Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    Notwehr: Richter nicht objektiv

    Es ist schon ein paar Jahre her.................

    Die Grenzen der Selbstverteidigung: Ein Mann wird angegriffen, sticht in Notwehr zu - und muss für fast vier Jahre ins Gefängnis.
    In diese Situation kann jeder einmal geraten - und deshalb sind diese Fragen auch von solcher Brisanz: Es geht um das Recht zur Notwehr. Und es geht darum, wo die Notwehr endet und wo die Phase beginnt, in der man selber damit rechnen muss, auf der Anklagebank zu landen. Knapp einen Monat lang hat das Schwurgericht genau diesen Fall verhandelt. Und am Ende hat es hervorgehoben, dass bei der Wahl der Notwehr-Mittel stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Und deshalb hat es am Freitag Sven G. wegen versuchten Totschlags verurteilt. Die Strafe: Drei Jahre und neun Monate Haft.

    ....eine eindeutige Notwehrsituation. Der Niedergestochene ist nicht zu Tode gekommen und trotzdem muss das eigentliche Opfer für fast 4 Jahre ins Gefängnis...........


    Sven G. ist gebürtiger Münchner und noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Er wirkt bedächtig und abgeklärt, dazu passt auch sein Hobby, das Angeln. In seinem Informatik-Studium hat er sich viel Zeit gelassen. Obwohl bereits 30 Jahre alt, war er erst im elften Semester. Wenn es eine Auffälligkeit gab im Leben des Sven G. dann vielleicht die seiner neben dem Angeln zweiten Passion: das Sammeln von Messern.Sturzbetrunken

    Ein kleines Messer hatte er auch dabei, als er an jenem verhängnisvollen 14. März vorigen Jahres mit Freuden zu einer Feier aufbrach. In der Nähe des U-Bahnhofes Garching trifft die Gruppe auf eine Jugendclique um Mergim S. Der 17-Jährige ist sturzbetrunken, führt sich auf wie ein Halbstarker. Nur kurz zuvor hatte er eine Prügelei mit einem anderen Jugendlichen, nun ist er offensichtlich auf weiteren Ärger aus.
    Auch Sven G. ist nicht mehr nüchtern, 1,8 Promille werden später ermittelt. Es kommt zu einem Wortwechsel, Mergim S. schlägt einen Freund von Sven G. zu Boden. Dann wendet er sich an Sven G und fragt: "Was schaust du so?" Sven G. ist 1,85 groß und wiegt 95 Kilo, Mergim S. ist 1,75 und 20 Kilo leichter. Er schubst den Älteren und versucht nach ihm zu schlagen. Sven G. weicht aus, greift zum Messer und sticht es Mergim S. unvermittelt in den Hals. Der Stich geht knapp an der Halsschlagader vorbei, S. überlebt dank sofortiger Notoperation. "Nur zwei Zentimeter weiter und er wäre tot gewesen," sagt Richter Manfred Götzl.




    Ob Sven G. dies bewusst war, ist fraglich. Er fühle sich nicht als Täter, sondern als Opfer, hatte er zu Beginn des Prozesses gesagt. Obwohl er diese Äußerung im Laufe der Verhandlung revidierte, lag sie wie ein Schatten über dem Verfahren. "Dass man sich vom Täter zum Opfer macht, haben wir hier noch nicht erlebt", meinte ein sichtlich verärgerter Richter Götzl.
    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-in-muenchen-opfer-oder-taeter-1.363639

    Täter-Opfer-Umkehrung? Zur Erinnerung: der Deutsche wurde angegriffen, sah sich 5 aggressiven Albanern gegenüber. Warum ich das poste? Dieser Richter hatte den Vorsitz im NSU-Prozess. Ganz offensichtlich hat dieser Mann erhebliche Probleme damit Objektiv zu sein.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
    Registriert seit
    20.07.2015
    Beiträge
    3.241

    AW: Notwehr: Richter nicht objektiv

    Also ich würde auch keine Anzeige gegen einen Angreifer machen wo ich den Angriff noch abwehren konnte.... Am Ende bist auch vor der Justiz das Opfer weil Dein "Kronjuwelentritt" unverhältnismäßig war, da doch der Angreifer äh das Opfer doch nur bissl Spaß wollte und Du widerspenstig warst und nicht eingesehen hast, daß DU jetzt zur Verfügung zu stehen hast...

  3. #3
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Notwehr: Richter nicht objektiv

    Letztlich muss man sich wohl durch Flucht aus der Affäre ziehen, wenn man sich erfolgreich gewehrt hat.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
    Registriert seit
    06.07.2009
    Beiträge
    5.468
    Blog-Einträge
    1

    AW: Notwehr: Richter nicht objektiv

    In Remscheid wurde vor zwei Monaten ein Deutscher von einem Asylanten mit dem Messer bearbeitet.
    Der Staatsschutz ermittelte darauf hin gegen den Deutschen wegen Begriffenen wie scheiß Kanacke.

    Tja,das ist rassistisch geäußert und hat tatsächlich nichts mit dem Messern zu tun.

  5. #5
    Registriert seit
    20.07.2015
    Beiträge
    3.241

    AW: Notwehr: Richter nicht objektiv

    Man muß halt überlegen, was einem wichtiger ist: sich erfolgreich zu wehren und verknackt werden weil man statt einen Stuhlkreis zu bilden mit dem Messerangreifer halt ein Esperanto gesprochen hat was derjenige dann auch verstanden hat, oder sich nicht zu wehren und "ein Leben lang tot zu sein".


    Also im Zweifelsfall bin ich lieber im Knast als tot...

    Es sind genug Frauen umgebracht worden wo der Täter seine bloßen Hände benutzt hatte. Da er also kein Waffe in der Hand hat, bekommt ich automatisch Knast wenn ich mir eine Flasche oder irgendwas greife was grad zur Verfügung ist und ich den so treffe, daß der mich nimmer angreift.

    Im Notwehrfall brauchst Glück - daß Du selbst bei erfolgter Abwehr nicht anschließend im Knast landest.

    Ich hoffe, durch Umsicht nicht in solch eine Situation zu kommen, wo ich um mein Leben fürchte und mich wehren muß...

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •