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  1. #1
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    Niedersachsen erlaubt wieder Schächten zum Opferfest

    Niedersachsen erlaubt wieder Schächten zum Opferfest

    Niedersachsen/Hannover – Und wieder ein Kniefall vor archaischen Islamriten: Zum bevorstehenden Opferfest hat das Land Niedersachsen eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Ein Schlachtbetrieb hat nun eine niedrige dreistellige Zahl von Tieren geschächtet.



    Trotz einer Debatte um ein Verbot des betäubungslosen Schächtens von Tieren nach islamischem Ritus hat es in Niedersachsen zum bevorstehenden Opferfest erneut eine Ausnahmegenehmigung gegeben. Ein Schlachtbetrieb habe, wie WeltOnline berichtet, mit einer Sondergenehmigung eine niedrige dreistellige Zahl von Tieren geschächtet, teilte das Landwirtschaftsministerium in Hannover am Montag mit. Auch in den Vorjahren hatte Niedersachsen zum Opferfest das Schächten von jeweils etwa rund 200 Tieren durch einen Schlachtbetrieb erlaubt. WeltOnline stellt zudem dar, dass Großteil des nach islamischem Ritus geschlachteten Fleisches nach Deutschland importiert werde. Dass diese Darstellung nicht der Wahrheit entspricht, dokumentierten im letzten Monat führende Fleischhersteller. Das nach islamischem Ritus geschächtete Fleisch sei, wie Jouwatch berichtete, längst Standard in deutschen Fleischregalen.


    Die AfD hatte vor diesem Hintergrund bereits im Februar im Landtag ein Ende der Ausnahmeregelung aus Tierschutzgründen verlangt. Wie bereits berichtet, stimmten die Abgeordneten der Konsensparteien gegen den AfD-Antrag und für den Vorschlag von Grünen und FDP. Man wolle zunächst mit den muslimischen Verbänden beraten, hieß es hierzu.


    Nachdem die AfD mit ihrem Vorstoß im Parlament erfolglos geblieben war, hatte sie die Kampagne „#MähToo“ in Niedersachsen gestartet. Im Internet und mit zwei Plakatwagen, die durch mehrere Großstädte fuhren, mobilisierte sie gegen die islamische Schlachtpraxis. „Wer Halal-geschlachtetes Fleisch für seine Religion braucht, sollte in sein Land gehen, wo kein Tierschutz besteht“, hatte die Partei dargestellt. Wie Jouwatch berichtete, kam es bereits zu ersten Übergriffen von Freunden des betäubungslosen Schächtens.

    https://www.journalistenwatch.com/20...ten-opferfest/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2

    AW: Niedersachsen erlaubt wieder Schächten zum Opferfest

    Wo bleiben die hysterischen Ausfälle der grünen Madams & Co. ????? Die dunkle Seite ihrer Lieblinge können oder wollen sie nicht sehen.

    Man müßte sich mit solch einem Betäubungslosschlachter mal " sehr ernsthaft unterhalten ".

    Pfuiii, sage ich nur zu so einer abgestumpften, gefühllosen Gesellschaft wie wir sie heute erleben.

    Frage: wo bleiben denn die Aufschreie nach den letzten Aussetzer der Neuankömmlinge???? Zum Beispiel: Arzt wird von Somalier erstochen oder " Kantelfrüchtchen " verletzt Justizmitarbeiter!!!

    Sind wir denn wieder ( oder immer noch ) soweit, dass nur der eine Gedankengang vorherrscht? " Na ja, mich und meine " Lieben " hat es ja nicht getroffen und die Wahrscheinlichkeit getroffen zu werden ist doch sehr gering".
    Geändert von Pressewarze (21.08.2018 um 16:28 Uhr)

  3. #3
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    AW: Niedersachsen erlaubt wieder Schächten zum Opferfest

    Ist Schächten Tierquälerei? Neue Erkenntnisse der Bundestierärztekammer

    Unser Grundgesetz hat es in sich: Da gibt es zum Beispiel den Artikel über die ungestörte Religionsausübung. Aber auch der Tierschutz steht im Grundgesetz. Was das eine mit dem andern zu tun hat? Eine Menge. Denken Sie mal an das sogenannte "Schächten", also das rituelle Schlachten, bei dem die Tiere möglichst komplett ausbluten sollen. Höchste Gerichte haben sich in Deutschland schon mit dem Thema befasst.

    Das Ergebnis: Schächten ist in Deutschland zwar grundsätzlich verboten, aber es muss Ausnahmen geben. Begründung: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Jetzt laufen die Tierärzte Sturm gegen die Ausnahmen und unsere Politiker tun sich schwer mit der Thematik. Ulrich Neumann berichtet.

    Ein muslimischer Schlachthof in einer Stadt in Niedersachsen: Hier wird einem Schaf bei vollem Bewusstsein die Kehle durchgeschnitten. Das Schlachten ohne vorherige Betäubung nennt man auch Schächten. Ein religiöser Brauch im Islam und im Judentum. In Deutschland aber zur Zeit nur praktiziert von einem Teil der Muslime.

    Die Folge des betäubungslosen Schlachtens: ein minutenlanger, qualvoller Todeskampf. Die Bundestierärztekammer schätzt, dass bis zu 500.000 Schafe auf diese Weise in Deutschland pro Jahr der Religion wegen geschlachtet werden.

    Dabei ist das Schächten in der Bundesrepublik eigentlich ausdrücklich verboten. So will es das Tierschutzgesetz.

    Zitat:

    "Ein warmblutiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist."

    Doch es gibt Ausnahmen für Religionsgemeinschaften. Dafür hat er Jahre lang gekämpft, der muslimische Metzger Rüstem Altinküpe aus Hessen. Mehr als zehn Jahre hat der Prozessmarathon gedauert. Bundesverfassungsgericht 2002 und erneut das Bundesverwaltungsgericht 2006 haben entschieden: Wenn es Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften zwingend vorgeschrieben wird, darf geschächtet, also ohne Betäubung geschlachtet werden.

    Ein Interview will Rüstem Altinküpe heute nicht mehr geben, hält er für überflüssig.

    O-Ton, Rüstem Altinküpe, muslimischer Metzger:

    Der Fall ist erledigt, die Richter haben es entschieden. Und normalerweise muss jetzt Ruhe sein. Ich will nicht, dass jedes Jahr das gleiche Thema auf einem neuen Topf gekocht wird."

    Außerdem habe er keine Zeit, ständig viel zu tun
    . Tatsächlich nimmt das betäubungslose Schächten ständig zu.

    Reinhard Strack-Schmalor ist als Verwaltungsdirektor des hessischen Lahn-Dill-Kreises
    für den muslimischen Metzger Altinküpe zuständig. Er erteilt die Ausnahmegenehmigung für das Schächten. Und die Zahlen steigen.

    "Ja, wir haben die Situation, dass im Jahr 1997 von ihm beantragt wurde ca. 700 Tiere pro Jahr zu schlachten oder jetzt zu schächten. Inzwischen möchte er 3.540 Tiere pro Jahr schlachten oder, genau gesagt, schächten. Das ist ein Zuwachs von über 400 Prozent."

    Aufnahmen aus einer muslimischen Schlachterei vor den Toren Hamburgs. Hier wird ebenfalls geschächtet. Ohne Betäubung. Auch hier das gleiche Bild: ein minutenlanger, qualvoller Todeskampf.

    Gegen solche Zustände laufen Tierschützer Sturm - seit Jahren. Jetzt erhalten sie prominente Unterstützung von Deutschlands wichtigster tiermedizinischer Organisation, der Bundestierärztekammer. Deren Präsident, Dr. Ernst Breitling, hat ein Gutachten zum betäubungslosen Schlachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten hat weltweit über 70 Untersuchungen ausgewertet. Hauptergebnis: Wissenschaftlich erwiesen ist, dass es selbst unter optimalen Bedingungen bei dem überwiegenden Teil betäubungslos geschlachteter Tiere.


    Zitat:

    "zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt."

    Schlussfolgerung:

    O-Ton, Dr. Ernst Breitling, Präsident Bundestierärztekammer:

    "Es liegt ein klarer Fall von Tierquälerei vor. Und es kann nur so sein, dass diese Ausnahmen nicht mehr zugelassen werden. Und damit muss das Gesetz geändert werden. Das ist unsere Position."

    Ernährungs- und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer wäre zuständig, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Auch für ihn steht die Qual der Tiere beim betäubungslosen Schächten außer Frage. Doch ein Verbot dieser Methode hält er für nicht durchsetzbar.


    O-Ton, Horst Seehofer, CSU, Bundesminister für Ernährung:

    "Es gibt, an dieser Tatsache kommt kein Politiker vorbei, eben noch diese Religionsfreiheit, die wir nicht völlig, wenn es Religionsgemeinschaften praktizieren wollen, nicht völlig ausblenden können.
    Das wäre eine unaufrichtige Politik, wenn man das, angesichts der Bilder läge es ja nahe, dies der Bevölkerung zu versprechen, aber man könnte es nicht einhalten nach der Verfassungslage."

    Eben wegen der Verfassungslage ist für ihn das neue Gutachten kein Grund, das Gesetz zu verändern, obwohl Tierschutz mittlerweile in genau derselben Verfassung verankert ist.

    Tierschutz contra Religionsfreiheit, scheinbar ein Gordischer Knoten, ein unlösbarer Konflikt. Muss denn nach muslimischem Recht wirklich unbedingt betäubungslos geschlachtet werden oder gibt es Alternativen?

    Wir sind in Istanbul, erfahren Erstaunliches. Und was wir hier erfahren, ist inzwischen eine weit verbreitete Meinung in der muslimischen Welt.


    O-Ton, Prof. Tamer Dodurka, Fakultät Veterinärmedizin, Uni Istanbul:

    "In unserem Land hat die Religionsbehörde, die zuständig für Religionsangelegenheiten ist, eine Fatwa, also eine religiöse Vorschrift, gegeben und erklärt, eine Schlachtung mit Betäubung verstoße nicht gegen den Islam. Für den Islam ist es wichtig, dass das Tier noch vor seinem Tod geschnitten wird und dass sein ganzes Blut abfließt. In dieser Hinsicht tötet die Betäubung das Tier nicht."

    Also: Tiere könnten mit Betäubung islamgemäß geschlachtet werden, aber eine erneute Auseinandersetzung über das Schächten ohne Betäubung scheuen bislang die Politiker hier in Deutschland.


    O-Ton, Dr. Karl Fikuart, Bundestierärztekammer:

    Hier möchte man sich nicht positionieren. Man hat also einfach Angst, in irgendeine Debatte hineingezogen zu werden, die eine Minderheit hier dann der Politik aufzwingen würde
    . Und die Minderheit hat ihre Rechte, zweifelsfrei. Aber die öffentliche Meinung und die wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen eindeutig dafür, dass hier eine Änderung des Tierschutzgesetzes unbedingt, zwingend notwendig ist."

    Abmoderation Fritz Frey:

    Manchmal hilft ja auch ein Blick über den deutschen Tellerrand. Und siehe da: In der Schweiz ist das Schächten von Säugetieren verboten. Für Geflügel jedoch erlaubt. In Schweden, Island und Liechtenstein ist Schächten verboten. Mit anderen Worten: Wenn man es verbieten will, geht es auch.

    Stand: 13.6.2008, 23.58 Uhr

    https://www.swr.de/report/ist-schaec...itl/index.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
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    AW: Niedersachsen erlaubt wieder Schächten zum Opferfest

    Mancher Moslem dürfte sadistisch veranlagt sein. Normale Menschen quälen keine Tiere.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5
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    AW: Niedersachsen erlaubt wieder Schächten zum Opferfest

    Also mir wird vorgeschrieben daß ich meine Tiere so schlachte, daß es dem Tierschutzgesetz entspricht und damit bin ich vollkommen zufrieden.

    Warum wird für Leute das Tierschutzgesetz mit Füßen getreten nur weil sie eine Religion haben die tierschutzwidrig schlachten wollen ?

    Was ist hier mit Gleichbehandlung vor dem Gesetz wenn hier mit 2erlei Maß gemessen wird ?

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