Negativzinsen bei "Riester" sind zulässig

Millionen Menschen sorgen mit Riester-Verträgen fürs Alter vor. Was aber, wenn der Anbieter sein Zinsversprechen nicht einhält und Minuszinsen verrechnet? Das Landgericht Tübingen hat einer Sparkasse recht gegeben - darum geht es.
Gestritten wurde um den Riester-Banksparplan "VorsorgePlus", den mehrere Sparkassen in Deutschland anbieten. Im vergangenen August hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Kreissparkasse Tübingen abgemahnt. Das Institut hatte damals für das Produkt einen Grundzins von minus 0,5 Prozent ausgewiesen.
Denn etwa 16 Millionen Menschen sorgen in Deutschland staatlich gefördert per Riester-Vertrag fürs Alter vor - und verlassen sich dabei auf die vereinbarten Konditionen.
Die Institute geben einen Teil der Kosten weiter, die die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) bei ihnen verursacht. Zwar bekommen Banken frisches Zentralbankgeld weiterhin zu 0 Prozent Zinsen. Zugleich jedoch müssen sie aufpassen, nicht zu viel Geld zu horten, das zum Beispiel über Einlagen von Kunden reinkommt: Denn für überschüssige Liquidität, die bei der EZB geparkt wird, verlangt die Notenbank 0,4 Prozent Strafzinsen.
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