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  1. #21
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    Erkennbare Dummheit kostet Wählerstimmen.
    Vorausgesetzt, die Wähler seien zu dieser Erkenntnis fähig.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  2. #22
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    Institutionen wie „Correctiv“ implizieren das Vorhandensein der einen und nur einen absoluten Wahrheit, wie wir es von nationalsozialistischen und marxistischen Terrorregimen her kennen. Es gibt sie nur nicht, die absolute Wahrheit, sondern stets konkurrieren unterschiedliche Sichtweisen auf ein und dasselbe Phänomen. Das wurde vor dem Anschluss der marxistisch dominierten SBZ auch so noch gesehen, vor allem von unserem Bundeskanzler, der nicht aus einer privilegierten Familie in der Zone stammte, nämlich Helmut Schmidt, der zwar, wie jeder Mensch, auch Fehler machte, der Zonenschabracke jedoch haushoch überlegen war.

  3. #23
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    Zitat Zitat von mutiny Beitrag anzeigen
    Institutionen wie „Correctiv“ implizieren das Vorhandensein der einen und nur einen absoluten Wahrheit...…….

    Wäre Correctiv wenigstens unabhängig aber der Verein steht durch seine Mitarbeiter links und so ist deren Sicht nie objektiv.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #24
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    Fortsetzung von Beitrag 19.....



    Faktencheck bei den Faktencheckern, Folge 2: Die Finanzen
    Mitte Mai fuhr mir ein Schreck durch die Glieder. Lässt uns Deutschlands wichtigster Wahrheitswart, David Schraven von Correctiv, im Stich? Wird der sympathische und eloquente Faktenchecker mit dem unverkennbaren Ruhrpott-Idiom jetzt Wirt? Oder Makler? Oder beides? Im malerischen Bottrop hat sich nämlich unter der Handelsregisternummer HRB 15581 am 23.01.2020 klammheimlich die Marktviertel Cafe UG (haftungsbeschränkt) konstituiert. Gegenstand der Gesellschaft: – Organisation und Durchführung von Bewirtungsaktivitäten. – Handel mit Bewirtungsprodukten. – Organisation und Durchführung von Immobiliengeschäften. Ein neuer Meilenstein der Unternehmensgruppe Schraven. Geschäftsführer sind Sonja Schraven, David Schraven und Christina Berger, gebürtige Bottroper alle wie sie da sind. Diese spektakuläre Neuorientierung hätte die investigative Lichtgestalt seinen vielen Anhängern und Fans ja wenigstens mit einem kleinen Tweet ankündigen können. Aber Schraven ist vielleicht einfach zu bescheiden. Was genau es mit der „Marktviertel Cafe UG“ auf sich hat, wissen wir nich. Ob sich die Besucher von Correctiv-Veranstaltungen zukünftig auf die Bewirtung durch die neue Schraven-Firma zu natürlich marktüblichen Preisen freuen dürfen? Und schließlich ist uns unbekannt, ob unter „Immobiliengeschäfte“ zB auch die Vermietung von Büros an Correctiv geplant ist. Und so Spendengelder völlig transparent in die Schraven-Kasse fliessen.

    Wie schrieb Matthias Wiegand schon 2017 in „Märchenstunde mit David Schraven“:

    „Früher hatte ich den Eindruck, dass er ein aufrechter Kämpfer für den investigativen Journalismus in Deutschland ist. Heute habe ich den Eindruck, dass David Schraven vor allem ein aufrechter Kämpfer für seine Eigeninteressen ist..“.

    Märchen vom Faktenchecker, die Überschrift hat was. Correctiv selbst, und das hat natürlich immenses Gewicht, schildert sein und Schravens Tun ganz anders:

    „Unsere Demokratie ist in Gefahr: Populismus, Machtmissbrauch und Korruption bedrohen unser soziales Miteinander. Wir begegnen den Herausforderungen – gemeinsam mit Ihnen.“

    Der letzte Satz heißt übersetzt: „Haste mal nen Euro?“ denn „Fördern Sie unabhängigen Journalismus“ steht gleich daneben und schon ist man auf der Spendenseite.

