68-Jährige attackiert junge Frau: Weil das Opfer Muslima ist, wird die Strafe verschärft

Zum ersten Mal in ihrem Leben ist eine 68-jährige Frau polizeilich auffällig geworden: Sie versuchte in Berlin, einer Muslima das Kopftuch herunterzureißen und attackierte sie. Weil ein „islamfeindlicher Angriff“ strafverschärfend wirkt, wurde die Rentnerin höher bestraft als sonst bei Ersttätern üblich.
Die Frau, die mit der Beschimpfung „Scheiß Moslempack“ auf die 25-Jährige losging, muss 60 Tagessätze zu je 40 Euro, also insgesamt 2400 Euro bezahlen. Das Gericht sah einen islamfeindlichen Hintergrund, wertete dies als strafverschärfend und verhängte daher eine relativ harte Strafe, berichtet die Welt. Die Richter erfüllten damit den Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.
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Normalerweise bleibt das Urteil immer hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück.

68-Jährige wegen Attacke auf Muslima zu Geldstrafe verurteilt



Eine Berlinerin beschimpfte eine Mutter mit ihrem Kind, schlug der Frau ins Gesicht und versuchte, ihr das Kopftuch runterzuziehen. Wegen des islamfeindlichen Hintergrunds urteilte das Gericht härter als üblich.





Nach einem Angriff auf zwei muslimische Frauen mit Kopftüchern ist eine 68-jährige Berlinerin wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 2400 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte gegen die Rentnerin 60 Tagessätze zu je 40 Euro. Sie hatte nach Auffassung von Gericht und Staatsanwaltschaft Ende Januar im Stadtteil Treptow eine Mutter und deren 25-jährige Tochter beleidigt und angegriffen.


Die Frau begegnete Mutter und Tochter demnach zufällig auf der Straße, bezeichnete beide als „scheiß Moslempack“ und schlug der 25-Jährigen mit der Faust ins Gesicht. Zudem soll sie versucht haben, der Mutter ihr Tuch vom Kopf zu reißen. Der Angriff sei unvermittelt und grundlos erfolgt.


Das Gericht sah einen islamfeindlichen Hintergrund, wertete dies als strafverschärfend und verhängte daher mehr Tagessätze als bei Ersttätern sonst üblich. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen der Frau. Die Staatsanwaltschaft hatte 60 Tagessätze gefordert, die Verteidigung hingegen einen Freispruch.

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