Obwohl er Sprengstoff hortete: Abgelehnter Asylant nicht abgeschoben

Auch der jetzt in Berlin festgenommene Terrorist ist ein abgelehnter Asylbewerber, der längst hätte abgeschoben werden sollen. Die Polizei wusste bereits, dass Magomed-Ali C. 2016 in seiner Berliner Wohnung eine „erhebliche Menge“ des Sprengstoffs TATP hortete. Doch nichts geschah. Der Asylantrag wurde zwar abgelehnt, doch der Islamist durfte bleiben. Noch im Dezember 2017 erhielt er eine Duldung – nach den Erkenntnissen, dass der Mann eine Bombe bauen will.



C. hatte behauptet, psychisch erkrankt zu sein und bekam ein entsprechendes ärztliches Attest und daraufhin die Bestätigung, dass er in Deutschland bleiben darf. Zwei Jahre später nun griff die Generalbundesanwaltschaft zu, erwirkte einen Haftbefehl. Offenbar war der Tschetschene kurz davor, seinen geplanten Sprengstoffanschlag umzusetzen. Der Muslim soll eine „schwere, staatsgefährdende Gewalttat“ geplant zu haben – so der Vorwurf.

Das wirft die Frage auf, wann überhaupt noch abgeschoben wird. Selbst bei Terroristen reicht eine einfache Krankschreibung, um im Land zu bleiben. Magomed-Ali C. hat die russische Staatsangehörigkeit.


„Schon vor einem Jahr – also bevor die Duldung gewährt wurde – tauchte die Polizei das erste Mal bei ihm auf“, berichtet jetzt Bild. C. hatte daraufhin seinen Vollbart abrasiert, verkehrte aber weiter in jener radikalen Moschee in Berlin-Moabit, die auch Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri besuchte. Die Ermittler fanden, so die Zeitung, in Amris Handy die Telefonnummer eines Freundes von Magomed-Ali C.: Der Franzose Clément B. wurde im April 2017 in Marseille verhaftet. Auch er hortete Sprengstoff und Schusswaffen.


Während der Franzose in Marseille verhaftet wurde, blieb der Russe in Berlin unbehelligt. C. wurde zwar als „Gefährder“ eingestuft, aber er wurde weder festgenommen noch abgeschoben.

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