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    Medizintouristen als Asylbewerber - medizinische Kosten ufern aus - Regensburg zahlte 10 Millionen Euro

    Die Flüchtlinge, die damals kamen, seien dankbar gewesen für die Hilfe. Und: Sie hätten sich den Weisungen des Mediziners auch unterworfen. Er schildert, dass auch damals der Mann einer hochschwangeren Muslimin versuchte, ihr die älteren Kinder ins Krankenhaus mitzugeben. „This is Germany! Hier kommen die Kranken ins Krankenhaus – um die Kinder kümmern sich die Gesunden. Das sind Sie!“, zitiert Die Zeit den Arzt.
    Doch dann habe sich etwas verändert. So drastisch, dass der Arzt seine Tätigkeit im Transitzentrum beendet. Denn jetzt kamen immer mehr Asylbewerber aus Ländern, die eigentlich keine Chance auf Asyl in Deutschland haben. Aserbaidschaner beispielsweise und Asylbewerber aus Sierra Leone. Letztere kamen mit Wehwehchen, doch die Aserbaidschaner beispielsweise kamen mit ausgefüllten Krankenakten, baten um künstliche Kniegelenke und Bandscheibenoperationen.
    Kann das sein – Medizin-Tourismus in unser Asylsystem? Wir haben uns bei den zuständigen Landratsämtern und kreisfreien Städten im Verlagsgebiet erkundigt. Denn nicht die Krankenkassen zahlen bei Flüchtlingen, sondern die Kommunen. Fazit in der Gesamtschau: Die Versorgung der Flüchtlinge kostet jährlich vor Ort Millionen. Und: Wo Transitzentren Asylbewerber aufnehmen, die kaum Bleibeperspektive haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie im deutschen Gesundheitssystem, einem der besten der Welt, abgreifen.
    „In Deggendorf hat sich nach der Umwandlung von einer Erstaufnahme in ein Transitzentrum im Jahr 2017 das Klientel geändert“, lässt ein Sprecher von Landrat Christian Bernreiter (CSU) ausrichten. „Von daher kann der Schluss gezogen werden, dass seit Mai 2017 die Menschen wegen herkömmlicher Erkrankungen behandelt werden.“ Aus Granatsplitter-Verletzungen wurden Knie-OPs. „Da kommen jetzt Leute, die wollen Viagra“, schilderte der niederbayerische Arzt. Doch was kostet das?
    Allein in der Erstaufnahmeeinrichtung Deggendorf zahlte die Kommune knapp 1,1 Millionen Euro im Jahr 2015, der Landkreis legte nochmals 176.000 Euro drauf. 2016 waren es insgesamt schon knapp zwei Millionen Euro. Und allein im Jahr 2018 musste der Steuerzahler bis Mitte Mai knapp 750.000 Euro für Medizin-Behandlungen bezahlen.
    macht also auch noch einmal (mindestens) 2 Millionen Euro im Jahr 2018.

    „Das Schmerzempfinden ist oft ein anderes“

    Auch ein Klinikarzt aus dem Verbreitungsgebiet des Wochenblatts bestätigt uns, dass die Behandlung von Asylbewerbern gerade in den Notaufnahmen zunehmend zum Problem wird. „Zu dem Verständigungsproblem kommt oft eine völlig andere kulturelle Wahrnehmung von Krankheit und Schmerz“, erzählt der Arzt. Da schreien Patienten gerade aus dem Nahen Osten oder afrikanischen Ländern laut, am Ende stellt sich heraus, dass sie an Kopfschmerzen leiden.“
    Ich verstehe nicht, wie solch wehleidige Menschen aus diesen Kulturkreisen doch andererseits so brutal werden können?

    Häufig gehen die Symptome auch mit psychischen Problemen einher. Im April hatte sich ein 16-jähriger Russe in seinem Zimmer verschanzt, mit Messern hantiert und sich eine Art Plastik-Vorrichtung um den Bauch geschnallt. Sicherheitskräfte überwältigten ihn. Wenige Tage drauf eskalierte die Situation, als ein älterer Asylbewerber über Kopfschmerzen klagte und darauf bestand, dass der Arzt zu ihm käme. Als man ihm erklärte, er solle ins Krankenhaus, eskalierte die Situation wiederum – mehrere Einsatzfahrzeuge kamen schnell, ein Sanka brachte ihn in die Psychiatrie.
    Alleine Regensburg zahlte 10 Millionen Euro für die medizinische Versorgung von Asylbewerbern:

