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    Eschede: „I kill you!“ Sudanese bedroht seit Monaten junge Mutter

    Ein deutliches Beispiel, dass Staat und Polizei Bürger in Einzelfällen nicht schützen können und wollen. Man versteht es schwer, aber es ist so. Eigentlich eine Einmaligkeit in der Geschichte, denn solche Schilderungen lassen sich in der Zeit nicht zurückverlagern. Der Anfang einer solchen Geschichte wäre schon unwahrscheinlich, das Ende aber auf jeden Fall anders.
    Eschede: „I kill you!“ Sudanese bedroht seit Monaten junge Mutter

    Von L.S.GABRIEL | Sabrina Wind lebt mit ihrer zehnjährigen Tochter in einem Mehrfamilienhaus in Eschede bei Hannover. Im Nachbarhaus befindet sich eine Unterkunft der Gemeinde, in der neben Sozialfällen auch Gäste der Kanzlerin betreut werden. Im Oktober 2016 zog dort auch der Sudanese Tamim O. ein. Seither ist das Leben der jungen Frau der reinste Horror. Sie hat Todesangst, fürchtet um das Leben ihrer Tochter, wurde durch den Psychoterror des „Schutzsuchenden“ krank und verlor sogar ihren Arbeitsplatz. Monatelang bat sie die Polizei, die Gemeinde und Behörden um Hilfe. Stattdessen wurde ihr gesagt, sie solle eben ihre Fenster schließen, sich Ohrenstöpsel in die Ohren stecken, am besten nicht rausgehen und den stets betrunkenen Afrikaner bloß nicht durch ihre Anwesenheit provozieren.


    Wenn er betrunken ist, was er meistens ist, belästigt er nicht nur Sabrina Wind, sondern tyrannisiert die gesamte Nachbarschaft. Auch im Supermarkt fiel er schon durch Belästigung der Mitarbeiter auf. Einmal habe er sich dort in Kriegsposition auf den Parkplatz gelegt und mit einem imaginären Maschinengewehr auf Passanten „geschossen“.

    I love you!“ – „I kill you!”
    Monatelang grölte der Sudanese fast Nacht für Nacht betrunken vor Sabrina Winds Haus herum. Erst suchte die junge Frau das Gespräch mit ihm und bat um Rücksicht. Das aber fokussierte den angeblich sich nach Frieden Sehnenden erst recht auf die junge Frau. Von nun an plärrte er Liebesbekundungen in Richtung ihrer Fenster. Stundenlang schrie er ihren Namen und, dass er Sex mit ihr wolle, reagierte auf jeden, der ihr zu nahe kam, sie berührt, extrem aggressiv, sogar auf ihren Hund, als der sie berührte.


    Als sie dann immer öfter die Polizei rief, auch weil ihre Tochter sich kaum noch vor die Tür traute, Freundinnen des Mädchens nicht mehr zu Besuch kommen wollten, wurde aus „I love you“ – „I kill you“. In Richtung der Kinder, machte er immer öfter eine Geste gegen seinen Hals, um das Durchschneiden der Kehle zu bedeuten. Er bedrohte auch andere Gemeindebewohner mit Holzlatten und ähnlichen Gegenständen.


    Da kann man halt nichts machen – „arm und traumatisiert“



    Indes wurde die junge Frau in ihrer Verzweiflung von einer Stelle zur nächsten gereicht. Die Polizei fühlt sich über das Wegweisen des Mannes hinaus, nicht zuständig. Ein Pressesprecher der Polizei Celle stammelt bei einem persönlichen Vorsprechen Winds nur hilflos herum, dass man da eben nichts weiter machen könne, als dafür zu sorgen, dass in der jeweiligen Situation akut einfach mal Ruhe einkehre.


    Seitens der Gemeinde hieß es auch, man könne da nichts machen. Bürgermeister Günter Berg zufolge habe die Kommune keine Möglichkeit darauf einzuwirken. Dafür spricht er von einem Shitstorm, den man abbekäme, wenn man versuche etwas dagegen zu unternehmen. Uta Labudde, Integrationsbeauftragte von Eschede, mit Charaktereigenschaft Dumm-GutmenschIn interessiert offensichtlich das Leid der terrorisierten Frau nicht im Geringsten. Sie jammert nur darüber, dass der arme Mann daheim in der Armee gedient habe (also das Kehledurchschneiden sicher beherrscht) und daher sehr traumatisiert sei. Seine „Ausfälle“, wie sie den Terror nennt, würden Ausdruck seiner Schuldgefühle sein.


