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Platz für anerkannte Flüchtlinge und bedürftige Höchberger
Platz für anerkannte Flüchtlinge und bedürftige Höchberger
„Wir haben jetzt die Möglichkeit als große Landkreisgemeinde Platz für anerkannte Flüchtlinge zu schaffen“, sagte Bürgermeister Peter Stichler (SPD) bei der Vorstellung eines Bauprojektes des staatlichen Bauamtes Würzburg auf einem gemeindeeigenen Gelände am „Klettenrain“.
Auf 1612 Quadratmeter Grund sollen zwei Gebäude entstehen, geplant für maximal 62 Personen. Bauherr ist die Regierung von Unterfranken, die im Rahmen des bayerischen Sofortprogramms „Wohnen für anerkannte Flüchtlinge“ in Höchberg bauen möchte.
Stichler hatte im Gemeinderat eine Aufstellung der Belegung mit anerkannten Flüchtlingen im Landkreis vorgelesen, aus der hervor ging, dass Höchberg auch mit dem neuen Gebäude nicht an vorderster Front steht.
Architekt Thomas Lermann vom Architekturbüro Stahl.Lermann stellte die Pläne dem Gemeinderat vor. In zwei Bauwerken, so der Architekt, werden insgesamt neun Wohnungen entstehen. Fünf haben eine Größe von 90 Quadratmetern im Erd- und Dachgeschoss, drei werden mit 80 Quadratmetern geplant.
Dazu kommt noch ein Gemeinschaftsbereich und ein Büro im Erdgeschoss des kleineren Gebäudes, das mit seiner Front zur Straße zeigt. Das größere der beiden zweigeschossigen Häuser steht mit seiner Kopfseite zur Straße hin und parallel zur Grundstücksgrenze in Richtung Nachbarbebauung. Die fünf großen Wohnungen können, so die derzeitige Planung, geteilt werden und bieten dann auf 45 Quadratmetern Platz für je vier Personen.
70 Prozent Flüchtlinge
70 Prozent der dort untergebrachten Personen sollen anerkannte Flüchtlinge sein, die ein Bleiberecht in Deutschland haben. Die restlichen 30 Prozent sollen bedürftige Höchberger Bürger sein. Genaueres soll laut Stichler noch in Gesprächen mit der zuständigen Stelle bei der Regierung von Unterfranken bestimmt werden. Hier soll auch die Belegungskoordination stattfinden.
Dieses „modellhafte Wohnprojekt“, wie es Ende Oktober in einer Pressemitteilung der Regierung vom Unterfranken hieß, hat jetzt nach dem einstimmigen Beschluss des Marktgemeinderates Baurecht. Nachdem im Gebiet kein Bebauungsplan gilt, wird die Ausführung allein nach Paragraf 34 des Baugesetzbuch beurteilt. Es geht damit nur darum, ob sich der Baukörper in die Nachbarbebauung einfügt.
Das war anscheinend der Fall, denn die Nachfragen an den Architekten und den Bauamtsleiter hielten sich in Grenzen. „Das Gebäude gliedert sich gut in die Umgebung ein“, hatte beispielsweise Matthias Rüth (CSU) festgestellt. Schnell war geklärt, dass die Abstandsflächen zu den Nachbarn eingehalten werden und dass auch die Geschossflächenzahl weit unterhalb der erlaubten Größe liegt. Danach hatte Martin Benthe (SPD) gefragt.
Nachbarn informiert
Die geplante rückwärtige Zufahrt auf dem Grundstück zum Minigolfplatz, soll nicht als asphaltierte Straße ausgeführt werden, sondern als geschotterter Feldweg. In Richtung zu den direkten Nachbarn wird es viel Grün geben, so der Architekt. Einige von ihnen waren am Vortag über das Bauvorhaben im Rathaus informiert worden und zur Gemeinderatssitzung gekommen.
Einzelheiten darüber, was die Gemeinde mit der Regierung ausgehandelt hatte, wurden klar, als der Beschluss verlesen wurde. Die Gemeinde stellt den Baugrund für das Wohnprojekt für zehn Jahre zur Verfügung – danach hat sie ein Kaufrecht für das Gebäude – und erhält im Gegenzug einen Pachtvertrag über 25 Jahre für die Fasanenwiese, auf der beispielsweise das jährliche Kinderferienprogramm stattfindet.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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31.05.2018, 16:16 #2
AW: Platz für anerkannte Flüchtlinge und bedürftige Höchberger
70 Prozent der dort untergebrachten Personen sollen anerkannte Flüchtlinge sein...die restlichen 30 Prozent sollen bedürftige Höchberger Bürger sein.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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