Auch wenn sie sich ihrer Ausreise widersetzen, nicht anzutreffen sind, die Ausreisetermine überschreiten, erhalten sie weiterhin Sozialleistungen. Lediglich fünf ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber , die gar nicht daran denken, das Land zu verlassen, erhalten im Pilotversuch neben der Unterkunft statt Bargeld Gutscheine für den täglichen Bedarf. Dies führt zu scharfen Protesten.

Kein Bargeld für ausreiseunwillige Flüchtlinge

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verweigert mindestens fünf Flüchtlingen Geldleistungen. Der Grund: Die Betroffenen haben sich einer Überstellung in ein sicheres EU-Land entweder widersetzt oder entzogen. Statt Bargeld erhalten die Flüchtlinge nun Gutscheine für Lebensmittel und Hygieneartikel. Harsche Kritik an dieser Praxis kommt vom Flüchtlingsrat Niedersachsen. Die längst überwunden geglaubte Gutscheinpraxis sei menschenunwürdig und rechtswidrig.

"Da besteht kein Spielraum für die Verwaltung"

Die Verwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg beruft sich auf das Asylbewerberleistungsgesetz, wonach in den vorliegenden Fällen nur noch Sachleistungen zu gewähren seien. Sei dies mit zu hohem Verwaltungsaufwand verbunden, so betrachte man auch Gutscheine als legitim, argumentiert man in Lüchow. "Da besteht kein Spielraum für die Verwaltung als ausführendes Organ", sagte Kreissprecher David Leu NDR 1 Niedersachsen. Auch künftig werde der Landkreis an Ausreise-Verweigerer nur noch Gutscheine ausgeben. Man zahle diesem Personenkreis auch kein Taschengeld mehr.


Der Flüchtlingsrat in Niedersachsen ist empört

Der Flüchtlingsrat in Niedersachsen spricht von sieben betroffenen Flüchtlingen und kritisiert die Maßnahmen heftig. Die Gutscheinpraxis sei aus gutem Grund seit 2013 in Niedersachsen unüblich. Gutscheine statt Geld - für Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats, ist das diskriminierend. "Jeder Mensch muss zumindest ein Taschengeld erhalten", so Weber. Darüber hinaus halte man das Vorgehen der Behörden in Lüchow für rechtswidrig und auch mit Blick auf den Datenschutz für nicht zulässig.

Das Innenministerium will einen Bericht anfordern

Der Flüchtlingsrat hat das niedersächsische Innenministerium aufgefordert, von dessen Weisungsrecht Gebrauch zu machen. Das Ministerium hat am Donnerstag auf Anfrage des NDR mitgeteilt, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Bericht zum Umgang mit ausreisepflichtigen Flüchtlingen anfordern zu wollen.

Unterdessen ergaben stichprobenartige NDR-Recherchen, dass in anderen Landkreisen in Niedersachsen Gutscheine weiterhin tabu sind - auch bei Ausreise-Verweigerern. Die Kreise Harburg und Lüneburg ließen mitteilen, es gebe rechtliche Bedenken.

https://www.ndr.de/nachrichten/niede...cheine132.html