" Nun läuft die Kontingentregelung aber offenbar erfolgreich an"

Da freuen wir uns! (Erfolgreich ist, was Deutschland schadet)


Subsidiär geschützte Flüchtlinge
Zahl der Visa für Familiennachzug steigt deutlich an



Das Verfahren zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte ist kompliziert und langwierig. Nun läuft die Kontingentregelung aber offenbar erfolgreich an. Bis Ende des Jahres könnten Tausende ein Visum erhalten.




Seit August gilt eine Neuregelung für subsidiär geschützte Flüchtlinge, die ihre Familie nach Deutschland nachholen wollen. Nun nehmen die zahlreichen Verfahren offenbar an Fahrt auf.

Der Evangelische Pressedienst (epd) erfuhr demnach aus dem Auswärtigen Amt, dass bis Ende Oktober 688 Visa für Verwandte von in Deutschland lebenden Flüchtlingen mit untergeordnetem Schutz ausgegeben wurden. Rund 950 Anträge seien zu diesem Zeitpunkt vom Bundesverwaltungsamt positiv entschieden worden.


Das sind deutlich mehr als am Anfang der Neuregelung. Im August etwa wurden nur 42 Visa ausgegeben. Die Neuregelung sieht ein Kontingent für bis zu 1000 Nachzüge pro Monat vor.



Die wurden von August bis Oktober in Visa-Zahlen zwar nicht erreicht. Allerdings wurden nach Angaben des Auswärtigen Amts inzwischen so viele Anträge wie möglich positiv in den deutschen Auslandsvertretungen beschieden. Ende Oktober lag die Zahl der positiv geprüften Anträge dort demnach bei 3303, davon allein mehr als 1500 aus dem Oktober.

Mehrere Behörden sind beteiligt

Das Nachzugsverfahren ist kompliziert und bedingt die Beteiligung mehrerer Behörden. Zunächst nehmen die deutschen Auslandsvertretungen – allen voran die in Beirut, Erbil und Istanbul – die Anträge entgegen und machen eine erste Prüfung. Danach prüfen Ausländerbehörden in Deutschland die Bezüge im Inland.


Von den rund 3000 Anträgen, die sie von den Auslandsvertretungen bis Ende Oktober bekommen haben, haben die Ausländerbehörden nach Angaben des Auswärtigen Amts 954 an das Bundesverwaltungsamt weitergegeben, das die letzte Entscheidung trifft. Die Behörde übermittelt bei positiver Beurteilung die Fälle wieder an die Auslandsvertretungen, wo die Visa ausgegeben werden. Das aufwendige Verfahren sorgte dafür, dass die Neuregelung zunächst schleppend anlief.

Die sogenannte Kontingentregelung betrifft Flüchtlinge, die in Deutschland nur den subsidiären Status erhalten. Betroffen sind vor allem Syrer. Die Bürgerkriegsflüchtlinge werden in Deutschland oftmals nicht als politisch Verfolgte anerkannt, sondern erhalten den untergeordneten Schutz. Für diese Gruppe wurde im Frühjahr 2016 das Recht auf Familienzusammenführung ausgesetzt. Seit 1. August gilt für sie nun die Neuregelung, nach der sie auf ein Visum hoffen können.



Wegen der erwarteten Schwierigkeiten am Anfang hatte sich die Koalition darauf verständigt, dass nicht ausgeschöpfte Kontingentplätze bis Ende des Jahres auf den Folgemonat übertragen werden können. So soll möglich gemacht werden, dass bis Ende Dezember bis zu 5000 Angehörige ein Visum bekommen, egal in welchem Monat. Ab Januar soll für jeden Monat die Grenze von 1000 Plätzen gelten, auch wenn sie in einem Monat nicht ausgeschöpft wurden.

https://www.welt.de/politik/deutschl...utlich-an.html



Ein Kommentar zum Artikel:

vor 54 Minuten
Bitte nicht vergessen, dass ein Visum in der Regel nicht für eine Person ausgestellt wird, sondern für den Rest der Kernfamilie, meist 3 Personen.