    Aufgrund der ständig bedrohlichen Situation zuhause und ihrer Angst um ihre Tochter wurde Sabrina Wind krank. Sie leidet an einer Angststörung, Schlaflosigkeit und traute sich oft wochenlang gar nicht mehr aus dem Haus. Durch die gehäuften Krankenstände verlor sie dann auch noch ihren Arbeitsplatz.
    Die Frau, fast schon am Ende ihrer Kraft, gab aber nicht auf, protokollierte und sammelte Beweise für den Terror, dem sie und die Nachbarschaft ausgesetzt war, und erwirkte schlussendlich im August 2017 ein Gewaltschutzurteil. Der Aggressor darf sich ihr nur noch auf 50 Meter nähern. Bei Zuwiderhandlung drohten ihm 250.000 Euro Strafe (die er ohnehin nicht bezahlen kann) oder ersatzweise ein halbes Jahr Gefängnis. Außerdem solle er in einer Tagesklinik untergebracht werden. Ein Richter aber entließ ihn von da schon nach zehn Wochen wieder, weil er ihn für zurechnungsfähig erachtete.


    Problem verlagert – der Terror geht weiter



    Nun kam die Gemeinde auch endlich in Fahrt und macht was? Sie verlagerte den Problemgast ins drei Kilometer entfernte Nachbardorf. Dort tyrannisiert er jetzt die nächste Familie, schreit immer noch nach Sabrina und droht sie zu töten. Auch die neue Familie, die nun mit ihm Wand an Wand leben muss und deren Tochter nachts schreiend aufwacht, weil „der Mann so einen Lärm macht“, bekam gute Ratschläge wie Sabrina Wind: Fenster zu, drinnen bleiben, nicht durch Anwesenheit provozieren!


    Der Versuch der Gemeinde, ihn in einer Entzugsklinik unterzubringen scheitert daran, dass er das eben nicht will. Ulla Labudde meint, das müsse man verstehen, denn eine Klinik erinnere ihn an ein Gefängnis.


    Das kann man einem Gast der Kanzlerin natürlich nicht zumuten.
    Wie wir von vielen „Einzelfällen“ mittlerweile wissen, kann dieses „I kill you“ ganz rasch mit dem Tod einer Frau enden. Jüngst bewies das Mourtala Madou, als er in Hamburg Sandra P. abschlachtete und ihre kleine Tochter köpfte.


    Es ist zu befürchten, dass auch die Chancen für Tamim O. gut stehen, seine Drohungen wahr zu machen, denn das Annäherungsverbot für den Sudanesen endete im Februar. Sabrina Wind, ihre Tochter und nun auch die neue Familie in seiner Nachbarschaft leben weiter in Angst, weil man da halt nichts machen kann. Wie sagte die Kanzlerin: „Nun sind sie halt da.“


    Hier das Video von Akte 20.18 vom 29.5.2018 zu dem Fall:

    http://www.pi-news.net/2018/06/esche...-junge-mutter/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Eschede: „I kill you!“ Sudanese bedroht seit Monaten junge Mutter

    So ein Widerling. Aber ich glaube, du schätzt die Möglichkeiten, was zu unternehmen hier als zu gering ein. Das neuste Opfer soll sich am besten einen Anwalt suchen, der sich mit dem vorherigen Opfer in Verbindung setzt. Mit den Schilderungen beider Opfer und dem Gewaltschutzurteil (vll Kopie), muss Klage eingereicht werden. Da man so beweisen kann, dass es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sollte da schon eine ordentliche Strafe, Maßhanme drin sein, damit das Schwein endlichsein Fett wegkriegt.

    In Bezug audf die Polizei, sieht es in D tatsächlich in derart fällen eher schlecht aus, da denen oft die Hände gebunden sind. eine Verschärfung des gesetzes ist meiner M nach mehr als berechtigt.

