Baum-Darstellung
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Stadt verweigert Wegerecht - Konzert kann nicht stattfinden
Ein Artikel des mdr (öffentlich-rechtlicher Rundfunk ARD). Es geht um ein Rechtsrock-Konzert bzw. wird das Konzert als Rechtsrock-Konzert ohne weitere Erläuterungen beschrieben und damit offensichtlich die weitere Handlungskette legitimiert.
Nun weiß ich nicht, was ein Rechtsrock-Konzert ist, denn ich war noch nie auf einem, ich weiß aber, welche Handlungen legal und illegal sind.
Die Einleitung ist eigentlich schon das Ende der Geschichte, denn der Marktplatz war die improvisierte Ausweichbühne, wenn auch ohne Bühne:
750 Teilnehmer bei Rechtsrock-Konzert in Apolda
Auf dem Marktplatz in Apolda hat am Freitagabend ein improvisiertes Rechtsrock-Konzert mit 750 Teilnehmern stattgefunden. Diese Schätzung veröffentlichte die Thüringer Polizei in der Nacht zum Samstag. Das Konzert war als politische Versammlung für Freitag und Samstag sowohl in Apolda als auch im nahegelegenen Magdala angemeldet worden.
Das liest sich dann so:
Das Konzert war als politische Versammlung für Freitag und Samstag sowohl in Apolda als auch im nahegelegenen Magdala angemeldet worden.
In Magdala hatten die Veranstalter auf einer angemieteten Fläche ein großes Zelt aufgebaut.In Magdala hatten die Veranstalter auf einer angemieteten Fläche ein großes Zelt aufgebautWenige Stunden vor Beginn erwirkte die Stadt Magdala jedoch vor Gericht ein Nutzungsverbot des einzigen Zufahrtsweges zu dem Konzertgelände. Der Weg gehört der StadtDie Anmelder wichen daraufhin nach Apolda aus, mussten wegen der verwehrten Wegerechts aber den Großteil der Ausstattung in Magdala zurücklassen.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hatte sich am Freitagabend in Apolda überzeugt gezeigt, dass es wegen des nicht stattfindenden Konzerts in Magdala "Ärger in der Szene" geben wirdDie Besucher hätten Eintritt bezahlt und die dafür versprochene Leistung nicht bekommen
Vielleicht nicht innerhalb, aber mit der "Szene", denn der Veranstalter kann oder muss sogar Schadenersatzleistungen einklagen, da er mit ziemlicher Sicherheit - und das ist wahrscheinlich der von dem SPD-Innenminister prognostizierte Ärger innerhalb der Szene - wiederum auf Leistungen von denjenigen, die die Karten erwarben verklagt wird.
Na, ja, auf jeden Fall versuchte der Veranstalter sein Bestes, wenngleich er auch nun keine Bühne und keine Musikanlage mehr zur Verfügung hatte, keinen Getränke- und Imbißstand und vor allem keine Toilettenanlagen. Die waren ja nach wie vor auf dem Platz, zu dem die Stadt den Zugang verweigerte.
Als Vorgang auf jeden Fall rechtlich gesehen eine Ungeheuerlichkeit.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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