AMTSGERICHT
Neue Kultur zerstörte Selbstwert

Auf vier Monate Gefängnis zur Bewährung hat das Amtsgericht Mühldorf Karim S.(Name geändert) verurteilt. Er hat Polizisten angegriffen, die Attacke beurteilte Richter Francisco Sauter Orengo als versuchte gefährliche Körperverletzung und gab dem Syrer eine sehr eindrückliche Warnung mit auf den Weg.



Mühldorf – Bei dem Fall, der jetzt vor dem Amtsgericht Mühldorf verhandelt wurde, handelt es sich wohl weniger um eine Strafsache, als um sehr schwierige Integration. Misslungen vielleicht sogar, weil sich ein 47-jähriger Syrer nicht auf die Verhältnisse in seiner neuen Heimat einstellen kann, auf die neue Rolle seiner Frau und Kinder.


Im November 2014 kam Familie S. nach Deutschland ihr Heimatort Daraa war während des Bürgerkriegs schwer bombardiert worden, viele Häuser zerstört. Die finanziellen Verhältnisse der Familie waren schwierig. Über verschiedene Stationen landete die Familie in Mühldorf, Karim S. (Name geändert), seine sechs Jahre jüngere Frau, zwei Söhne und zwei Töchter, zwischen 14 und 18 Jahren alt. Seit einiger Zeit leben sie in einer eigenen Wohnung.





Die Familie begann kurz nach der Ankunft mit Sprach- und Integrationskursen, die Kinder gingen zu Schule. Begleitet wurde die Familie von einem Helferkreis, in dem vor allem Frau S. schnell Kontakte bekam. Die Analphabetin lernte deutsch und konnte sich, genau wie die Kinder „gut integrieren“, wie Richter Francisco Sauter Orengo feststellte. Karim S. gelang das nicht. Er fiel durch die Prüfung, brach den Sprachkurs ab, zog sich ins häusliche Leben zurück, kümmerte sich einzig um seine Familie, während Frau und Kinder in Helferkreis und Schule eingebunden waren. „Er hat sich das ganze mehr von draußen angeschaut, hatte das Gefühl, das fünfte Rat am Wagen zu sein.“


Der psychologische Gutachter wurde noch deutlicher. „S. hat ausgeprägte Schwierigkeiten, sich sozial zu integrieren“, sagte Rainer Gerth. S. hätte den Eindruck gehabt, Hilfsangebote kämen vor allem der Frau zugute, er erlebte sie als gegen ihn gerichtet. Seine Frau habe sich mehr und mehr dem neuen Kulturkreis angenähert, die Kinder auch. „Das hat zu einer gewissen Rollenumkehr geführt, das hat an seinem Selbstwert genagt.“ Die starke patriarchalische Struktur, in der die Familie in Syrien gelebt habe, sei zerbrochen. „Das Aufeinanderprallen von Kulturen hat auch etwas mit Eifersucht zu tun“, sagte Gerth. „Das Sexuelle spielt für ihn eine große Rolle und er hatte das Gefühl, seine Frau hintergeht ihn – zumindest am Telefon.“


Dieser Streit eskalierte Ende Oktober 2017, seine Frau beschuldigte ihn der Vergewaltigung, die Polizei musste einschreiten. Dabei habe Karim S. gedroht, die Wohnung anzuzünden, sollte seine Frau nicht bis zum Abend zurückkehren. Er hielt laut Polizei ein brennendes Feuerzeug unter eine Plastiktischdecke. Als S. einige Tage später zur Polizei kommen musste, um auszusagen, verlor er erneut die Kontrolle. Karim S. zog seinen Gürtel aus, wickelte ihn um die Hand und versuchte die Beamten zu schlagen.


Obwohl der 47-Jährige danach nach Gabersee gebracht wurde, schloss Gutachter Gerth eine psychische Erkrankung aus. Sein Verhalten sei vielmehr die Reaktion darauf, dass er seine Rolle in der neuen Heimat nicht gefunden habe. Der Gutachter nannte: „persönliche Eigenarten, mangelnde Flexibilität, mangelnde Frustrationstoleranz“ als Grund für das Verhalten.


Auf die Spitze getrieben wurde diese Situation nach Ansicht des Gutachters, als Karim S. seine innerfamiliäre Männervormachtstellung gegenüber den Polizisten beweisen wollte. Das, ist sich Gerth sicher, führte zu den Ausrastern.

Auch Richter Francisco Sauter Orengo urteilte, dass S. erneut „grundrenitent und gefährlich auftreten“ könne, wenn es um häusliche Gewalt gehe. Er sprach von einer „Gesamtgefährlichkeit“ gegenüber den Polizisten, fehlendem Respekt und mangelnder Achtung der Staatsgewalt.


Er gab in seinem Urteil deshalb nicht nur eine strafrechtliche Beurteilung ab, sondern ermahnte den Angeklagten eindringlich, er ließ viel Zeit für die Übersetzung, damit Karim S. auch genau verstehe, was ihm der Richter sagen wollte: dass S. grobes Unverständnis zeige, sich auch in familiären Fragen den Gesetzen dieses Staates unterwerfen müsse. „Deshalb eine Freiheitsstrafe, damit klar wird, dass er künftig von solchen Straftaten Abstand nimmt.“


Sauter Orengo sprach S. direkt an, Satz für Satz: „Eine Straftat ist es in Deutschland, wenn man seine Frau zu Hause einsperrt. Eine Straftat ist es, wenn man Geschlechtsverkehr gegen den Willen seiner Frau vollzieht. Eine Straftat ist es auch, wenn man Gewalt gegen Polizisten anwendet.“


Auf die Frage des Richters, ob er alles verstanden habe, ließ Karim S. den Dolmetscher antworten, das sei jetzt alles sehr viel gewesen.

https://www.ovb-online.de/muehldorf/...-10446160.html