  3. #3
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    AW: Eschede: „I kill you!“ Sudanese bedroht seit Monaten junge Mutter

    Zitat Zitat von De Sade d Humanist Beitrag anzeigen
    So ein Widerling. Aber ich glaube, du schätzt die Möglichkeiten, was zu unternehmen hier als zu gering ein. Das neuste Opfer soll sich am besten einen Anwalt suchen, der sich mit dem vorherigen Opfer in Verbindung setzt. Mit den Schilderungen beider Opfer und dem Gewaltschutzurteil (vll Kopie), muss Klage eingereicht werden. Da man so beweisen kann, dass es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sollte da schon eine ordentliche Strafe, Maßhanme drin sein, damit das Schwein endlichsein Fett wegkriegt.

    In Bezug audf die Polizei, sieht es in D tatsächlich in derart fällen eher schlecht aus, da denen oft die Hände gebunden sind. eine Verschärfung des gesetzes ist meiner M nach mehr als berechtigt.

    Es wäre schön gewesen, du hättest dir den Artikel richtig durchgelesen und die Reportage angeschaut. Dann nämlich hättest du nicht von Anwalt, Gericht und davon sprechen müssen, dass sich die Opfer miteinander in Verbindung setzen sollen. Alles war schon geschehen und es ist mir zu mühselig, dir dir den Hergang vorleiern zu müssen. Lies selbst und sieh selbst und bitte, verfasse Beiträge erst dann, wenn du mehr als als nur einen Eingangssatz gelesen hast!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
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    AW: Eschede: „I kill you!“ Sudanese bedroht seit Monaten junge Mutter

    Habe da vll den Artike, den ich zu 100 pro durchgelesen habe,vll etwas missverstanden, sorry, kann doch mal passieren

  5. #5
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    AW: Eschede: „I kill you!“ Sudanese bedroht seit Monaten junge Mutter

    Hier hilft nur eine 7,62 !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  6. #6
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    AW: Eschede: „I kill you!“ Sudanese bedroht seit Monaten junge Mutter

    Hier hilft nur eine 7,62 !!!

    Rassist ;) - was hast Du gegen 8*57 IS oder 7,5 * 55 ^^oder dutzende andere ?

    Mal im Ernst: warum sperrt man den Typen nicht ein ? Ach ich vergaß, der bekommt erst eine Verhandlung wenn er die Frau ermordet hat...

    Ich wurde vor 20 Jahren mit Mord bedroht durch meinen ehem. Vermieter weil ich ihn mit angezeigt hatte weil er die Österreicherin und ihren Sohn die Kellertreppe runtergestoßen hat... Polizei machte eine "Ansprache" - zu dem Zeitpunkt war der schon vorbestraft weil er Kinder mit Motorsäge bedroht hatte. Hatte Auflage einmal pro Woche zum Psychiater zu gehen...

    Mir wurde von Polizei damals geraten dringend dort auszuziehen: da dem nix passiert... Polizei schreitet erst ein wenn der mich umgebracht hat bzw mich aktiv attakiert hat. Da die wußten daß der in psychiatrischen schon weggeschlossen war, jetzt als Auflage hat, daß er zum Psychiater muß, hieß es nur: schau daß Du weggkommst und wenn Du Dich wehrst, wehr Dich so, daß er sich nicht mehr wehren kann - sonst bist Du tot...

    Ich bin schnell weggezogen... Genauso wie meine Nachbarin mit deren 8 jähriger Sohn nachdem sie aus dem KH entlassen wurden...

    Damals war ich noch jung und naiv und dachte, wenn Dich jmd bedroht, mit Mord droht, dann wird diese Person auch weggesperrt - hatte die Drohungen auch auf Dictafon damals...


    Heute weiß ich: wenn Du bedroht wirst: schau daß Du wegziehst - ansonsten nutze das was Dir legal zur Verfügung steht und nutze dies wenn Du angegriffen wirst... Und hoffentlich überlebst Du Deine Notwehr dann...


    Gegen einen Irren mit Pfefferspray anzusprühen: also ich persönlich würde da lieber vorher wegziehen - denn ich möchte mich nicht darauf verlassen, daß ein Pfefferspray mein Leben rettet....

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