    Ab 2020 lastet auf den Schultern des in Bottrop weltbekannten Faktencheckers (frei nach H.M. Broder) eine doppelte, ja dreifache Verantwortung. Fakten checken, Doppelkorn ausschenken und mit Immobiliendeals weitere Sympathiepunkte sammeln. Haben diese Planungen des umtriebigen Schraven dazu geführt, dass er erneut mit dem Gesetz in Konflikt gerät, waren sie die Ursache für die zahlreichen ordungsgeldbewehrten Verstöße gegen die Publizitätspflichten des Handelsrechts durch seine anderen Gesellschaften? Nun, die immerhin 19 Sachverhalte, die wir für recht klare Gesetzesverstöße halten, liegen dem dafür zuständigen Bundesamt für Justiz (BfJ) bereits vor und werden dort gründlich geprüft.

    Sollte Schraven, dessen „CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“ die erheblichen Privilegien der Gemeinnützigkeit geniesst, mit dieser Firma und ihrer 100%igen Tochtergesellschaft „CORRECTIV -Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG“ nicht wenigstens die sich aus dem Handelsrecht ergebenden Pflichten erfüllen, die andere Kleingewerbetreibende auch erfüllen? Erst recht, wenn seine Gesellschaften schon Spenden in Millionenhöhe erhalten haben und sogar der Steuerzahler über die Bundeszentrale für politische Bildung in Schravens Kasse einzahlt? Schon 2015 erhielt Correctiv erstmals Geld vom Steuerzahler, wie sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage ergibt.

    „Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) hat Correctiv erstmals im April 2015 gefördert…Der Antragsteller hat seitdem mehrere fachlich überzeugende Projektanträge eingereicht und in diesem Zusammenhang Förderungen der BpB erhalten.“

    An derselben Stelle findet sich auch die nachstehende Information der Bundesregierung (aaO):

    „Vor einer Förderung prüft die BpB Projekt und Projektträger und berücksichtigt die Ergebnisse dieser Prüfung bei der Förderentscheidung. Im Falle von Cor-rectiv hat diese Prüfung kein Verhalten des Projektträgers offengelegt, das der Förderentscheidung hätte entgegenstehen können.“ Hervorhebung hinzugefügt.

    Ob das immer noch gesagt werden kann, wenn das BfJ seine Prüfungen, womöglich mit einer wohl kaum vermeidbaren Verhängung von Ordnungsgeldern abgeschlossen hat, werden wir sehen.

    Die gemeinnützige GmbH bildet mit der Correctiv-Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG einen Konzern. Sie ist Alleingesellschafterin dieser rein gewerblich tätigen Tochter.

    Dass eine die Privilegien der Gemeinnützigkeit ausnutzende Gesellschaft völlig einschränkungslos durch eine 100%ige Tochter am Geschäftsverkehr teilnehmen kann und ihr auch die Erträge dieses nicht gemeinnützigen Tuns zufließen dürften, ist auffällig.

    Wissen die Spender von den Darlehen?

    Die gemeinnützige Correctiv gGmbH gewährt ihrer gewerblichen Tochtergesellschaft sechsstellige Darlehen. In ihren Bilanzen (Anlagevermögen), werden für 2017 Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von € 137.223,00 und für 2018 in Höhe von € 87.223,00 ausgewiesen. Laut § 3 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags (Gemeinnützigkeit) ist dies wohl unzulässig, danach setzt die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaft des privaten Rechts voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Ist die Tochtergesellschaft aber nicht. In diesen Darlehen ist also eine Mittelbeschaffung zu sehen, da sich die UG die Mittel nicht zu Marktkonditionen bei Banken beschafft. Darin, dass die UG nicht steuerbegünstigt ist, liegt ein offensichtlicher Satzungsverstoß, der für die Gemeinnützigkeit unmittelbar relevant ist.

    Konkret: Correctiv kassiert Spenden in Millionenhöhe. Die Spender werden damit angelockt, dass mit dem Geld unsere Demokratie, die „in Gefahr“ sei, gerettet werde. Wie werden die Spender reagieren, wenn sie davon erfahren, dass Schraven das Geld seiner Tochtergesellschaft satzungswidrig zur gewerblichen Geschäftemacherei ausleiht? Was passiert im Falle von deren Insolvenz? Ist keine Bank bereit, der Tochter Geld zu leihen? Wenn nein, warum nicht? Betreibt Correctiv jetzt auch noch Bankgeschäfte? Welchen Zinssatz zahlt die UG? Welche Sicherheiten wurden gestellt?

