Dieser Artikel aus Österreich ist ein Schlaglicht auf die Unverträglichkeiten der europäischen und orientalisch-islamischen Kulturen.

Der Ehemann hat sich nicht anders verhalten als dies im Heimatland allgemein üblich ist und wie dies von der Scharia gefordert wird. Dementsprechend wenig einsichtig zeigt er sich über die Strafe eines weltlichen Gerichts aus dem Kulturkreis der Ungläubigen.

Bezirk Gmünd Vor Gericht: Familien-Tyrann sitzt für acht Monate ein Mit Morddrohungen, Tritten und Schlägen versuchte Syrer, Gattin zum Gehorsam und zum Verbleib in der Gewaltehe zu zwingen.
Den Kriegswirren entkommen, bereitete ein 34-jähriger Syrer in den Gemeinden Gmünd und Hohen eich seiner Familie, der 28-jährigen Ehefrau und den drei gemeinsamen Kindern, die sich im Waldviertel ein friedvolles Leben erhoffte, die Hölle auf Erden.
Mit den Integrationsbemühungen der Ehefrau kam der 34-Jährige offensichtlich nicht zurecht: Er verbot der 28-Jährigen, einen Deutschkurs zu besuchen, um ihr Studium fortsetzen zu können. Über jeden Schritt musste die Frau Rechenschaft ablegen. Sie durfte ohne Erlaubnis nicht einmal einkaufen gehen und musste sich an seine Kleidervorschrift (Vollverschleierung) halten.
Im Geheimen knüpfte die Unterjochte dann Kontakte zu anderen Flüchtlingsfrauen, denen sie schlussendlich ihr Leid über die Ehehölle klagte: Jegliches Aufbegehren ahnde der untreue Gatte mit Misshandlungen (Tritte, Ohrfeigen und Schläge), mache sie mit Morddrohungen „Ich werde dich und die Kinder abschlachten, wenn du mich verlässt!“ gefügig und untertan. – Als sich die Gewaltausbrüche dann auch auf die Kinder ausdehnten, schaltete die Frau die Behörden ein.
Der 34-Jährige zeigte vor Gericht wenig Einsicht und wurde nach einem umfangreichen Beweisverfahren wegen der Misshandlungen an der Noch-Ehefrau zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt: 24 Monate, davon muss der Syrer acht Monate hinter Gittern absitzen.
Er meldete sofort Rechtsmittel an.
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Genaugenommen bräuchten Frau und Kinder eine neue Identität, denn sie haben gegen das Recht verstoßen. Sie haben, was nach dem Islam, dem Koran und der Scharia verboten ist, Familieninterna nach außen getragen, sich dem Mann widersetzt und die Frau hat ihn damit nicht nur zum Gespött gemacht, sondern ihm auch noch seinen Besitz, die Kinder genommen und sich selber dem Besitz des Mannes entzogen. Das kann nur dramatisch, wenn nicht gar tödlich enden.