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    Flüchtlinge: Wie Sozialleistungsbetrug funktioniert

    Wir lesen hier nur die Spitze des Eisberges, denn der Vorfall, anhand dessen sich die eigentliche Kerngeschichte entwickelt, ist schließlich nicht alltäglich.

    Der Vorfall:

    Nach Brand in Asylunterkunft Hemmingen
    Zwölf Flüchtlinge weiterhin verschollen





    Nach dem Brand in der Unterkunft ärgert sich die Gemeinde über dort gemeldete, aber seit mindestens zwei Wochen unauffindbare Bewohner.

    Die Schäden des Brandes in der Hemminger Flüchtlingsunterkunft in der Patronatstraße werden bald beseitigt – und die Suche nach verschollenen Bewohnern geht weiter. „Nächste Woche beginnt die Sanierung“, sagt der Bürgermeister Thomas Schäfer (CDU). Zunächst würden die fünf Zimmer im vorderen Bereich des einstöckigen Gebäudes gereinigt. Die Sanierungskosten von rund 100 000 Euro zahlt die Versicherung, da die Kriminalpolizei von einem technischen Defekt als Brandursache ausgeht: In dem Zimmer, in dem das Feuer am späten Abend des 23. Mai ausbrach, hätten sich mehrere elektrische Geräte befunden, die möglicherweise an einer Mehrfachsteckdose angeschlossen waren. Die Sanierung dauert wohl bis Ende des Jahres. Die Bewohner des hinteren Bereichs können derweil die dortigen drei Zimmer bereits wieder nutzen: Eine Brandschutztür bewahrte den hinteren Teil vor den Flammen.
    Und nun fiel auf, was normalerweise nicht aufgefallen wäre: 12 Flüchtlinge sind weg.

    Ob alle Flüchtlinge im hinteren Bereich ihre Zimmer tatsächlich wieder beziehen, ist allerdings unklar. Denn von 13 Personen gab es in der Brandnacht und an den Tagen danach keine Spur. In der Patronatstraße 20 sind 21 Bewohner gemeldet, darunter zwei Obdachlose – beim Brand wurden aber nur acht Bewohner angetroffen. Ein neunter hat sich inzwischen wieder in der Unterkunft eingefunden, doch über den Verbleib von zwölf Flüchtlingen rätselt die Gemeinde weiterhin.
    Und nun wird nach gutmenschlicher Art gerätselt:

    Manche besuchen Freunde oder Verwandte, andere arbeiten

    „Wir wissen nicht, wo sie sein könnten“, sagt Daniel Grömminger vom Ordnungsamt. Die zwölf Flüchtlinge hätten sich bis dato nicht gemeldet, und auch die Mitarbeiter des Rathauses, die regelmäßig im Haus für die Anschlussunterbringung vorbeischauen, hätten sie seit Wochen nicht gesehen
    Nächtliche Abwesenheit sei ein bekanntes Phänomen:

    „Es ist ein bekanntes Phänomen, dass Flüchtlinge in der Nacht nicht immer da sind“, sagt Grömminger. Manche besuchten Freunde oder Verwandte, andere arbeiteten. Dass aber so viele Personen auf einmal über diesen „längeren Zeitraum“ unauffindbar sind, sei ein „krasses Ausmaß“, das er bislang in Hemmingen nicht erlebt habe.
    Auch Flüchtlinge hätten ein Recht auf Privatsphäre und den Behördenmitarbeitern seien die Hände gebunden. (Dem interessierten Leser sei allerdings gesagt, dass Hartz IV Empfänger bei Abwesenheit, auch täglicher, tagsüber, zum Beispiel zum Einkaufen in Nachbargemeinden, die Leistungen sofort sanktioniert werden. Offenbar gibt es hier zweierlei Maß)

    Indes haben die Mitarbeiter des Rathauses kaum Handlungsmöglichkeiten: Sie können ohne Gerichtsbeschluss keine Zimmer kontrollieren, die Mitbewohner sind unwissend oder wenig auskunftsfreudig. Grömminger weist darauf hin, dass die Flüchtlinge Rechte auf Privatsphäre hätten wie andere Mieter auch. Das erschwere herauszufinden, wie viele Bewohner wirklich verschwunden sind, wohin und für wie lange. „Wir prüfen die Fälle“, betont Grömminger. Man dulde keine Verstöße gegen das Meldegesetz.
    Nun aber zum Kern der eigentlichen Geschichte. Die Flüchtlinge haben nämlich ein Bankkonto. Und auf dieses werden, ohne dass sie sich bei der Behörde melden müssen (oder in regelmäßigen Abständen aufgrund kurzfristiger Einladungen vorzufinden haben wie dies zum Beispiel Hartz IV Empfänger müssen) die monatlichen Gelder überwiesen (nötigenfalls auch mal doppelt oder dreifach, je nachdem unter wieviel Identitäten sie in Deutschland unterwegs sind....):