    Die UG muss hier Sicherheiten bereitstellen, wie ein fremder Dritter. Sonst dürfte das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen. Das könnte problematisch sein, wenn die UG unterkapitalisiert ist (warum braucht sie sonst derartig hohe Darlehen). Das Stammkapital der UG beläuft sich auf € 1.000,00, die Kredite auf das Hundertfache. Welche Sicherheiten hat eine €1000-Klitsche schon anzubieten? Möglicherweise sind hier die Vermögenswerte der gemeinnützigen Gesellschaft nicht hinreichend abgesichert. Was wiederum auf die Gemeinnützigkeit Auswirkungen haben könnte oder auf die Geeignetheit von Schraven, dort als Geschäftsführer Verantwortung zu tragen.

    Die Gewinnrücklagen der gemeinnützigen GmbH stellen sich wie folgt dar: 2016: € 115.663,00, 2017: € 230.38600, 2018: € 313.992,00.

    Diese Ansparung von Mitteln entspricht nicht der Satzung und auch nicht der Gemeinnützigkeit. Zu diesen Gewinnrücklagen sind ferner die rund € 200.000,00 hinzu zu addieren, die mittels Darlehen an die Tochter dauergeparkt werden. Gegenwärtig ist von so erheblichen Gesamtrücklagen auszugehen, dass eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohen könnte. Denn laut § 11 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag ist nur eine begrenzte Bildung von Rücklagen erlaubt.

    Dazu kommen die wiederholten strafbewehrten Verstöße der Correctiv gGmbH und ihrer Tochtergesellschaft gegen die gesetzlichen Publizitätspflichten.

    Beide Firmen mussten ihren festgestellten Jahresabschluß 2016 bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist am 31.12.2017 offenlegen, den Jahresabschluß für 2018 bis zum 31.12.2019. In den im Unternehmensregister (Abruf 02.05.2020) publizierten Jahresabschlüssen heisst es jeweils für 2016: „Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluß wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.“ Das ist doppelt falsch. Eine Hinterlegung ist keine Offenlegung und ein nicht festgestellter Jahresabschluß wahrt die Offenlegungsfrist nicht. Zu 2018 heißt es dort: „Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluß wurde vor der Feststellung offengelegt.“ Die gesetzliche Frist wird hierdurch jeweils nicht gewahrt. Zu Publizieren ist der festgestellte Jahresabschluss, nicht ein vor-läufiges Zahlenwerk, das rechtlich keinerlei Relevanz hat. Man darf zwar zur Fristwahrung vorläufig einreichen, muss dann aber den festgestellten Jahresabschluss nachreichen. Das war bis zum 02.05.2020 nicht geschehen. Und zwar weder für die Jahresabschlüsse 2016, noch für die Jahresabschlüsse 2018 (jeweils beider Gesellschaften).

    Nach § 335 HGB ist gegen den Geschäftsführer wegen des pflichtwidrigen Unterlassens der rechtzeitigen Offenlegung vom Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren durchzuführen. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens € 2.500,00 und höchstens € 25.000,00, § 335 Abs. 1 HGB. Ist sichergestellt, dass diese Geldstrafen nicht auch noch aus den Spenden beglichen werden? Sodaß dass der Steuerzahler die Strafe am Ende an sich selber zahlt?

    Schließlich wurde dann am 08.05.2020 eine neue Bilanz mit Feststellungsdatum für die Tochtergesellschaft hinterlegt.

    Faktenchecker non calculat wäre angesichts dieses beschämenden Befundes dann doch ein rechter Euphemismus (pun intended).

