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    „In meiner Kultur darf man töten“ Messer-Opfer geschockt von Täter-Geständnis

    Am 11. September wird das Urteil gegen den Syrer erwartet. Man darf gespannt sein.

    „In meiner Kultur darf man töten“ Messer-Opfer geschockt von Täter-Geständnis

    Foto: Frank Tunnat
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    Vivien K. (24) ist Nebenklägerin im Prozess. Vom Brustbein bis zum Unterbauch erinnert eine 40 Zentimeter lange Narbe an die TatFoto: Frank Tunnat

    Artikel von: MIRKO VOLTMER veröffentlicht am

    Burgwedel/Hannover – Sie kann es immer noch nicht begreifen.
    Ein halbes Jahr nach der furchtbaren Messer-Attacke begegnet Vivien K. (24) dem Jugendlichen, der sie aus nichtigem Anlass fast umgebracht hätte! Großeltern, Freund Domenic (25) und Anwalt Dimitrios Kotios begleiten die Verkäuferin ins Landgericht. Vivien ist angespannt, nervös, aber entschlossen: „Ich will ihm in die Augen sehen.“
    Foto: Kai Zaengel
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    Syrer Abdullah A. (17), seit 2013 in Deutschland, gab zu, Ehrverletzungen mit dem Messer zu regelnFoto: Kai Zaengel


    Beim Prozess gegen den minderjährigen Messerstecher Abdullah A. (17) gestern in Hannover ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Dem Syrer wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Ende März hatte er auf die 24-Jährige eingestochen. Die 10-Zentimeter-Klinge brach ihre Rippen, verletzte Leber, Magen, Niere, Darm. Vivien lag im Koma, Milz und Teile der Bauchspeicheldrüse wurden entfernt.



    Auslöser der Attacke: ein Streit mit dem Bruder (14) und Cousin des Angeklagten im Supermarkt. Der 17-Jährige kam dazu. Das Trio prügelte auf der Straße erst auf Domenic ein. Als Vivien dazwischen ging, wurde sie niedergestochen. Abdullah A., der sich selbst als „Musterflüchtling“ bezeichnet, hält nach BILD-Informationen an der schriftlichen Erklärung fest, die sein Anwalt vor dem Prozess abgegeben hatte.
    Foto: Frank Tunnat
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    Foto: Frank Tunnat

    Auszug: „Der Beschuldigte kennt es aus seiner Kultur so, dass Konflikte mit dem Messer ausgetragen werden. Er beschreibt die regionalen Bräuche wie folgt: Wird man beleidigt, darf man zustechen. In schweren Fällen darf man die Person töten.“ Und: „Er führt aus, dass sein Verhalten nach den religiösen Anforderungen nicht zu beanstanden war und begreift nicht, weshalb er in Haft sitzen muss.“
    Tapfer hielt Vivien im Zeugenstand durch, machte ihre Aussage. Zum Urteil (voraussichtlich 11. September) kommt sie wieder.

    https://www.bild.de/regional/hannove...2886.bild.html


Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  • #2
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    AW: „In meiner Kultur darf man töten“ Messer-Opfer geschockt von Täter-Geständnis

    Das ist der Beweis, daß derartige „Kulturen" nicht hierher gehören, ihre Anhänger natürlich ebenfalls nicht.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  • #3
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    AW: „In meiner Kultur darf man töten“ Messer-Opfer geschockt von Täter-Geständnis

    Vielleicht sollten wir dann alle mal schnell offiziell zum Islam konvertieren, damit "wir das genauso regeln können", ohne bestraft zu werden! Also, den Wi...er laufen lassen und die Familie der Angegriffenen "regelt" das dann!
    "...und dann gewinnst Du!"

  • #4
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    AW: „In meiner Kultur darf man töten“ Messer-Opfer geschockt von Täter-Geständnis

    Also wenn das seine Kultur so fordert, müssen wir das akzeptieren. Schließlich wollen wir ihm doch nicht unsere Kultur als Leitkultur aufpfropfen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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