Demnach haben sich Union und SPD darauf geeinigt, den Familiennachzug auch für Gefährder unter Auflagen aus humanitären Gründen zu gestatten. In der Kabinettsvorlage heißt es demnach wörtlich, dass „in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zugelassen werden (können), wenn sich derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt“.
Was nicht zu überprüfen ist und nicht überprüft werden wird und kann und wenn der Gefährder dennoch gefährdet, dann ist es eben so.

"Es ist der Versuch durch die Hintertür, weitere Kontingente für den Familiennachzug zu schaffen“, sagte CSU-Rechtsexperte Michael Frieser dem RND.
Aha, damit gibt es eben doch keine Obergrenze.

Aus dem Ministerium (Barley) hieß es, die Ausnahme sei nötig, um das hohe Gut der Ehe auch für Gefährder zu schützen, die ihre Ehe vor der Flucht geschlossen hätten.
https://www.welt.de/politik/deutschl...er-gelten.html

Die Regelungen des Grundgesetzes gelten für deutsche Staatsbürger innerhalb Deutschlands, rechtlich aber nicht für Ausländer und im Ausland ansässige Familien. Die Rechtslage ist in diesem Punkt eindeutig.