    Stadt Regensburg zahlte zehn Millionen

    Die medizinische Versorgung von Asylbewerbern kostet die Kommunen Millionen Euro im Jahr. Auch vor Ort bestätigen das die Behörden. Allein die Stadt Regensburg hat bisher etwa zehn Millionen Euro seit 2014 für die medizinische Versorgung von Asylbewerbern ausgegeben. Wenn sich diese länger als 15 Monate im Bundesgebiet aufhalten, dann dürfen sie zwar eine Krankenkasse wählen, doch die Kasse lässt sich die Kosten wiederum von der Kommune erstatten. Auch im Landkreis sind die Kosten hoch: Sie stiegen von 923.000 Euro (2014) auf 1,56 Millionen (2015) und 1,6 Millionen Euro (2016), gingen dann zwar 2017 auf 862.000 Euro zurück – doch dafür musste der Landkreis an die Krankenkassen mehr als eine halbe Million Euro überweisen.
    Das Gesundheitsverhalten ändert sich nicht, wenn aus den Asylbewerbern Sozialhilfeempfänger werden. Der einzige Unterschied besteht darin, dass sie ihre zahlreiche Verwandtschaft nachholen und natürlich ab da Krankenkassenmitglieder sind und die Kosten über die Krankenversicherung abgerechnet werden. Der Staat zahlt für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger lediglich einen unter 100,-- Euro liegenden Obolusbetrag, den Rest muss die Versichertengemeinschaft aufbringen.

    Hier kommt die interessanteste Passage des Artikels. Das Antwortschreiben der Stadt:


    Wir dokumentieren die Antworten von Stadt und Landkreis hier:
    Das antwortete die Stadt Regensburg:



    1. Wie hoch sind die Kosten für die Behandlung von Asylbewerbern in Krankenhäusern und bei niedergelassenen Ärzten im vergangenen Jahr und wie haben sich diese seit 2014 entwickelt?
    •Die Aufwendungen für die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG stellen sich für die Jahre 2014 bis 2017 wie folgt dar:
    2014 – ambulante Leistungen: 478.670,22 € / stationäre Leistungen: 304.762,82 €
    2015 – ambulante Leistungen: 876.113,03 € / stationäre Leistungen: 982.383,76 €
    2016 – ambulante Leistungen: 1.860.477,83 € / stationäre Leistungen: 1.780.763,75 €
    2017 – ambulante Leistungen: 1.429.649,08 € / stationäre Leistungen: 980.148,15 €
    Es ist ergänzend anzumerken, dass im Rahmen der Gewährung von sonstigen Leistungen nach § 6 AsylbLG, welcher eine Art Auffangvorschrift für ein breites Spektrum an verschiedensten Leistungen darstellt, ebenfalls Leistungen im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung enthalten sein können. Hier ist eine gesonderte Auswertung von Teilkomponenten jedoch nicht möglich.
    •Sofern sich Leistungsberechtigte bereits über 15 Monate im Bundesgebiet aufhalten, erhalten sie vielfach sog. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG in entsprechender Anwendung des SGB XII. Dies bedeutet, dass sich der Leistungsumfang hier an den Regelungen für Sozialhilfeempfänger nach dem SGB XII orientiert. Sofern dieser Personenkreis über keine Absicherung im Krankheitsfall verfügt, erfolgt nach § 264 SGB V eine Anmeldung bei einer Krankenkasse nach Wahl der Betroffenen. Diese erhalten dann eine Krankenversicherungskarte; die Kosten trägt jedoch weiterhin in vollem Umfang der Leistungsträger nach dem AsylbLG.



    Eine exakte Auswertung dieser Kosten erscheint im Hinblick auf die Vielzahl der Krankenkassen nicht möglich. Ebenso wenig ist eine Unterscheidung zwischen ambulanten und stationären Leistungen möglich. Da geschätzt mindestens 90 Prozent der Betroffenen die AOK Bayern wählen, konnten wir zumindest für diese Krankenkasse die entsprechenden Zahlen ermitteln:

    2014 – 13.796,94 €
    2015 – 296.755,48 €
    2016 – 788.571,67 €
    2017 – 981.712,03 €



    2. Beobachten Sie Ähnliches, wie im Artikel geschildert, dass also 2015 teilweise schwer verletzte Asylbewerber um medizinische Versorgung baten, während jetzt häufiger beispielsweise Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern gezielt nach Behandlungen fragen?
    Die pauschale Behauptung, wonach im Vergleich zum Jahr 2015 nunmehr häufig gezielt Menschen aus vermeintlich sicheren Herkunftsstaaten hauptsächlich wegen der medizinischen Versorgung einreisen und um Asyl nachsuchen, kann so nicht bestätigt werden. Hierbei ist insbesondere auch darauf hinzuweisen, dass die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz und Glaubwürdigkeit der behaupteten Fluchtgründe nicht der Stadt Regensburg, sondern allein dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge obliegt. Eine objektive Einschätzung, welche Motive die Asylsuchenden zur Flucht aus ihren Heimatländern bzw. zur Einreise nach Deutschland veranlasst haben, ist der Stadt nicht möglich.