    Die weithin unbekannte Tochter „CORRECTIV – Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG (haftungsbeschränkt)“, ist rechtlich eine selbständige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die so lange UG heißt, wie ihr Eigenkapital das für eine GmbH vorgeschriebene Mindestkapital von € 25.000 nicht erreicht. Ein ganz kleiner Fisch also? Mitnichten, denn ausgerechnet an diese gewerblich tätige Tochter fließen nach Konzernangaben die Facebook-Honorare:

    „Über die Höhe der Finanzierung sagen wir nichts, da diese Arbeit und Zahlung über die gewerbliche Tochterfirma von Correctiv abgewickelt wird. Und nicht über die gemeinnützige Organisation, für die das Redaktionsstatut bindend ist.“

    Eine wirklich bemerkenswerte Spiegelfechterei. Die gewerbliche Firma macht die Arbeit und richtet über journalistische Inhalte, meistens von politischen Gegnern, und erhält dafür Geld von Facebook. Die Stigmatisierung mit „falsch“ nimmt aber die gemeinnützige gGmbH vor, die vorgaukelt, sie selber hätte sich furchtlos in den Kampf gegen Populismus, Machtmissbrauch und Korruption geworfen. Ist auch das irreführend und damit rechtswidrig? Wird hier beim Spendeneinwerben über die eigene Leistung getäuscht?

    Durch diesen Etikettenschwindel werden die Öffentlichkeit und vermutlich auch Spender perfekt getäuscht. Weil die UG als gewerbliche Gesellschaft weder dem Gemeinnützigkeitsrecht noch dem Redaktionsstatut unterliegt, ist sie völlig frei und kann auch das Gehalt, das ihr Geschäftsführer David Schraven als Geschäftsführer der gGmbH bezieht, beliebig aufstocken, denn Schraven, dieser Tausendsassa, ist gleichzeitig Geschäftsführer der UG. Und so lange die UG keine Gewinne macht und überwiegend freie Mitarbeiter beschäftigt, vor allem Studenten und Jungakademiker, die gern auch über Professorenstreitigkeiten entscheiden, wird sie ihre Umsätze unabhängig von deren Höhe niemals offenlegen müssen. Bei den freiwilligen Angaben auf der Homepage der gGmbH werden die Zahlungen von Facebook verschwiegen. Während im Ausland Transparenz herrscht, hält Schraven ohne eine plausible Erläuterung für seine Geheimnistuerei dicht. Aber man wird in englischen und französischen Quellen fündig.

    Was kassiert Correctiv pro Faktencheck?

    Full Fact der englische Counterpart von Correctiv, hat im Juli 2019 einen Report angefertigt, der es in sich hat. Auf dessen Seite 16 wird die Vergütung erläutert: Full Fact erhielt $171.800,00 für 96 Faktenchecks, also $ 1.790,00 pro Fall. Auf Seite 27 wird die Empfehlung von Facebook offenbart, bei Mangel an Gegenbeweisen das „Mixture-rating“, wie zum Beispiel: “TEILWEISE FALSCH“ oder “UNBELEGT“, zu verwenden. Also Hauptsache gestempelt und Geld verdient.

    Hier die Zahlungen in 2018 für Liberation, den französischen Counterpart von Correctiv: Für 249 Faktenprüfungen gab es in 2018 $ 245.000,00, $ 983,00 pro Faktencheck. 2019 zahlte Facebook $ 294.400,00 USD für 165 Faktenchecks an Fullfact, also $ 1790,00 pro Faktencheck.

    Die Summe pro Faktencheck für Deutschland dürfte eher bei den englischen Sätzen liegen, da Correctiv hier bis Mitte 2019 eine Monopolstellung als Faktenprüfer für Facebook innehatte. Die Sätze wurden zuletzt Ende 2018 deutlich angehoben.

    Satzungsverstöße, Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, das Faktenchecken von Meinungen, Täuschung der Öffentlichkeit darüber, wer die Fakten checkt, Spendengelder an die gewerbliche Tochter verleihen, Verstöße gegen die handelsrechtlichen Publizitätspflichten, das Unvermögen, die Jahresabschlüsse korrekt zu unterschreiben. Warten wir mal ab, ob das mit der Gemeinnützigkeit noch lange gut geht. Da fällt es schon kaum noch ins Gewicht, dass Schraven vor Gericht wahrheitswidrig vortrug, Correctiv sei zertifiziert, als das gar nicht zutraf.

