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  1. #1
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    Verbrecher hängt sich auf

    Er hatte einiges auf dem Kerbholz................


    ............rechtskräftig wegen Diebstahls, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden, sagte ein Sprecher der Hamburger Ausländerbehörde. Es hätten noch weitere Strafanzeigen unter anderem wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung gegen den Mann vorgelegen........

    ........8 Jahre hat der nun 23 Jährige in Deutschland gelebt. Wurde von Gutmenschen verhätschelt und entmündigt. Auf eigenen Beinen zu stehen hat er nie gelernt. Nun wurde er nach Kabul abgeschoben und nahm sich eine Woche später den Strick.
    Für die Linken und verträumten Gutmenschen eine willkommene Meldung. Sie instrumentalisieren den Freitod für ihr mieses Spiel und attackieren nun Seehofer, dem sie die Verantwortung dafür geben. Warum übernehmen die Gutmenschen dann nicht die Verantwortung für die Verbrechen ihrer Schützlinge?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
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    AW: Verbrecher hängt sich auf

    Nun ist es nicht so, sollte sich ein Opfer eines solchen Raubüberfalles, sollte es sich wegen der Folgen (zum Beispiel der Behinderungen, der damit einhergehenden Isolation, Arbeitsplatzverlustes, der Verarmung und dem Verlust seines Lebensumfeldes und des Traumas) einen Strck nehmen, zu einer Rücktrittsforderung an irgendwelche Politiker führen würde, auch nicht die, deren Handlungen, Unterlassungen eine solche Tat erst ermöglichten oder deren Verantwortlichkeit auf diesem Gebiete liegt. Ein solches Opfer wäre der Presse noch nicht einmal eine Zeile wert und wir würden es nie erfahren.

    Aber mal ab von dem Afghanen hin zu einer möglichen anderen Konstellation. Nehmen wir an, ein deutscher Straftäter würde sich nach den staatlichen Sanktionen und Folgewirkungen einen Strick nehmen und sich mit diesem aufhängen. Niemand würde den Rücktritt eines Politikers fordern, auch nicht eines Politikers, der zuvor für eine Verschärfung der Sanktionen für Straftäter forderte oder ein vorzeitiges Entlassungsgesuch abgelehnt hätte. Es würde auch dann nicht der Rücktritt irgendeines Politikers gefordert werden, wenn auf dem Weg der Wiedereingliederung in die Gesellschaft einiges schiefgegangen wäre und der möglicherweise geläuterte Straftäter (so im positivsten Falle, gutmenschlich gedacht eben) keine Chance mehr auf einen Arbeitsplatz bekommen hätte und in Armut in einem schäbigen Hotelzimmer gelandet wäre. Auch das wäre keine Schlagzeile wert. Wir würden es nie erfahren. Aber ein abgeschobener Straftäter.... ja, das macht Schlagzeilen! Wie geht es eigentlich dessen deutschen Opfern? Weiß hier jemand was, denn immerhin hat er ja schon geraubt und er hat mindest einmal eine Person zusammengeschlagen. Allerdings wird es mehr als eine Person gewesen sein, denn er wurde ja nach Jugendstrafrecht verurteilt. Und in diesem Fall muss man schon viel angestellt haben.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #3
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    AW: Verbrecher hängt sich auf

    Nicht nur einfach verurteilt, nein, ein mehrfach verurteilter Straftäter war er.

    Abgeschobener Afghane war mehrfach verurteilter Straftäter
    Die Hansestadt Hamburg schiebt nach wie vor nur solche abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan ab, die entweder terroristische Gefährder, Identitätsfeststellungsverweigerer oder Straftäter sind. Der Fall des Mannes gehörte zu letzterer Kategorie.

    Schon bald nach seiner Ankunft wurde er straffällig. Wie die Hamburger Ausländerbehörde WELT mitteilte, wurde er rechtskräftig verurteilt wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und Drogenbesitzes. Darüber hinaus liegen Strafanzeigen gegen ihn vor wegen Raubs, Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung und Drogenbesitzes.
    https://www.welt.de/politik/deutschl...raftaeter.html

    Kommentare dazu:



    Jan C.
    vor 2 Minuten
    Ein abgeschobener Straftäter in weiter Ferne nimmt sich das Leben, was zu einer sofortigen öffentlichkeitswirksamen Pressemitteilung in Deutschland führt.
    Ein rechtsschaffender Schulfreund von mir hat sich das Leben vor einigen Jahren genommen, weil er trotz guter Ausbildung keinen Job mehr bekommen hatte und mit Hartz IV nicht klar kam.
    In der Presse wurde über meinen Freund aber nicht berichtet. In beiden Fällen war der Staat im weitesten Sinne involviert.
    Ich bin jetzt irritiert. Unter welchen Vss. soll denn nun über Suizide in der Presse berichtet werden? Muss es sich um einen abgeschobenen ausländischen Straftäter handeln? Reicht ein deutscher Straftäter schon nicht einmal mehr aus? Fragen über Fragen...
    Heinrich B.
    vor 6 Minuten
    Lt Statistik (bitte im Netz nachsuchen "Suizidrate nach Ländern") begehen in Deutschland jedes Jahr über 10 000 Menschen Suizid, das sind ca 13 / 100 000 Einwohner. In Afghanistan begehen etwa 1400 Menschen jedes Jahr Suizid, das sind ca. 4 / 100 000 Einwohner.
    Regina L.
    vor 44 Minuten
    Vielleicht leben ein paar Menschen auch nicht mehr, denen er Drogen verkauft hat! Aber diese Menschen finden sich leider selten in Geschichten wieder!
    andreeF.
    vor 49 Minuten
    „Afghanistan ist nicht sicher“ , lautet die Parole der linksgrünen Irrlichter . Und jetzt, hätte man von Anfang an konsequent Straffällige Täter abgeschoben könnten in Deutschland einige Morde an jungen Frauen und Mädchen verhindert werden können!
    Hätte sich der verzweifelte Mann nicht erhängt , wäre er eventuell in 4Wochen wieder hier und man darf mit Sicherheit davon ausgehen das er weitere Straftaten begangen hätte.
    Martina S.
    vor 49 Minuten
    Ich hoffe doch dass auch über die Opfer solcher Leute geschrieben wird, die nicht mehr mit Ihrem Leben klar kommen, oder über Rentner die aus Verzweiflung über Ihre Lage Suizid begehen ?
    Ich sage es ganze offen, diese Schicksale interessieren mich pers. mehr !
    Leonard von Quirm
    vor 57 Minuten
    „Mitarbeiter des Flüchtlingsministeriums in Kabul“

    Sowas gibt es? Sieh einer an...
    Carsten S.
    vor 2 Stunden
    Wenn es ein gesteigertes Interesse an dieser so dermassen rührselig durchschaubaren Geschichte gibt, gehe ich davon aus, dass hier zeitnah ein Artikel über die Befindlichkeiten aller Opfer seines achtjährigen Aufenthalts in D erscheint.
    beloman
    vor 3 Stunden
    Über ÖR-Radio NDR Info habe ich diese Nachricht soeben gehört, darin wurde mit keinem einzigen Wort das kriminelle Vorleben des abgeschoben Afghanen erwähnt.
    Ein Weglassen von Information ist unlauter und nährt den Verdacht, man solle nur noch Staatsrundfunk hören.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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