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    Anwohnerbeschwerde: Flüchtlinge zu laut

    Anwohnerbeschwerde: Flüchtlinge zu laut

    Mehrere Weidenberger sind sauer. Sie sagen: Seit Anfang Dezember Asylbewerber ins Alte Schloss einzogen, ist es zu laut. Vor allem die Kinder machten beim Spielen Krach, auch sonntags. Aber auch die Erwachsenen, die sich bis mitten in die Nacht unterhielten, seien ein Problem. Der Kurier erklärt, was Anwohner hinnehmen müssen und warum es immer wieder zu schwierigen Situationen kommt.
    Der Kurier klärt also die Bewohner auf. Vorab sei allerdings gesagt, dass der Kurier irrt, ich nehme sogar an, ganz bewußt, wenn er über die Nachtruhe schreibt und einfach Dezibelzahlen angibt. Die beziehen sich nämlich auf unvermeidbaren Lärm und nicht auf vermeidbaren. Mit anderen Worten: Das Nachtruhegesetz mit seinen Verordnungen schreibt vor, dass alles zu unterlassen ist, was außerhalb der eigenen vier Wände zu hören ist.

    Eigentlich ist es von der dortigen Presse schon eine Unverschämtheit, ihre Leser so ganz bewußt hinter das Licht zu führen. Angemerkt sei nämlich, dass nicht wenige der Leser dieses Blattes erwerbstätig sind (die anderen werden sich die Zeitung aus Kostengründen kaum kaufen). Und diese sind eben auf die Nachtruhe angewiesen, um ausgeruht auf ihrer Arbeitsstelle zu erscheinen und fehlerfrei und unfallfrei arbeiten zu können. Spannend wird es, wenn es um die Gesundheit und das Leben von anderen Menschen geht und aus Übermüdung Fehler gemacht werden, die zu gesundheitlichen Einschränkungen oder gar zum Tode führen.

    Dazu kommt die Eigengefährdung und die eigene Gesundheit. Schlafentzug und gestörte Nachtruhe führen zu erwiesenermaßen zu Krankheiten.

    Eine Schweinerei ist auch die im Zusammenhang mit der Nachtruhe getroffene Falschaussage, Kinderlärm sei keine schädliche Umwelteinwirkung mehr und daher grundsätzlich auch nachts zu tolerieren.

    Wie laut dürfen Bewohner sein?

    Für Asylbewerber gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen, sagt Polizeisprecher Alexander Czech. Das Alte Schloss liegt in einem Mischgebiet. Das heißt, zwischen 6 und 22 Uhr darf die Lautstärke laut der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 60 Dezibel nicht überschreiten. Das entspricht in etwa einem Gespräch zwischen mehreren Personen. Nachts sind 45 Dezibel das Maximum, einige kurzzeitige Spitzen sind erlaubt. Allerdings hat schon ein Gespräch zwischen zwei Menschen rund 55 Dezibel. Im Garten zu Grillen wäre streng genommen also auch schon problematisch.




    Wäre der Hof des Alten Schlosses ein Spielplatz, würden für Kinder unter 14 Jahren gar keine Lärm-Grenzwerte gelten: Seit 2011 ist von dort kommender Kinderlärm keine „schädliche Umwelteinwirkung“ mehr. Ingrid Gleißner-Klein, Chefin des Ausländeramts, appelliert deshalb an die Nachbarn: „Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Klar, dass man irgendwann schlafen will. Aber daran arbeite ich.“



    Wer muss sich darum kümmern, dass die Kinder leiser sind?

    Die Aufsichtspflicht über die Kinder haben ausschließlich die Eltern. „Das heißt, Hausmeister und Betreiber können zwar auf die Eltern einreden, aber verantwortlich sind sie nicht“, sagt Gleißner-Klein. Sie werde dennoch das Gespräch mit den Betreibern suchen.



    Und wenn die Eltern ihrer Aufsichts- und Erziehungspflicht nicht nachkommen, ist das Jugendamt zuständig und entzieht notfalls auch den Eltern das Erziehungsrecht und nimmt die Kinder in Obhut.

    Kinderverwahrlosung als kulturelles Phänomen:

    Warum sieht man die Kinder meist ohne die Eltern spielen?