    Aber unserem Multitalent ist es wahrscheinlich ohnehin egal. Denn wenn das mit Correctiv schief geht, steht er vielleicht längst bei (s)einer urgemütlichen Bottroper Ruhrpott-Kneipe hinter dem Tresen und folgt seiner eigentlichen Berufung: Als zertifizierter Kneipier zu Spenden für die „Rettung des Herrengedecks“ aufzurufen. Saufen für die Gemeinnützigkeit, ein geniales Geschäftsmodell.

    Ich danke Prof. Dr. Stefan Homburg (vergl. auch dessen eingehenden Text zum Thema) sowie Achse-Gastautor Alexander Dellwo für die wichtigen Recherchen und hilfreichen Hinweise, ohne die dieser Text nicht möglich gewesen wäre.

    Alsbald folgt noch Teil 3, in dem sich der Verfasser auf den Standpunkt stellt, dass das Faktenchecken, dem eine durchaus vernünftige Idee zugrunde liegt, in seiner gegenwärtigen Form häufig nichts als selbstherrliche Autoritätsanmaßung ist.

    © Joachim Nikolaus Steinhöfel 2020

    https://www.steinhoefel.com/2020/06/...-finanzen.html

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    Correctiv – Deutschlands seltsamster Konzern

    Correctiv gibt sich gern als Faktenchecker aus, gemeinnützig, edel, und gut. Doch unter dem Deckmantel verbirgt sich Deutschlands seltsamster Konzern, der es mit Transparenzvorschriften nicht so genau nimmt, ermittelt Stefan Homburg die Fakten.
    Ist über Correctiv nicht schon alles gesagt? Man weiß doch längst, dass das selbsternannte Wahrheitsministerium des deutschen Internets unliebsame Beiträge zensiert und deren Verbreitung in den sozialen Netzen stoppt. Tatsächlich ist Correctiv eine politische Kampftruppe, die Hillary Clinton voreilig zur Siegerin der US-Wahl erklärt, eine Landtagskandidatin mitten im Wahlkampfs als Teilzeitprostituierte denunziert oder in einen wissenschaftlichen Meinungsstreit eingreift und dabei Meinungen mit Fakten verwechselt. Nicht alles, was Correctiv veröffentlicht, ist gelogen. Aber selbst die richtige Feststellung, der Staat zähle Gewaltopfer mit positivem PCR-Test als „Coronatote“, wird sogleich als seltene Ausnahme heruntergespielt, obwohl diese staatliche Irreführung auch bei den häufigen Herz- oder Krebssterbefällen greift.
    Aber nein, es ist beileibe nicht alles gesagt. Die Berichterstattung über Correctiv hat einen zentralen Aspekt noch nicht durchleuchtet, die Finanzen. Das ist jetzt nachzuholen.
    „CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“, im Weiteren kurz gGmbH, ist eine Kapitalgesellschaft, die ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlichen muss. Ungeachtet ihrer beachtlichen Einnahmen entgeht die gGmbH der Publikationspflicht: Die Gesellschaft finanziert sich über Spenden in Millionenhöhe, und Spenden gelten nicht als Umsatz. Zu den Spendern gehören die Brost-Stiftung unter Leitung des früheren SPD-Politikers Bodo Hombach, und die Open Society Foundations des Finanzmagnaten George Soros.

    Auf diese Weise genießt die gGmbH die Privilegien einer Kleinstkapitalgesellschaft. Sie muss nicht ihre Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang im Bundesanzeiger veröffentlichen, sondern kann im Unternehmensregister eine verkürzte Bilanz hinterlegen, deren Abruf kostenpflichtig ist. Um nach außen den Anschein von Transparenz zu erwecken, stellt die gGmbH darüber hinaus auf ihrer Homepage irreführende und schlampig gemachte Zahlenwerke bereit. Dieses Manöver ersetzt allerdings keine Offenlegung im Bundesanzeiger, weil die Kriterien frei gewählt und die Angaben nachträglich veränderbar sind.

    Man könnte nun meinen, dass eine derart finanzstarke Gesellschaft, die der Offenlegung durch einen Kniff entgeht, zumindest jene Pflichten erfüllt, die der Gesetzgeber für Friseure und Installateure gedachten Kleinstkapitalgesellschaften auferlegt. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben im Zusammenhang mit Correctiv nicht weniger als 19 konkrete Gesetzesverstöße gefunden und diese dem Bundesamt für Justiz angezeigt.