    Und nun überlegt man und es steht zur Debatte, sofern sich der Bürgermeister mit seinem rigiden Ansinnen durchsetzen kann und bei diesem überhaupt bleibt - denn Barmherzigkeit ist ja auch ein Maßstab menschlichen Handelns - , die Abwesenheit eventuell der Sozialbehörde zu melden, die dann eventuell (nicht sicher!) vielleicht die Sozialleistungen streicht.

    Geht es nach dem Bürgermeister, werden die verschollenen Flüchtlinge deshalb zeitnah beim Einwohnermeldeamt abgemeldet. Das hätte zur Folge, dass die Leistungsträger wie das Jobcenter informiert werden – und diese eventuell die Sozialleistungen streichen.

    Und es gibt sogar einen Erfahrungswert, der sich hier in artikulierter Hoffnung ausdrückt. Bevor nämlich die Leistungen gestrichen werden, tauchen die Flüchtlinge normalerweise plötzlich und unerwartet wieder auf. (Vergleich: Ein deutscher Hartz IV Empfänger bliebe sanktioniert)

    Dann, so Schäfers Hoffnung, tauchen die Verschwundenen wieder auf. Der Bürgermeister ärgert sich. „Solange wir nicht wissen, ob und wann die Flüchtlinge wiederkommen, können wir die Plätze nicht anderweitig vergeben“, sagt er.
    Erfahrungen anderer Kommunen gehen in die gleiche Richtung. Es gibt viele verschollene Flüchtlinge (oder sind es nur die Doppelt- und Dreifachidentitäten, die schließlich nur gleichzeitig an einem Wohnort leben können?)
    (An Bahnhöfen stellt sich ja manchmal die Frage, wohin die Flüchtlinge mit ihrem Gepäck eigentlich wollen...)

    Auch andere Kommunen haben laut Monika Miller von der Fachstelle Asyl in Ludwigsburg unauffindbare Flüchtlinge schließlich abgemeldet. (...) Ihrer Erfahrung nach verschwinden in der Regel Einzelpersonen – die meistens zurückkehren. „Oft ist den Flüchtlingen schlicht nicht bewusst, dass sie sich zum Beispiel beim Jobcenter abmelden müssen, wenn sie zwei Wochen lang in den Urlaub gehen, weil sie in der Zeit keine Arbeit annehmen können“, sagt Miller. Grundsätzlich müsse man bedenken, dass es sich um „erwachsene, freie Menschen“ handele. „In der Anschlussunterbringung leben die Flüchtlinge selbstständiger als in der vorläufigen Unterbringung und werden weniger kontrolliert.“
    Zu den Personen, die verschwunden sind:

    Laut Ausländerbehörde haben vier der Flüchtlinge in der Patronatstraße 20, die überwiegend aus Syrien und dem Iran sind, ein laufendes Asylverfahren, acht sind mit einer Duldung in Deutschland. Der Rest hat eine Aufenthaltserlaubnis.
    https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...a67c4e022.html

    Es ist eher unwahrscheinlich, dass diese Flüchtlinge die erforderlichen Sprachkurse besuchen und sich integrieren. Sie sind ja schlichtweg nicht da.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Flüchtlinge: Wie Sozialleistungsbetrug funktioniert

    Irgend jemand hat da doch einmal etwas von Bereicherung gesagt. Nur, wer sich bereichert, war dabei nicht nicht so ganz klar.
    Aber jetzt wissen wir, daß wir nicht gemeint waren.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Flüchtlinge: Wie Sozialleistungsbetrug funktioniert

    Vielleicht existieren diese Leute auch gar nicht und sind eine der zahlreichen Mehrfachidentitäten anderer Asylbetrüger. Ich könnte das alles nachvollziehen, wenn sich in dieser Einrichtung 500 Leute befunden hätten aber es waren nur 21 dort gemeldet und da muss es auffallen, wenn 60% nicht existieren. Oder kümmert sich niemand? Der Fluch unseres Landes ist mittlerweile die unglaubliche Naivität zahlreicher Beschäftigter in den Ämtern. Oder ist es die politisch linke Orientierung dieser Leute? Helfershelfer in der großangelegten Plünderung unseres Landes?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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