Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.137
    Blog-Einträge
    1

    Stadt verweigert Wegerecht - Konzert kann nicht stattfinden

    Ein Artikel des mdr (öffentlich-rechtlicher Rundfunk ARD). Es geht um ein Rechtsrock-Konzert bzw. wird das Konzert als Rechtsrock-Konzert ohne weitere Erläuterungen beschrieben und damit offensichtlich die weitere Handlungskette legitimiert.

    Nun weiß ich nicht, was ein Rechtsrock-Konzert ist, denn ich war noch nie auf einem, ich weiß aber, welche Handlungen legal und illegal sind.

    Die Einleitung ist eigentlich schon das Ende der Geschichte, denn der Marktplatz war die improvisierte Ausweichbühne, wenn auch ohne Bühne:

    750 Teilnehmer bei Rechtsrock-Konzert in Apolda

    Auf dem Marktplatz in Apolda hat am Freitagabend ein improvisiertes Rechtsrock-Konzert mit 750 Teilnehmern stattgefunden. Diese Schätzung veröffentlichte die Thüringer Polizei in der Nacht zum Samstag. Das Konzert war als politische Versammlung für Freitag und Samstag sowohl in Apolda als auch im nahegelegenen Magdala angemeldet worden.





    Nun aber zur eigentlichen Geschichte und die ist sehr interessant. Es wurde ein Konzert angemeldet, für das Karten verkauft wurden. Das Konzert wurde genehmigt und die Konzertbühne aufgebaut, dann sperrte die Stadt in letzter Minute den einzigen Zufahrtsweg, weil sie das Wegerecht hatte und die Konzertveranstalter standen auf einmal ohne Bühne, ohne Equipment und vor allem in Verantwortung einer Leistung, die sie eigentlich erbringen mußten, aber nun nicht mehr konnten, da.

    Das liest sich dann so:

    Das Konzert war als politische Versammlung für Freitag und Samstag sowohl in Apolda als auch im nahegelegenen Magdala angemeldet worden.
    In Magdala hatten die Veranstalter auf einer angemieteten Fläche ein großes Zelt aufgebaut.In Magdala hatten die Veranstalter auf einer angemieteten Fläche ein großes Zelt aufgebaut
    Wenige Stunden vor Beginn erwirkte die Stadt Magdala jedoch vor Gericht ein Nutzungsverbot des einzigen Zufahrtsweges zu dem Konzertgelände. Der Weg gehört der Stadt
    Die Anmelder wichen daraufhin nach Apolda aus, mussten wegen der verwehrten Wegerechts aber den Großteil der Ausstattung in Magdala zurücklassen.
    Ist die SPD etwa in diesen Vorgang involviert? Wer war dafür verantwortlich?


    Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hatte sich am Freitagabend in Apolda überzeugt gezeigt, dass es wegen des nicht stattfindenden Konzerts in Magdala "Ärger in der Szene" geben wird
    Die Besucher hätten Eintritt bezahlt und die dafür versprochene Leistung nicht bekommen
    https://www.mdr.de/thueringen/mitte-...nzert-102.html

    Vielleicht nicht innerhalb, aber mit der "Szene", denn der Veranstalter kann oder muss sogar Schadenersatzleistungen einklagen, da er mit ziemlicher Sicherheit - und das ist wahrscheinlich der von dem SPD-Innenminister prognostizierte Ärger innerhalb der Szene - wiederum auf Leistungen von denjenigen, die die Karten erwarben verklagt wird.

    Na, ja, auf jeden Fall versuchte der Veranstalter sein Bestes, wenngleich er auch nun keine Bühne und keine Musikanlage mehr zur Verfügung hatte, keinen Getränke- und Imbißstand und vor allem keine Toilettenanlagen. Die waren ja nach wie vor auf dem Platz, zu dem die Stadt den Zugang verweigerte.

    Als Vorgang auf jeden Fall rechtlich gesehen eine Ungeheuerlichkeit.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Stadt verweigert Wegerecht - Konzert kann nicht stattfinden

    Eine von zahlreichen Aktionen, die von selbsternannten Schützern der Demokratie als Geniestreich gefeiert werden. Dass man den "Rechten" dabei demokratische Grundrechte verweigert, die natürlich auch für sie gelten, spielt keine Rolle.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.137
    Blog-Einträge
    1

    AW: Stadt verweigert Wegerecht - Konzert kann nicht stattfinden

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Eine von zahlreichen Aktionen, die von selbsternannten Schützern der Demokratie als Geniestreich gefeiert werden. Dass man den "Rechten" dabei demokratische Grundrechte verweigert, die natürlich auch für sie gelten, spielt keine Rolle.

    Es geht hier nicht nur um demokratische Grundrechte, sondern um die bürgerlichen Rechte, d.h. das geltende Gesetz:

    Das Wegerecht ist im Sachenrecht das Recht von Rechtssubjekten, einen Gehweg oder Fahrweg auf fremdem Grund und Boden zwecks Durchgangs oder Durchfahrt nutzen zu dürfen.
    Ein Wegerecht ist grundbuchrechtlich mit allen Arten der Dienstbarkeit durchsetzbar, und zwar als Grunddienstbarkeit (sie bezieht sich auf Grundstücke und nicht auf deren Eigentümer, § 1018 BGB), als beschränkte persönliche Dienstbarkeit (sie bezieht sich auf Personen, die nicht Grundstückseigentümer sein müssen, §§ 1090 ff. BGB) oder als Nießbrauch (dieser bezieht sich auf Personen, die nicht Grundstückseigentümer sein müssen, § 1030 BGB). Das Notwegerecht bildet eine Sonderform (§ 917 BGB), wenn einem Grundstück die zu seiner ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg fehlt. Dann erhält der Notwegberechtigte zu Lasten eines Nachbargrundstücks ein Wegerecht kraft Gesetzes eingeräumt, notfalls auch ohne dessen Zustimmung durch Duldungsklage.