    Beim Jahresabschluss 2016 findet man bereits eine auf den 19.05.2020 datierte Ergänzung. Weitere werden folgen. Der Umgang der gGmbH mit gesetzlichen Vorschriften, die für alle Kaufleute gelten, ist im Fall eines gemeinnützigen Unternehmens vollkommen inakzeptabel. Handwerker und Kleingewerbetreibende machen das besser und halten sich an die Regeln.

    Und Facebook? Bekanntlich zensiert Correctiv Internetbeiträge im Auftrag von Facebook und erhält dafür Geld. Warum lösen diese Umsätze keine Offenlegungspflicht aus?

    An dieser Stelle wird es wirklich spannend: Genau besehen ist Correctiv keine gemeinnützige Gesellschaft, sondern ein aparter Konzern, bestehend aus der gGmbH als Muttergesellschaft und einer gewerblichen Tochtergesellschaft. Die weithin unbekannte Tochter „CORRECTIV – Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG (haftungsbeschränkt)“ ist rechtlich eine selbständige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die so lange UG heißt, wie ihr Eigenkapital das für eine GmbH vorgeschriebene Mindestkapital von 25.000 Euro nicht erreicht. Ein ganz kleiner Fisch also? Mitnichten, denn ausgerechnet an diese gewerblich tätige Tochter fließen nach Konzernangaben die Facebook-Honorare: „Über die Höhe der Finanzierung sagen wir nichts, da diese Arbeit und Zahlung über die gewerbliche Tochterfirma von Correctiv abgewickelt wird. Und nicht über die gemeinnützige Organisation, für die das Redaktionsstatut bindend ist.“

    Diese Charade muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die gewerbliche UG zensiert Beiträge des politischen Gegners und erhält dafür Geld von Facebook. Anschließend stempelt aber nicht sie die zensierten Beiträge als Lügen ab, sondern die dem Gemeinnützigkeitsrecht und einem Redaktionsstatut unterliegende gGbmH. Indem die gGmbH bei der Verleihung der Pinocchio-Nasen jeden Hinweis auf die UG unterlässt, erweckt sie den irreführenden Eindruck, sie selbst habe die Prüfung vorgenommen.
    Durch diesen Etikettenschwindel wird die Öffentlichkeit getäuscht. Weil die UG als gewerbliche Gesellschaft weder dem Gemeinnützigkeitsrecht noch dem Redaktionsstatut unterliegt, ist sie völlig frei und kann auch das Gehalt, das David Schraven als Geschäftsführer der gGmbH bezieht, beliebig aufstocken, denn Schraven ist gleichzeitig Geschäftsführer der UG.
    Und so lange die UG keine Gewinne macht und überwiegend freie Mitarbeiter beschäftigt, vor allem Studenten und Jungakademiker, die gern über Professorenstreitigkeiten entscheiden, wird sie ihre Umsätze unabhängig von deren Höhe niemals offenlegen müssen. In den freiwilligen Angaben auf der Homepage der gGmbH werden die Umsätze der UG und damit Facebookgelder verschwiegen.

    Überdies wendet die gGmbH der UG regelmäßig Mittel zu, vermutlich weil es der UG nicht gelingt, Einnahmen und Ausgaben exakt auszugleichen und sie ohne die Stützung in Insolvenz geriete; Gewinne wiederum muss sie meiden, weil sie sonst offenlegungspflichtig würde. Gemäß § 3 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags darf die gGmbH indes nur Körperschaften unterstützen, die ihrerseits gemeinnützig sind. Auf die UG trifft das nicht zu.

    Zusammengefasst ist es unbegreiflich, dass ein sozialschädliches Konstrukt wie der Correctiv-Konzern, der die Meinungsfreiheit massiv beschränkt, unter falscher Flagge segelt, die Öffentlichkeit fortlaufend zum Narren hält und jahrelang gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, von der Finanzverwaltung als „gemeinnützig“ eingestuft und privilegiert wird. Das wegweisende Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs muss auch auf Correctiv angewendet werden: Wer politisch unterwegs ist, kann unabhängig von formalen Satzungszielen nicht zugleich gemeinnützig sein.