    Auch lässt sich seitens der Stadt Regensburg keine Aussage zu der Gesamtthematik treffen, da sich die in Regensburg wohnhaften Asylbewerber hinsichtlich ihrer Herkunft nicht repräsentativ zusammensetzen. Vielmehr ist es so, dass beispielsweise in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Regensburg nur Asylsuchende aus bestimmten Herkunftsländern aufgenommen werden.


    3. Wie reagiert Ihre Verwaltung bzw. das jeweilige medizinische Personal vor Ort darauf?


    Die medizinische Versorgung von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG ist grundlegend in § 4 AsylbLG geregelt:
    (1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden Schutzimpfungen entsprechend den §§ 47, 52 Absatz 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.

    (2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren.

    (3) Die zuständige Behörde stellt die Versorgung mit den Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 sicher. Sie stellt auch sicher, dass den Leistungsberechtigten frühzeitig eine Vervollständigung ihres Impfschutzes angeboten wird. Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte erfolgen, richtet sich die Vergütung nach den am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach § 72 Absatz 2 und § 132e Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die zuständige Behörde bestimmt, welcher Vertrag Anwendung findet.

    Danach sind die Leistungen zur medizinische Versorgung im dargestellten Umfang, der gegenüber z.B. gesetzlich krankenversicherten Personen eingeschränkt ist („…Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände… „ / „…erforderliche…“), zwingend zu gewähren, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Erbringung dieser Leistungen steht somit nicht im Ermessen der Leistungsbehörde; es ist allenfalls - ggf. unter Einschaltung von medizinischem Fachpersonal - zu prüfen, ob die durchgeführten oder geplanten Behandlungen erforderlich im Sinne der gesetzlichen Vorschriften sind.

    Eine Leistungsverweigerung oder Leistungskürzung ist im Bereich der medizinischen Versorgung nach § 4 AsylbLG nicht möglich. Eine Leistungskürzung, z.B. nach § 1a Abs. 3 AsylbLG bei einer Verhinderung der Aufenthaltsbeendigung, ist nur im Bereich der Grundleistungen nach den §§ 2 oder 3 AsylbLG bzw. bei den sonstigen Leistungen nach § 6 AsylbLG möglich.

    Das sind die Antworten des Landkreises:
    An „Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt“ gem. § 4 AsylbLG sind angefallen:
    Krankenbehandlungskosten nach AsylbLG ambulant stationär
    2014923.000 €254.000 € 669.000 €

    20151.563.000 €629.000 € 934.000 €
    20161.606.000 €809.000 € 797.000 €
    2017862.000 €432.000 € 430.000 €
    2018 *)170.000 € 57.000 € 113.000 €
    *) bis 24.5.2018
    Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)§ 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
    (1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden Schutzimpfungen entsprechend den §§ 47, 52 Absatz 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.
    (2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren.
    (3) Die zuständige Behörde stellt die Versorgung mit den Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 sicher. Sie stellt auch sicher, dass den Leistungsberechtigten frühzeitig eine Vervollständigung ihres Impfschutzes angeboten wird. Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte erfolgen, richtet sich die Vergütung nach den am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach § 72 Absatz 2 und § 132e Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die zuständige Behörde bestimmt, welcher Vertrag Anwendung findet.
    zu 2. und 3.:
    (a)Die Frage, ob „jetzt häufiger beispielsweise Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern gezielt nach Behandlungen fragen“, können wir nicht beantworten, weil die Gründe und/oder Motivation für die Beantragung von Asyl in Deutschland nicht von Sozialämtern festzustellen sind, sondern im Rahmen des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu prüfen ist.
    (b)Gem. § 4 AsylbLG sind von unserem Sozialamt i.d.R. nur Leistungen zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände zu erbringen. Bestehen Zweifel, ob eine Behandlung wirklich medizinisch notwendig ist, werden Amtsärzte im Gesundheitsamt eingeschaltet, um diese Frage zu beurteilen. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten wird versucht Doppeldiagnosen /-behandlungen zu vermeiden.
    (c)Anders verhält es sich bei Asylbewerbern, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben. Diese erhalten „Leistungen in besonderen Fällen“ nach Sozialgesetzbuch XII. Mit der Folge, dass Asylbewerber/Geduldete, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, bei einer Krankenkasse angemeldet werden, die dann die Behandlung gegen Kostenerstattung übernimmt. Für diese Krankenhilfe wurden über Gesundheitskarten folgende Aufwendungen abgerechnet:
    2014 0 €
    2015 26.069 €
    2016 490.060 €
    2017 531.678 €
    https://www.wochenblatt.de/politik/r...ery&0&0&243435
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Medizintouristen als Asylbewerber - medizinische Kosten ufern aus - Regensburg zahlte 10 Millionen Euro

