Abschiebung: Jeder zweite Migrant taucht unter

Jede zweite Abschiebung in Deutschland wird durch ein Verschwinden des Asylsuchenden verhindert.

Jeder zweite Abzuschiebende wird einem Bericht zufolge am Rückführungstermin nicht an seinem Meldeort angetroffen. Bis Ende Mai wurden von rund 23.900 angekündigten Rückführungen nur rund 11.100 vollzogen, wie die Welt am Sonntag unter Berufung auf eine interne Auswertung der Bundespolizei berichtete. Rund 12.800 Abschiebungen scheiterten somit. Davon wurden etwa 11.500 Betroffene zum Rückführungstermin „nicht angetroffen“ oder waren dauerhaft untergetaucht.


In den übrigen rund 1.300 gescheiterten Abschiebeversuchen musste die Maßnahme während der Rückführung aus verschiedenen Gründen abgebrochen werden, wie die Zeitung weiter berichtete. Dabei lehnte in rund 150 Fällen der Pilot die Mitnahme des Ausreisepflichtigen ab. In mehr als 500 Fällen sei sie aufgrund aktiven oder passiven Widerstands abgebrochen worden – eine Steigerung um mehr als 200 Prozent im Vergleich zu 2017.

Die meisten der durch Widerstandshandlungen abgebrochenen Rückführungen betrafen laut Bundespolizei Menschen aus Nigeria und Guinea (jeweils über 60), Somalia (über 50), Syrien (über 40), Sierra Leone, Gambia, Marokko, Irak und Eritrea (jeweils über 30)


Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der erfolgreichen Abschiebungen dem Bericht zufolge merklich. So gab es mit rund 23.900 angekündigten Rückführungen zwar 17 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Doch mit nur rund 11.100 wurden am Ende vier Prozent weniger Abschiebungen tatsächlich vollzogen.


Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Ernst Walter, sagte der Welt am Sonntag: „Es verursacht der Bundespolizei einen enormen Aufwand, dass jeder zweite angekündigte Abzuschiebende von den zuständigen Landes- und Kommunalbehörden ihr letztlich nicht zugeführt wird.“ Das Abtauchen lasse sich nur durch eine „viel stärkere Nutzung der Abschiebungshaft“ verhindern.
https://deutsche-wirtschafts-nachric...-taucht-unter/

Leider würden nach bisherigem Durchführungsstandards auch die Abschiebehaften zuvor schriftlich mitgeteilt, so dass die abgelehnten Asylbewerber dann eben vor ihrer Inhaftierung untertauchen würden.