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Keine Strafanzeigen gegen Flüchtlinge wegen falscher Altersangabe
Keine Strafanzeigen gegen Flüchtlinge wegen falscher Altersangabe
Fünf Jugendämter in der Pfalz haben im vergangenen Jahr nach der Befragung von jungen unbegleiteten Flüchtlingen, die bis dahin aufgrund ihrer Angaben als minderjährig gegolten hatten, das Alter nach oben korrigiert: Sie wurden jetzt als volljährig eingestuft. Nach einer vom Integrationsministerium in Mainz vorgelegten Aufstellung betraf dies elf Fälle, die von den Jugendämtern Kaiserslautern, Speyer, Ludwigshafen sowie Rhein-Pfalz-Kreis und Südwestpfalz bearbeitet wurden.Keine Anzeigen wegen Betrugs
RHEINPFALZ-Nachfragen bei diesen fünf Jugendämtern ergaben, dass in keinem der Fälle Anzeige wegen versuchten Betrugs gestellt wurde. Die bis zur Feststellung der Volljährigkeit ausgegebenen Gelder seien rechtmäßig geleistet worden, „da die Minderjährigkeit nach pflichtgemäßen Ermessen angenommen wurde“, sagte eine Sprecherin der Stadt Ludwigshafen. In Folge dessen sei auch keine Anzeige wegen Betrugs erstattet worden.In Erwachsenen-Einrichtung verlegt
Nach der Feststellung ihrer Volljährigkeit wurden die von der Alterkorrektur betroffenen Flüchtlinge unmittelbar einer Erstaufnahmeeinrichtung für Erwachsene zugewiesen.
Die Argumentation ist schwer faßbar: Es wird keine Anzeige gegen die Asylbewerber wegen Betrugs gestellt, weil die behördlichen Mitarbeiter die Minderjährigkeit der Asylbewerber nach pflichtgemäßem Ermessen festgestellt haben oder genauer, da sie ja nicht wirklich festgestellt wurde, angenommen haben.Geändert von Turmfalke (19.05.2018 um 10:41 Uhr)
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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