    Stefan Homburg Professor für Öffentliche Finanzen und Direktor des Instituts für Öffentliche Finanzen der Leibniz Universität Hannover.

    https://www.tichyseinblick.de/daili-...mster-konzern/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #25
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    Durchgeknallte „Faktenchecker“: Correctiv warnt neuerdings vor seinen eigenen Lügen
    Gestern stellten die von Facebook mit der „Überprüfung von Fakten“ beauftragten, selbstherrlichen Correctiv-Zensoren eindrucksvoll unter Beweis, wie unseriös, tendenziös und fragwürdig sie ans Werk gehen – und diesmal ist sogar JouWatch betroffen. Vermutlich handelt es sich dabei um eine Racheaktion für einen kürzlich veröffentlichten Jouwatch-Beitrag über die Machenschaften und Finanzgebaren von Correctiv-Chef David Schraven.

    Die selbsternannten „Wahrheitswächter“ taggten auf Facebook des Beitrag „Corona und das neue Gesundheitsregiment“ mit dem Warnhinweis „Teilweise falsche Informationen auf Jouwatch gefunden“ und schrieben unter der Headline „Faktenprüfung“: „Nein, Söder will Ärzten, die nicht gegen Corona impfen, nicht die Zulassung entziehen“:
    Das allerdings hatte Jouwatch auch an keiner Stelle behauptet: Der Teil der Artikelüberschrift, auf die sich Correctiv bezieht, lautet: „Söder will Ärzten die Zulassung entziehen, wenn sie nicht impfen“. Und GENAU dies hatte Söder in dem von Jouwatch als Quelle zitierten Interview auch gesagt – und dabei nicht deutlich gemacht, ob sich der drohende Approbationsentzug auf die aktuell vorgeschriebenen Schutzimpfungen bezieht oder auch auf eine spätere, mögliche Corona-Impfung, wenn diese verfügbar ist. Jouwatch hatte deshalb ausdrücklich geschrieben: „Aus dem Wortlaut des Interviews ging leider nicht eindeutig hervor, ob er damit Impfgegner-Ärzte generell meint (wo dieser Schritt ethisch und juristisch begründbar wäre) – oder auch die ärztlichen Gegner einer Vakzine gegen Sars-CoV2, so sie denn käme“.

    Die verlogenen Correctiv-„Schecker“ ignorieren diese eindeutige redaktionelle Differenzierung – und dichten in die Jouwatch-Überschrift einfach zwei entscheidende Worte hinein: „…die nicht gegen Corona impfen“ heißt es dort – und schon ergibt sich eine völlig andere Aussage – die in der Tat „Fake-News“ darstellen würde, wäre sie denn von Jouwatch geäußert worden; wurde sie aber nicht. Was Correctiv hier also „überprüft“ hat und wovor Facebook „warnt“, ist eine dreiste Lüge, die die Faktenchecker selbst erfunden haben, bevor sie sie als „falsch“ entlarven.

    Facebook als Meinungsterror-Organisation
    Wenn sich schon ein Unternehmen wie Facebook in juristisch höchst fragwürdiger Art und Weise anmaßt, die freie Meinungsäußerung durch Warnhinweise, Belehrungen und vermeintliche Hintergrundchecks zu beeinflussen und völlig legitime Veröffentlichungen ins Zwielicht zu rücken, dann sollte es ein Unternehmen beauftragen, dessen diensttuende Sachbearbeiter zumindest imstande sind, die von ihnen „gecheckten“ Texte intellektuell und substantiell zu erfassen. Bei Correctiv scheint dies nachweislich nicht der Fall zu sein.

    Tatsächlich geht es bei dem, was Correctiv im Auftrag des Zuckerberg-Konzerns da veranstaltet – das beweist dieser Fall aufs Neue -, nicht um „Wahrheit“, journalistische Korrektheit oder objektive Faktizität. Sondern um die Diskreditierung missliebiger Meinungen und aller oppositionellen Stimmen gegen den linksgrünen Mainstream. Wer immer dem dem Framing der Agendasetter zu unbequem wird, wird entweder stummgeschaltet, gesperrt und gelöscht – oder er wird von Pseudo-„unabhängigen“ Rechercheuren negativ abqualifiziert.

