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Keine Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, die Ausbildung in Pflegeberufen machen - Erweiterung der 3+2-Regelung
Vorab einige Erläuterungen:
Die 3 + 2 Regelung (von der Merkel-Regierung beschlossen) besagt, dass ein Flüchtling, der eine Ausbildung (3 Jahre) beginnt, ein Bleiberecht erhält. Im Anschluß an die Ausbildung darf er weitere 2 Jahre in Deutschland bleiben, um zu arbeiten. Ein halbes Jahr wird ihm für die Arbeitssuche eingeräumt, weitere 1 1/2 Jahre darf er in irgendeinem Beruf (also auch einem anderem als dem gelernten) auch Teilzeit arbeiten. Nach diesen 5 Jahren steht ihm ein einklagbares, dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu.
Altenpflegehelferschüler können nun aber nicht in die 3 + 2-Regelung fallen, weil ihre Ausbildungszeit kürzer ist. Normalerweise dauert eine Ausbildung zum Pflegehelfer ein Jahr und schließt mit dem Examen zum Pflegehelfer ab (Helferberuf, kein Facharbeiterberuf).
Für Migranten gilt eine längere Ausbildungszeit. Sie beträgt 2 Jahre. Damit ist die Ausbildungszeit, wenngleich verlängert, deutlich kürzer als eine reguläre Ausbildung in einen Facharbeiterberuf und sie fallen derzeit nicht unter die 3+2-Regelung. Das soll sich nun ändern und zwar ab sofort:
Pflegehelferschüler in Bayern künftig besser vor Abschiebung geschützt
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will abgelehnte Asylbewerber, die eine Ausbildung in Pflegeberufen machen, besser vor Abschiebungen schützen. "Gerade in der Pflege brauchen wir dringend Arbeitskräfte", sagte Herrmann der Welt. Deshalb habe die Landesregierung den bayerischen Ausländerbehörden nun eine Regelung an die Hand geben, durch die auch Pflegehelferschüler vor der Abschiebung geschützt werden.
Es handele sich um eine Erweiterung der sogenannten 3+2-Regelung, sagte der CSU-Politiker (merkur.de* berichtete). Diese Regelung schützt integrationswillige Jugendliche in der Berufsausbildung und zwei weiteren Berufsjahren vor der Abschiebung. Die schulische Ausbildung im Pflegebereich war bislang von dieser Regelung nicht erfasst. Das hat Bayern nun geändert.
"Die neue Maßgabe gilt ab sofort", sagte Herrmann, der als Innenminister auch für Integration zuständig ist. Bayern setze damit vorab eine Forderung des Koalitionsvertrags um, "denn die entsprechende Regelung des Bundes lässt noch auf sich warten".
Herrmann sieht die Neuregelung für Pflegehelferschüler aber nicht als Beitrag zu einem "Spurwechsel" für abgelehnte Asylbewerber, wie er von der SPD, den Grünen und Teilen der CDU gefordert wird. "Wenn 'Spurwechsel' ein dauerhaftes Verfahren bedeutet, das den beliebigen Wechsel vom Asylverfahren in ein Einwanderungsverfahren ermöglicht, lehnen wir das ab", sagte Herrmann. "Asylgesetze sind nicht dazu da, den Fachkräftebedarf zu decken."
https://www.merkur.de/politik/merkel...-10123307.htmlEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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