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Sami A.(Leibwächter von Osama bin Laden) muss nach Deutschland zurückgeholt werden
Ex-Leibwächter von Bin Laden Sami A. muss nach Deutschland zurückgeholt werden
Sami A., Ex-Leibwächter von Osama Bin Laden, ist am Freitagmorgen nach Tunesien abgeschoben worden.
- Ein Gericht entschied nun: Sami A. muss wieder zurück nach Deutschland gebracht werden.
- Der Grund: Es liegt keine diplomatisch verbindliche Zusicherung Tunesiens vor, dass Sami A. keine Folter drohe.
Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von al-Qaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden. Sie stelle sich als „grob rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“, teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag mit.
Deshalb sei Sami A. „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“. Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
Sami A. ist als Gefährder (potentieller Attentäter) eingestuft.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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