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Familiennachzug auch für Gefährder
Demnach haben sich Union und SPD darauf geeinigt, den Familiennachzug auch für Gefährder unter Auflagen aus humanitären Gründen zu gestatten. In der Kabinettsvorlage heißt es demnach wörtlich, dass „in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zugelassen werden (können), wenn sich derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt“.
"Es ist der Versuch durch die Hintertür, weitere Kontingente für den Familiennachzug zu schaffen“, sagte CSU-Rechtsexperte Michael Frieser dem RND.
Aus dem Ministerium (Barley) hieß es, die Ausnahme sei nötig, um das hohe Gut der Ehe auch für Gefährder zu schützen, die ihre Ehe vor der Flucht geschlossen hätten.
Die Regelungen des Grundgesetzes gelten für deutsche Staatsbürger innerhalb Deutschlands, rechtlich aber nicht für Ausländer und im Ausland ansässige Familien. Die Rechtslage ist in diesem Punkt eindeutig.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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