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BAMF-Skandal: Auch andere Standorte betroffen - Staatsanwaltschaft ermittelt
Der BAMF-Skandal ist ein gesamtbundesrepublikanischer Skandal. Gleich in den Ankunftszentren für Flüchtlinge beginnt die Korruption der Beamten:
Staatsanwaltschaft ermittelt an weiteren BAMF-Standorten
Nicht nur gegen BAMF-Mitarbeiter in Bremen wird ermittelt, sondern auch an anderen Standorten.
- Es geht um Mitarbeiter aus einer Außenstelle sowie aus zwei Ankunftszentren des Bundesamts.
- In allen Fällen wurden Strafanzeigen gestellt. Um welche Standorte es sich handelt, ist noch nicht bekannt.
Neben den Vorgängen rund um die Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beschäftigt sich die Justiz mit möglichen Gesetzesverstößen in drei weiteren Einrichtungen der Nürnberger Behörde.
Das Bundesinnenministerium bestätigte auf Anfrage von WELT und „Nürnberger Nachrichten“, dass das BAMF im laufenden Jahr gegen Mitarbeiter aus einer Außenstelle sowie aus zwei Ankunftszentren Strafanzeigen mit Bezug zu dort bearbeiteten Asylverfahren erstattet hat. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen noch, sie stünden in keinem Zusammenhang mit den Vorfällen in der Hansestadt.
Um welche BAMF-Einrichtungen es sich konkret handelt, gab das Innenministerium nicht bekannt. Das Bundesamt verfügt im gesamten Bundesgebiet über mehr als 40 Außenstellen, in denen Mitarbeiter zum Beispiel Asylanträge annehmen und bearbeiten. In den sogenannten Ankunftszentren werden verschiedene Abschnitte eines Verfahrens gebündelt, um den Informationsaustausch zu verbessern und die Dauer zu verkürzen.
Im April war bekannt geworden, dass in der Bremer Außenstelle des Bundesamts zwischen 2013 und 2016 zahlreiche Asylanträge ohne ausreichende Rechtsgrundlage bewilligt wurden. Die Interne Revision stellte zudem fest, dass in vielen Fällen keine Identitätsfeststellung stattgefunden hatte.
Brisant ist, dass sich die "Unregelmäßigkeiten" nicht im direkten Zusammenhang mit der Bremer BAMF-Stelle befinden, d.h. es sich nicht nur um ein Netzwerk handelt.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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