: Dieser Teilnehmer ist vorübergehend nicht erreichbar

    Vera Lengsfeld

    Der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages ist der einzige Ausschuss mit Verfassungsrang. Das Petitionsrecht der Bürger ist im Art. 20, Abs. 2, Pkt. des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, sowie im Art. 17 Grundgesetz geregelt. Das heißt, es besteht die besondere Verpflichtung, mit den Anliegen der Bürger gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes umzugehen. Das lässt der Petitionsausschuss wieder einmal vermissen.


    Es zeichnet sich ein ungutes Muster ab, wie mit unliebsamen Petitionen umgegangen wird, besonders wenn sie das Anliegen tausender Bürger vertreten. Gegen den Globalen Migrationspakt, den unsere Regierung federführend auf den Weg gebracht hat und den sie notfalls als einziger westlicher Staat beizutreten gewillt ist, sollen mittlerweile über dreißig, nach anderen Angaben an die fünfzig Petitionen vorliegen.


    Die ersten wurden schon vor einem Monat eingereicht. Allerdings verweigerten die Abgeordneten bis gestern die Veröffentlichung einer Petition, obwohl es sich um ein Anliegen von höchster Dringlichkeit handelt, denn der Globale Pakt soll schon am 11. Dezember in Marokko verabschiedet werden. Das heißt, es ist noch nicht einmal genug Zeit, um innerhalb eines Monats das Quorum für eine öffentliche Anhörung zu erfüllen. Die Zeichnungsfrist endet am 19.12., da ist der Pakt schon unterzeichnet.


    Es bleibt auch ohne Folgen, dass der Petitionsausschuss auf mehrfache Anfragen einfach nicht antwortet. Die Taktik, die Bürger auf diese Weise zu zermürben, ist aber nicht aufgegangen. Es hat auch nicht geholfen, dass der Ausschuss offensichtlich eine Petition zur Veröffentlichung ausgewählt hat, von der er annahm, sie sei nicht so öffentlichkeitswirksam, weil nicht bereits von Anfang an hunderte, wenn nicht tausende Unterstützer dahinter stehen, die sich in den vergangenen Tagen für die Veröffentlichung unserer Petition eingesetzt haben.

    Wenn das die Absicht war, ist sie gründlich schief gegangen. Innerhalb eines Tages hat die veröffentlichte Petition über 21.000 Unterstützer gefunden. Wenn das so weiter geht, ist das Quorum von 50.000 übermorgen erfüllt. Diese Zahlen zeigen, wie die Stimmung in der Bevölkerung ist.


    Um den Ansturm der Unterstützer zu bremsen, treten wieder „technische Störungen“ auf, wie wir sie von der Petition zur „Gemeinsamen Erklärung“ kennen. Die Seite des Petitionsausschusses kann entweder nicht erreicht werden, sie baut sich quälend langsam auf, der Prozess der Unterzeichnung wird mittendrin abgebrochen, es kommt keine Bestätigungsmail. Als wir die 165 000 Unterschriften für die Gemeinsame Erklärung sammelten, hatten wir mit einem 10-Euro-Server keine dieser Schwierigkeiten, die der Server des Bundestages jetzt hat. Vielleicht sollte man dem Ausschuss zu Hilfe eilen und diesen Server anbieten.

    https://www.achgut.com/artikel/petit...cht_erreichbar
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Petitionsausschuss: Dieser Teilnehmer ist vorübergehend nicht erreichbar

    Merkel hat eindeutig und nachgewiesen mehrere Gesetze gebrochen. Da ist es doch eine Kleinigkeit, Petitionen zu ignorieren.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Petitionsausschuss: Dieser Teilnehmer ist vorübergehend nicht erreichbar

    Scheinbar gibt es keine Unterschiede in der Herrschaft der Arbeiterklasse bzw. des Proletariats und der Herrschaft des Volkes.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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