Aufhänger ist die Überprüfung unzähliger Asylbewerber-Anträge durch das BAMF und bei dieser Gelegenheit dürfen wir erfahren:

Hintergrund ist: Asylbewerber erhalten nur befristet Schutz, bis ihr Fluchtgrund entfallen ist. Doch das BAMF hat nach der Anerkennung nur drei Jahre Zeit, den Fortbestand des Fluchtgrunds, beispielsweise Bürgerkrieg, zu prüfen und gegebenenfalls den Schutztitel wieder zu entziehen. Geschieht dies nicht, erhalten die Schutzberechtigten in der Regel dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
Die bisherige Praxis war nicht die verzögerte Überprüfung, die wenigstens noch ein Feigenblatt dargestellt hätte, wenngleich sie durch Fristüberschreitung zum dauerhaften Aufenthaltsrecht geführt hätte, sondern die unterlassene Überprüfung.

Nachdem das BAMF in den vergangenen Jahren kaum Prüfungen vorgenommen hatte (2017: 2527 Entscheidungen), prüfte es in diesem Jahr deutlich häufiger.
und wir erfahren, dass sich die Bleibeperspektive noch einmal deutlich erhöht, wenn der Asylbewerber ihrer Mitwirkungspflicht, die sie ja gar nicht haben, nicht nachkommen. Das liest sich jetzt ein wenig unverständlich, ist aber so:

Die hohen Quoten zugunsten der Flüchtlinge kommen allerdings auch durch ein Versäumnis der Politik zustande: Bis heute gibt es in den Widerrufsverfahren keine Mitwirkungspflicht der Betroffenen, nicht einmal für jene mutmaßlichen Syrer, Iraker oder Eritreer, die seit 2014 lediglich nach Ausfüllen eines Fragebogens als Flüchtlinge anerkannt wurden.
https://www.wallstreet-online.de/nac...00-faelle-jahr

Sozialstaat einmal anders und diesmal ohne Mitwirkungspflicht. Außerdem reicht ein Fragebogen: "In Syrien habe ich IT studiert...."