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  1. #1
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    Religionsdebatte im Bundestag"AfD interpretiert Islam wie Islamisten"

    Religionsdebatte im Bundestag"AfD interpretiert Islam wie Islamisten"
    Es beginnt mit der Überschrift des Antrages: "Der Islam und die untrennbar mit ihm verbundene Scharia gehören nicht zum Rechtsstaat" - eine Unterstellung, dass Muslime zuvorderst die Gesetze der Scharia achten. Im Antragstext werden Suren und Passagen des Koran zitiert, ohne Kontext, um so eine grundlegende Verfassungsfeindlichkeit der gesamten Religion zu belegen.
    ... ausgerechnet Gottfried Curio - einen der wohl profiliertesten Islam-Gegner innerhalb einer schon grundsätzlich islamfeindlichen Partei. Er hat in der Vergangenheit mehrfach mit einer ganzen Reihe von Falschbehauptungen versucht, dem Islam grundsätzlich bösartige Absichten zu unterstellen. Er kritisierte, Imame würden nach Terroranschlägen keine Stellung beziehen, was nachweislich falsch ist. Er vermischte mehrfach Passagen aus Suren zu einer gewaltverherrlichenden Melange, die sich in dieser Form im Koran nicht findet. Und er stritt ab, dass es in Deutschland und Europa liberale Muslime gebe.
    Auch in seiner Rede im Bundestag zitiert er mehrfach besonders gewalttätige Auszüge der 1500 Jahre alten Schrift, sagt, es gebe bei der Auslegung keinerlei Interpretationsspielraum - was Religionswissenschaftler übereinstimmend und konfessionsunabhängig anders sehen.
    Jürgen Martens (FDP)wirft der AfD vor, "willkürlich Passagen aus dem Koran ohne Kontext" zu nennen, "und das bei einem 1500 Jahre alten Text". Folge man der Argumentationslinie der AfD, ließen sich auch in der Bibel allerhand gewaltverherrlichende und homophobe Inhalte finden. "Wollen Sie auch eine Bereinigung der Bibel?", fragt Martens.
    Der Linken-Abgeordnete Friedrich Straetmanns weist die AfD-Fraktion darauf hin, dass es dem Staat nicht gestattet sei, Religionsinhalte zu kontrollieren. Glaubensinhalte sind von der Religionsfreiheit geschützt, auch wenn sie verfassungsfeindlich sind.
    https://www.n-tv.de/politik/AfD-inte...e20666239.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Religionsdebatte im Bundestag"AfD interpretiert Islam wie Islamisten"

    Der Linken-Abgeordnete Friedrich Straetmanns weist die AfD-Fraktion darauf hin, dass es dem Staat nicht gestattet sei, Religionsinhalte zu kontrollieren. Glaubensinhalte sind von der Religionsfreiheit geschützt, auch wenn sie verfassungsfeindlich sind.
    Aha! Erst eine Religion gründen und dann eine Partei, die sich nur auf diese Religion stützt und schon kann man zum Umsturz aufrufen.



    Im Antragstext werden Suren und Passagen des Koran zitiert, ohne Kontext
    Es gibt keinen Kontext! Die Islam-Fans sollten den Koran erst einmal lesen, bevor sie ihren Mund aufmachen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Religionsdebatte im Bundestag"AfD interpretiert Islam wie Islamisten"

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Aha! Erst eine Religion gründen und dann eine Partei, die sich nur auf diese Religion stützt und schon kann man zum Umsturz aufrufen.





    Es gibt keinen Kontext! Die Islam-Fans sollten den Koran erst einmal lesen, bevor sie ihren Mund aufmachen.
    Die Islam-Fans wissen noch nicht einmal, was eine Rechtsschule und was ein Rechtsgutachten ist. Sonst könnten sie dort nämlich einmal nachfragen, wobei das Ergebnis für sie wenig wünschenswert wäre.

    Außerdem: Schon, wenn man den Koran liest, ergibt sich aus ihm nicht nur der Anspruch, das unverformte Wort Gottes zu sein, sondern auch die unter höchste Sanktionen gestellte Anweisung, bloß nicht zu deuteln und zu interpretieren (eigentlich ja auch logisch, wenn dieses Buch von sich behauptet, unverformtes Wort eines großen Gottes zu sein) - Sanktion ist hier die Todesstrafe - nicht zum Unglauben zu verführen - Sanktion ist hier die Todesstrafe - nicht vom Glauben abzukehren - Sanktion ist hier die Todesstrafe.

    Alle 4 Rechtsschulen haben die Lehre betreffend die gleichen Ansichten. Hier gibt es nichts zu rütteln und zu deuteln. In den Augen dieser deutschen Abgeordneten wären die höchsten Institutionen, die gleichzeitig alle Moslems der Welt vertreten, nichts anderes als Islamisten.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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