    Man unterscheidet zwischen den positiven und negativen Dienstbarkeiten:

    Positive Dienstbarkeit:
    Wegerecht durch Ausübung einer Handlung: in Form eines Geh- und Fahrrechts auf einem fremden Grundstück. Sie gilt nicht nur für den Rechtsinhaber, sondern auch für dessen Gäste.[15] Die Handlung wird durch tatsächliches Begehen des Weges ausgeübt.
    Wegerecht durch Betreiben einer Anlage: unter einer Anlage versteht man eine für eine gewisse Dauer bestimmte, von Menschenhand zur Benutzung des Grundstücks geschaffene Einrichtung.[16] Dazu gehören Rohrleitungen, Stromleitungen, Fernwärmeleitungen, Bauwerke (Überführung oder unterirdisch), Gleise, Weiderechte oder Freileitungsmasten.
    Negative Dienstbarkeiten berechtigen den Rechtsinhaber, bestimmte Handlungen auf dem dienenden Grundstück zu verbieten, so dass der Eigentümer des dienenden Grundstücks sie unterlassen muss. Inhalt können etwa nachbarliche Baubeschränkungen sein,[17] wonach die Lichtzufuhr oder Aussicht durch entsprechende nachbarschaftliche Bebauung sichergestellt werden muss. Die Unterlassung ist bereits durch die „Ausübung“ der negativen Dienstbarkeit erfüllt.

    Es handelt sich hierbei um dingliche Wegerechte, die durch Grundbucheintragung gesichert werden und damit bei Grundbucheinsicht für jeden erkennbar sind. Bei Wechsel des Grundstückseigentümers etwa durch Grundstücksverkauf bleiben diese Wegerechte erhalten.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Sachenrecht)

    Klingt vielleicht in der theoretischen Erörterung ein wenig kompliziert und wird vielleicht deutlicher anhand der Fälle, in denen das Wegerecht zum Tragen kommt:

    Manche Grundstücke haben keine direkte Anbindung an eine Straße oder einen öffentlichen Weg. Erreichbar sind solche Hinterliegergrundstücke nur, indem man privaten Grund und Boden eines anderen als Weg verwendet. Man ist als Bewohner des hinteren Grundstücks auf das Wegerecht angewiesen. Und das kann zu reichlich Konflikten führen.
    Erwerben Sie ein Grundstück an der Straße, sind Sie bei einem entsprechenden Eintrag verpflichtet, dem Nachbarn des Hinterliegergrundstücks das Wegerecht einzuräumen. Zwangsläufig verlieren Sie dadurch einen erheblichen Anteil der Grundstücksfläche, was den Wert des Anwesens und seine Nutzbarkeit entscheidend schmälert. Dies sollten Sie unbedingt vor dem Kauf prüfen.
    Ist im Grundbuch kein Wegerecht vermerkt, können die benachbarten Eigner über die Nutzungsmöglichkeiten des zuführenden Weges zwar untereinander Privatverträge schließen, dauerhaft sicherer ist aber der Eintrag im Grundbuch. Schließlich gelten Privatverträge nur zwischen den konkreten Vertragsparteien. Das heißt, dass bei einem Wechsel des Nachbarn (zum Beispiel wegen Umzugs oder Tods) die rechtliche Lage ohne Grundbucheintrag wieder offen sein kann.

    Dienende und herrschende Grundstücke beim Wegerecht

    Dasjenige Grundstück, das von einer Grunddienstbarkeit profitiert, nennt der Gesetzgeber „herrschendes Grundstück“. Im Gegensatz dazu steht das „dienende Grundstück“, von dem beim Wegerecht Teile als Weg zur Verfügung gestellt werden müssen.
    https://www.haus.de/geld-recht/das-w...f-grundstuecke
    und so weiter.

    Du hast also schlechte Karten, wenn dein Hausgründstück zum Beispiel nicht direkt an einer Straße liegt, sondern nur über einen Weg oder eine Zufahrt zu erreichen ist, die sich auf dem Grundstück des Nachbarn befindet. Hat er dir kein Wegerecht eingeräumt, hast du Pech, so ganz verkürzt gesagt. Natürlich kann unter Umständen ein Wegerecht auch als Gewohnheitsrecht entstehen (der Weg über das Grundstück des Nachbarn wurde schon immer oder sogar über mehrere Generationen benutzt). Sei es drum: Die Stadt benutzt also hier ihre Eigentumsverhältnisse, um mal so eben über eine einzige Zufahrt über einen Veranstaltungsort zu verfügen und diese zu sperren. Damit wird sozusagen öffentlicher Grund zu einem Privatgrundstück, über den die Stadt beliebig verfügt und dies natürlich mit einer so knappen Zeitspanne zum Ereignis, dass ein rechtliches Vorgehen gegen diese plötzliche Untersagung gar nicht mehr möglich ist.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 09.09.2017, 01:40
  2. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 07.04.2011, 18:42
  3. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 23.06.2010, 01:00

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •