oder doch die Medizintouristen aus den arabischen Ländern, die sich im Katharinenhospital in Stuttgart in einer Extraabteilung behandeln lassen?

Auf jeden Fall sind die Flüchtlinge nicht schuld, denn sie werden namentlich als Ursache in dem Artikel nicht genannt.

Auf jeden Fall handelt es sich hier um einen Endzeitartikel. Um die letzte freie Wohnung wird erbittert gekämpft und die Feinde sind ausgemacht:


Zweckentfremdung auf Stuttgarts Wohnungsmarkt
Monteure blockieren Mietwohnungen





Stuttgart will die massenhafte Umwandlung von Miet- in Ferienwohnungen verhindern. Doch das viel größere Problem sind Arbeitnehmer oder Medizintouristen, die auf den Mietwohnungsmarkt drängen. Kann man dagegen etwas tun?

Die Zahl der zweckentfremdeten Wohnungen in Stuttgart ist offenbar größer als bisher vermutet. Dabei spielen weniger die von den Kontrolleuren der Stadt ins Visier genommenen saisonal vermieteten Ferienwohnungen eine Rolle, sondern Wohnungen, die an Berufstätige vermietet werden.


Die Landeshauptstadt hatte Anfang 2016 ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Ziel der Satzung ist in erster Linie die Ermittlung leer stehender Wohnungen und die Eindämmung der Flut von Umwandlungen privaten Wohnraums in saisonal vermietete Ferienwohnungen, die auf dem Internetportal Airbnb platziert werden.

Kritiker des Gesetzes halten dieses Angebot in Anbetracht des Fehlens vieler tausend Wohnungen für vernachlässigbar und den Einsatz von Kontrolleuren auch wegen der geringen Erfolgszahlen für unverhältnismäßig. Die CDU im Gemeinderat spricht sogar von „Leerstandsschnüffelei“ des Baurechtsamts.

Es hagelt Beschwerden

Tatsächlich ist der Markt für eine saisonale Urlauberunterkunft kleiner als der für Medizintouristen, Führungskräfte, Monteure, Handelsreisende und Bauarbeitertrupps. Für diese Arbeitnehmerunterkünfte werden normale Wohnhäuser umgewandelt. Weil sie sich meist in Wohngebieten befinden und dicht belegt sind, häufen sich bei der Stadt die Beschwerden der Nachbarschaft. Private und gewerbliche Vermieter solcher „Monteurzimmer“ sind auf unzähligen Plattformen unterwegs und bieten Unterkünfte in Stuttgart und Umgebung für eine oder bis zu 200 Personen an. Die Zahl der tatsächlich umgewandelten Mietwohnungen für diesen Zweck dürfte aber noch größer sein, da langjährige Beziehungen zwischen Vermietern mit Arbeitnehmern, Firmen oder Subunternehmen großer Baufirmen eine Onlineofferte überflüssig machen. Bei Preisen von zehn Euro pro Tag und Person in Billigunterkünften und bei Spitzenmieten von 50 Euro pro Quadratmeter für ein möbliertes Zimmer sind die Erlöse im Vergleich zu einer dauerhaften Vermietung deutlich höher.

Die Städte drängen – die Politik zögert

Stuttgart, Freiburg und Konstanz möchten entschiedener gegen die Zweckentfremdung vorgehen. Sie haben die Landesregierung aufgefordert, das Gesetz so zu ändern, dass sie es auch auf Objekte vor Inkrafttreten der Regelung anwenden können. Das böte die Chance, alte Genehmigungen, etwa für den Betrieb von dicht belegten Arbeitnehmerunterkünften, neu zu bewerten. Das Wirtschaftsministerium lehnt das mit dem Hinweis auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes vorerst ab. In dieser Sache steht aber ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus. Die Landesregierung sieht zudem die Forderung der Städte nach einer Auskunftspflicht für Onlineportale kritisch. Der Bürokratieaufwand sei zu groß, damit würde die legal privat vermietende Mehrheit mit zusätzlichen Dokumentationspflichten belastet.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...0949c3a90.html