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BAMF-Affäre Dolmetscher (39) klagt gegen Kündigung
BAMF-Affäre Dolmetscher (39)
klagt gegen Kündigung
Es ist der erste Gerichtstermin im Zuge des BAMF-Skandals!
Der mutmaßliche Asyl-Betrüger Abd-Al-Salam K. (39) klagt gegen seine Kündigung als Dolmetscher und verlangt Schmerzensgeld.
K. ist einer der Beschuldigten gegen den die Bremer Staatsanwaltschaft wegen unrechtmäßiger Asylbescheide ermittelt.
Der aus dem Libanon stammende Übersetzer soll Flüchtlingen geholfen haben, falsche Angaben über ihre Identität und Einreise zu machen. Dafür verlangte er pro Flüchtling rund 500 Euro.
Das Arbeitsgericht Bremen hört sich am Freitag um 13 Uhr die Darstellung beider Seiten an. Sollte es keine Einigung geben, könnte es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Urteil kommen.
Also ein Gütetermin! Eine gütliche Einigung mit Entgegenkommen verbietet sich eigentlich an dieser Stelle grundsätzich und im Sinne der Steuerzahler. Ein Entgegenkommen ist an dieser Stelle nicht angebracht.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: BAMF-Affäre Dolmetscher (39) klagt gegen Kündigung
Dafür verlangte er pro Flüchtling rund 500 Euro.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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