Es ist schon ein paar Jahre her.................

Die Grenzen der Selbstverteidigung: Ein Mann wird angegriffen, sticht in Notwehr zu - und muss für fast vier Jahre ins Gefängnis.
In diese Situation kann jeder einmal geraten - und deshalb sind diese Fragen auch von solcher Brisanz: Es geht um das Recht zur Notwehr. Und es geht darum, wo die Notwehr endet und wo die Phase beginnt, in der man selber damit rechnen muss, auf der Anklagebank zu landen. Knapp einen Monat lang hat das Schwurgericht genau diesen Fall verhandelt. Und am Ende hat es hervorgehoben, dass bei der Wahl der Notwehr-Mittel stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Und deshalb hat es am Freitag Sven G. wegen versuchten Totschlags verurteilt. Die Strafe: Drei Jahre und neun Monate Haft.

....eine eindeutige Notwehrsituation. Der Niedergestochene ist nicht zu Tode gekommen und trotzdem muss das eigentliche Opfer für fast 4 Jahre ins Gefängnis...........


Sven G. ist gebürtiger Münchner und noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Er wirkt bedächtig und abgeklärt, dazu passt auch sein Hobby, das Angeln. In seinem Informatik-Studium hat er sich viel Zeit gelassen. Obwohl bereits 30 Jahre alt, war er erst im elften Semester. Wenn es eine Auffälligkeit gab im Leben des Sven G. dann vielleicht die seiner neben dem Angeln zweiten Passion: das Sammeln von Messern.Sturzbetrunken

Ein kleines Messer hatte er auch dabei, als er an jenem verhängnisvollen 14. März vorigen Jahres mit Freuden zu einer Feier aufbrach. In der Nähe des U-Bahnhofes Garching trifft die Gruppe auf eine Jugendclique um Mergim S. Der 17-Jährige ist sturzbetrunken, führt sich auf wie ein Halbstarker. Nur kurz zuvor hatte er eine Prügelei mit einem anderen Jugendlichen, nun ist er offensichtlich auf weiteren Ärger aus.
Auch Sven G. ist nicht mehr nüchtern, 1,8 Promille werden später ermittelt. Es kommt zu einem Wortwechsel, Mergim S. schlägt einen Freund von Sven G. zu Boden. Dann wendet er sich an Sven G und fragt: "Was schaust du so?" Sven G. ist 1,85 groß und wiegt 95 Kilo, Mergim S. ist 1,75 und 20 Kilo leichter. Er schubst den Älteren und versucht nach ihm zu schlagen. Sven G. weicht aus, greift zum Messer und sticht es Mergim S. unvermittelt in den Hals. Der Stich geht knapp an der Halsschlagader vorbei, S. überlebt dank sofortiger Notoperation. "Nur zwei Zentimeter weiter und er wäre tot gewesen," sagt Richter Manfred Götzl.




Ob Sven G. dies bewusst war, ist fraglich. Er fühle sich nicht als Täter, sondern als Opfer, hatte er zu Beginn des Prozesses gesagt. Obwohl er diese Äußerung im Laufe der Verhandlung revidierte, lag sie wie ein Schatten über dem Verfahren. "Dass man sich vom Täter zum Opfer macht, haben wir hier noch nicht erlebt", meinte ein sichtlich verärgerter Richter Götzl.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-in-muenchen-opfer-oder-taeter-1.363639

Täter-Opfer-Umkehrung? Zur Erinnerung: der Deutsche wurde angegriffen, sah sich 5 aggressiven Albanern gegenüber. Warum ich das poste? Dieser Richter hatte den Vorsitz im NSU-Prozess. Ganz offensichtlich hat dieser Mann erhebliche Probleme damit Objektiv zu sein.