Die Begründung lautet, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme bundesweit ausgestrahlt würden und damit jeder die Möglichkeit hat, dieses Programme auch anzuschauen. Und damit muss er eben zahlen. Basta.



Delikates Detail an der Geschichte: Der Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhoff, der die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verantwortet

Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. „Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“ Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spiele demnach keine Rolle.
https://www.welt.de/politik/article1...gsgemaess.html

ist der Bruder von Paul Kirchhoff, dem wir den GEZ-Haushaltsbeitrag zu verdanken haben. Siehe:

Rundfunkgebührenrecht

Die Reform des Rundfunkgebührenmodells zum 1. Januar 2013, die nicht mehr Personen, sondern Haushalte abgabenpflichtig macht, geht auf ein Gutachten Kirchhofs im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio zurück.[9]
https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Kirchhof