    Das liege oft nicht am Desinteresse der Eltern, sondern sei ein kulturelles Phänomen, sagt Angelika Steuer, die sich um die Asylbewerber im ehemaligen Gasthof Puchtler in Warmensteinach kümmert. „In Syrien zum Beispiel werden oft ganze Straßenzüge von einer Familie bewohnt. Da ist es egal, wo das Kind gerade spielt, weil die ganze Straße aufpasst.“ Eltern aus diesem Kulturkreis sind also daran gewöhnt, dass die Kinder oft alleine draußen sind. Dass das auf manche Deutsche komisch wirkt, müssen sie lernen. „Wenn verschiedene Kulturen sich begegnen, ist einiges zu regeln. Da müssen beide Seiten mit Toleranz rangehen“, sagt Karl Biesinger, dessen Unternehmen das Alte Schloss gehört.



    Erwachsene aus dem Orient sind nun einmal nachts laut. Da fängt das Leben erst richtig an.

    Und warum sind auch die Erwachsenen abends nicht ruhig?

    Auch das ist ein kultureller Unterschied zwischen Deutschland und den Staaten des Nahen und Mittleren Ostens, aus denen im Moment viele Asylbewerber kommen. „Im Süden fängt das Leben erst abends an, außerdem haben die Leute keine Beschäftigung“, sagt Gleißner-Klein. „Kann man es ihnen verdenken, wenn sie sich abends raussetzen und sich unterhalten?“
    Zumal es nichts helfen würde, im Zimmer zu bleiben, das oft mehrere Personen gemeinsam bewohnen. Denn sogar die Nachbarn sehen ein: „Bei so vielen Personen in einem Raum muss man das Fenster aufmachen, sonst erstickt man.“
    Man kann natürlich auch die Polizei rufen.

    Was, wenn man es als Anwohner gar nicht mehr aushält?

    Wer es gar nicht mehr ertragen kann, kann die Polizei rufen. Die Polizeibeamten versuchen dann, „einen Verantwortlichen der Ruhestörung ausfindig zu machen und die Störung zu unterbinden“, sagt Polizeisprecher Czech. „Das war in anderen Unterkünften bereits ein paar Mal der Fall, hat sich aber schnell wieder gelegt“, sagt Gleißner-Klein. In letzter Zeit habe es keine Beschwerden mehr gegeben. Die Weidenberger Nachbarn halten es aber sowieso für sinnlos, die Polizei zu rufen. „Das Problem ist die Sprache. Sie verstehen ja gar nicht, was sie falsch machen. Auch nicht, wenn es ihnen die Polizei erklärt.“
    Das müssen deutsche Eltern über die Aufsichtspflicht wissen

    Eltern haben eine Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern. Das ist vor allem für die Frage wichtig, wer einen vom Kind verursachten Schaden bezahlt. Wenn dieses etwa mit dem Rad gegen das Auto des Nachbarn fährt, zahlt die Haftpflichtversicherung nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
    Die Flüchtlinge haben aber keine Haftpflichtversicherung. Und damit zahlt auch keine Haftpflichtversicherung.

    Und weil die Flüchtlinge keine Haftpflichtversicherung haben, belehrt die Zeitung die Leser, dass rund 25 Prozent der Deutschen keine Haftpflichtversicherung hätten. In diesem Zusammenhang natürlich eine ganz wichtige Feststellung!

    Haben die Eltern dem Kind zum Beispiel gesagt, dass es genügend Abstand zu den parkenden Autos halten muss, und das auch öfter überwacht, haben sie ihrer Aufsichtspflicht genügt – und müssen den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie auch weiterhin ein gutes Verhältnis zum Nachbarn haben wollen. Ansonsten bleibt dieser auf seinem Schaden sitzen.


    Laut Ingrid-Gleißer-Klein haben rund 25 Prozent der Deutschen keine private Haftpflichtversicherung. Verursachen deren Kinder einen Schaden, müssen die Eltern ihn grundsätzlich bezahlen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Beziehen die Eltern Hartz-IV können sie, mangels Einkünften, nicht belangt werden. Manche Urteile gelten aber bis zu 30 Jahre. Es kann also sein, dass Jahre später, wenn Kind oder Eltern wieder Geld verdienen, doch noch eine Rechnung kommt.
    Vor allem versucht sich diese Zeitung gleich von der ersten Zeile in Rechtsauskünften und Rechtsauslegungen, die allesamt falsch sind.

    https://www.nordbayerischer-kurier.d...6440b150f.html

    Fazit: Selten so einen schlechten Artikel gelesen. Selten einen Artikel gelesen, in dem die Leser fast schon herablassend mit falschen Rechtsauskünften belehrt wurden. Diese Zeitung würde ich ganz schnell abbestellen!
    Geändert von Turmfalke (14.07.2018 um 10:17 Uhr)
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Anwohnerbeschwerde: Flüchtlinge zu laut

    Vor ein paar Jahren waren es diese Anwohner die laut gejubelt haben, als ihre Gäste in ihre Nachbarschaft zogen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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