    Ich habe deinen Beitrag gelesen, was ich gerne wissen wolen würde, welche(n) persönlich vormulierten These(n)deinerseits daraus hervorgehen sollen. Was also die Quintessenz darstellt.
    Wäre cool zu erfahren, welche Schlüsse du daraus ziehst und das in einer knappen These zusammenfassend formulierst!?

    Würde mich echt interessieren, ist also keinesfalls irgendwie als kritik gemeint. So kann man dann besser darauf eingehen und ggf diskutieren

  3. #3
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    AW: Medizintouristen als Asylbewerber - medizinische Kosten ufern aus - Regensburg zahlte 10 Millionen Euro

    Über was möchtest du diskutieren? Die medizinische Versorgung ist eine begrenzte Ressource. Sie wird aus Versicherungsbeiträgen und ab und an auch staatlichen Leistungen - wenn der Staat einen Teil der Kosten über die pauschalierte Krankenkassenabgabe für Sozialhilfeempfänger und Hartz IV Empfänger bezahlt - bestritten. Jeder Mißbrauch und jede Ausweitung über die -verdammt, ich überlege gerade, wie ich formuliere, damit dies nicht rassistisch klingt - Volksgemeinschaft und Versichertengemeinschaft hinaus ist für dieses Sozialsystem schädlich. Der Staat sollte also dafür sorgen, Rahmenbedingungen zu schaffen, in dem eine solche Ausweitung und ein solcher Mißbrauch von vornherein unterbunden wird. Dem Argument "Geht nicht" greife ich mal vor mit dem Blick auf andere Länder dieser Welt, in denen sehr wohl geht, was in Deutschland nicht möglich ist.

    Und jetzt mal dein Vorschlag oder wolltest du nur von mir abrufen, um eine Kritikvorlage zu haben?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
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    AW: Medizintouristen als Asylbewerber - medizinische Kosten ufern aus - Regensburg zahlte 10 Millionen Euro

    Nein, es ist wie ich schrieb, ich wusste nicht, worauf du mit alldem konkret hinaus wolltest un deshalb eine kurze schlussfolgernde these, die deinen standpunkt widerspiegelt. Sorry das ich nachfrage und vll diskutiern will

  5. #5
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    AW: Medizintouristen als Asylbewerber - medizinische Kosten ufern aus - Regensburg zahlte 10 Millionen Euro

    Zitat Zitat von De Sade d Humanist Beitrag anzeigen
    Nein, es ist wie ich schrieb, ich wusste nicht, worauf du mit alldem konkret hinaus wolltest un deshalb eine kurze schlussfolgernde these, die deinen standpunkt widerspiegelt. Sorry das ich nachfrage und vll diskutiern will
    Ja, nun, und bitte dein Vorschlag!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  6. #6
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    AW: Medizintouristen als Asylbewerber - medizinische Kosten ufern aus - Regensburg zahlte 10 Millionen Euro

    Mein Vater arbeitet in einem Abschiebezentrum als Rentner unentgeltlich als Arzt...

    Er wird wohl nichtmehr lange dort arbeiten da er auch schon bedroht wurde und mittlerweile Angst hat...

    Je eher er dort nimmer hingeht desto besser...

    Er wollte den armen Menschen helfen...

    Aber auch er sieht das ganze mittlerweise differenzierter.

    Es kommen "Patienten" die Medikamente/Rezepte fordern - nicht weil sie krank sind, sondern es sind Rezepte für Anverwandte im Ausland....

    Stellt mein Paps dann kein Rezept für Schmerzmittel, Psychopharmaka etc aus weil er nur für den Patienten den er vor sich sieht/untersucht hat was ausstellen darf, dann wird gedroht...

    Es kommen viele Frauen die ire Mumu repariert haben wollen: bei manchen hat er Tränen in den Augen wenn er die Verstümmelungen sieht - aber das darf er nicht veranlassen. Viele Frauen die ihre Jungfräulichkeit wieder herstellen lassen wollen... Auch das wird nicht von D übernommen...

    Hier in D ist Medizin kostenlos - warum verweigert der dumme Arzt die Medikamente für die zuckerkranke Mutter die in Land YZ lebt wenn doch der Sohn beim Arzt vorstellig wqird um diese kostenlose Medikamente einzufordern....

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