Im Streit um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. setzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Ausländerbehörde in Bochum eine Frist zur Rückholung des Tunesiers. Die Behörde habe bislang "nichts Substanzielles unternommen", um Sami A. zurückzuholen, kritisierte das Gericht in seinem Beschluss.
Es drohte der Stadt auf Antrag des Tunesiers ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, sollte Sami A. bis spätestens nächsten Dienstag nicht zurückgeholt werden.
Sami A. zurückzuholen, dürfte aber problematisch werden. Tunesien will ihn nämlich nicht wieder zurückschicken, wie Vertreter mehrfach betont hatten. Als Grund nennt etwa die tunesische Justiz, dass Sami A. womöglich eine Anklage wegen Terrorismus in seinem Heimatland bevorstehe. Gegen den Beschuldigten werde, wenn es zu einer solchen Anklage komme, in Tunesien verhandelt, sagte Sofian Sliti, Sprecher der Anti-Terror-Justizbehörde. "Es gibt keine Möglichkeit, ihn in irgendein anderes Land abzuschieben." Dafür gebe es keine Grundlage.
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