Zurückgeholter Afghane darf im Land bleiben

Es ist das vorläufige Ende eines spektakulären Asylverfahrens: Der 24-jährige Afghane Hasmat-Ullah Fazelpur darf in Deutschland bleiben. Sein Antrag war vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gleich zweimal abgelehnt worden. Zuerst vor etwa einem Jahr, weil Fazelpur über die Balkanroute eingereist und dabei in Bulgarien registriert worden war. Das Bundesamt fühlte sich deswegen nicht für ihn zuständig und schob ihn nach Bulgarien ab – rechtswidrig, denn Fazelpur hatte gegen die Ablehnung Klage eingereicht.
Aus Bulgarien wurde er weiter nach Afghanistan abgeschoben – obwohl das Verwaltungsgericht Sigmaringen das Bamf angewiesen hatte, Fazelpur zurück nach Deutschland zu holen. Das Amt musste ihn schließlich aus Afghanistan zurück holen – und lehnte daraufhin seinen Asylantrag erneut ab. Woraufhin Fazelpur wieder klagte.
Gestern verhandelte das Verwaltungsgericht über den Asylantrag – und sprach Fazelpur schließlich den Flüchtlingsstatus zu. Vor Gericht wurde er nach Angaben seines Helfers Andreas Linder ausführlich zu seinem Lebenslauf befragt. Der junge Mann gab an, dass er 2011 zur Armee gegangen und deshalb von den Taliban bedroht worden sei. Er schilderte zwei Mordversuche der Taliban an ihm: Einmal sei eine Handgranate in den elterlichen Hof geworfen worden, ein anderes Mal sei er an einem Checkpoint der Taliban zusammengeschlagen und an den Beinen aufgehängt worden. Erst nach Stunden habe er sich selbst befreien können.
Das Gericht stufte die Schilderungen – anders als zunächst das Bamf – als glaubhaft ein. Ein Behördensprecher teilte am Freitag mit, das Bamf akzeptiere das Urteil. Die Zweifel seien in der ausführlichen Gerichtsverhandlung ausgeräumt worden.
„Dieses Urteil hat dem Bamf einen herben Denkzettel verpasst“, sagte der migrationspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Daniel Lede Abal. Das Urteil zeige, dass die Fluchtgründe vom Bamf nicht ordentlich geprüft würden, kritisierte der Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg, Seán McGinley. Andreas Linder sagte zu dem Urteil, es sei „ein Sieg der Menschenrechte und des Flüchtlingsrechts gegen den Abschiebungswillen der Politik“.
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