Für V-Leute ist der Hitlergruß straffrei! – Was heißt das für Chemnitz?

Wenn auch nur ein Teilnehmer einer Widerstands-Demo den Arm zum Hitler-Gruß hebt, hat sich für die Mainstream-Medien die GESAMTE Kundgebung diskreditiert. Egal, ob der „Grüßer“ mit seinem Irrsinn die übrigen Protestler repräsentiert oder nicht – diese Frage wird nicht mehr gestellt. Seine „Performance“ wird auf die gesamte Demo angewendet.



So auch bei den Auseinandersetzungen in Chemnitz: Die Medien melden Hitlergrüße. Mancher Zeuge benannte zwar nur eine – nicht repräsentative – kleine Gruppe von Provokateuren, aber das blieb ungehört. Freilich ist mit einer Referenz an das NS-Mörder- und Verbrecherregime nicht zu spaßen und das Verherrlichungsverbot hat seine Richtigkeit. Das Problem ist aber: Es gibt eine Gruppe, für die das Verbot leider nicht gilt: Für die V-Leute vom Verfassungsschutz!


Als der Bundestag 2015 eine Reform des Verfassungsschutzes unternahm, verriet der Mainstream-Sender N-TV: „Als Konsequenz aus den NSU-Ermitttlungspannen beschließt der Bundestag eine Reform des Verfassungsschutzes. Zum ersten Mal werden konkrete Regeln für den Einsatz von V-Leuten festgelegt: Die dürfen zwar den Hitlergruß zeigen, aber nicht gewalttätig werden.“

Was das bedeutet, kann sich jeder ausmalen. V-Leute können mit diesem Freischein öffentlich besagte Straftat begehen und damit ihre Umgebung, ihre angeblichen Mitstreiter „nazifizieren“. Deshalb ist die Berichterstattung über Hiltergrüße in Chemnitz mit äußerster Vorsicht zu genießen. Die Polizei und die Bild-Zetung sucht nach insgesamt zehn Tätern. Die wichtigste Frage dürfte deshalb lauten: Sind es V-Leute oder nicht?

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