    Facebook wird dabei immer mehr zu einer Art Meinungsterror-Organisation, die im täglichen Info-Krieg bald kein Mittel mehr auslässt. Der Konzern nähert sich dabei Twitter an, die schon einen Schritt weiter sind: Im Kampf gegen angebliche „Desinformation“ sperrte dieses vorgestern Nutzerkonten von Mitarbeitern aus dem Umfeld des brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro und von US-Präsident Donald Trump; gegen letzteren führt der Kurznachrichtendienst bereits einen regelrechten Privatkrieg, indem er Tweets von Trump wiederholt mit Warnhinweisen versah. Und in Europa greift Twitter ebenfalls mit zunehmend totalitären Methoden durch: Gestern löschte es diverse Konten politisch unliebsamer und kriminalisierter Aktivisten gleich komplett, darunter das von Martin Sellner, dem Sprecher der „Identitären Bewegung“.

    https://www.journalistenwatch.com/20...ker-correctiv/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #26
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    Correctiv treibt als Zensor sein Unwesen bei Facebook, ganz offiziell................

    Zensur ist mein Journalisten-Kollege Vadym Zaydman aus der Sowjetunion gewohnt, aus der er stammt. Mit der Übersiedlung nach Deutschland glaubte er, diese Unsitte hinter sich zu haben! Und jetzt das! Für das oppositionelle russische Internetportal kasparov.ru übersetzte der Redakteur der in Nürnberg erscheinenden russischsprachigen Zeitung "Rubesch" meinen Artikel über die Corona-Demo in Berlin ins Russische. Den Text setzte er dann auf facebook. Dabei verlinkte er auch dieses Bild, das die Menschenmengen auf der Love-Parade in Berlin und auf der Corona-Demo gegenüberstellt und sich in den sozialen Medien viral verbreitete............
    Name:  ab1.jpg
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    .............Zaydman konnte seinen Augen kaum glauben, als er das Bild zu seinem Beitrag auf facebook verlinkte – und dann plötzlich nur noch ein graues Feld zu sehen war:............Falsche Informationen? Was auf dem Bild zu sehen ist, stimmt zunächst einmal, wenn man es strikt formal betrachtet. Beide Aussagen sind korrekt. Dass die meisten Menschen daraus eine Schlussfolgerung ziehen werden, mag sein – aber wer hat das Recht, sich da vorab zum Richter aufzuschwingen? Dürfen künftig auf facebook nur noch Bilder mit gleicher Perspektive gegenüber gestellt werden?

    Von Zaydman auf die Zensur angesprochen, öffnete ich seinen Post und drückte auf dem fast geschwärzten Bild die Schaltfläche "Grund anzeigen". Und staunte nicht schlecht, was da zum Vorschein kam:
    Name:  1111.jpg
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    "Correctiv" als "unabhängiger Faktenprüfer" – das ist Realsatire und Falschinformation im Namen der "Bekämpfung von Falschinformation". Zu den Finanziers von Correctiv gehört unter anderem die Stiftung des US-Geschäftsmanns George Soros. Einer der Männer, dessen Namen im Zusammenhang mit dem „Recherchebüro“ auftaucht, ist der Gerhard-Schröder-Vertraute und Sozialdemokrat Bodo Hombach, der bis zu seinem Rückzug in der Correctiv-Ethikkommission saß. Hombach ist Vorsitzender des Vorstands der Brost-Stiftung, die Correctiv zwischen 2014 und 2016 mit mehr als drei Millionen Euro förderte.


    Zudem ist die Aussage von Correctiv schlicht falsch. Das "Recherchebüro" schreibt: "Falsch. Angaben zur Teilnehmerzahl stimmen nicht." Das ist aber absurd. Beide genannten Zahlen stimmen - dass bei der Loveparade laut ARD/ZDF eine Million Menschen da war und bei der Corona-Demo laut ZDF 20.000. Die Sender sind korrekt zitiert. Wenn "Correctiv" schreibt, die Zahlen stimmten nicht, kann das wohl nur die Corona-Demo-Zahl betreffen. Und die ZDF-Aussage. Also schreibt "Correctiv" faktisch, dass das ZDF lügt – denn nur dessen Zahlen sind angegeben. Was für ein Bauchklatscher! Zu dumm zum "framen" – ein Schuss, der auf tragikomische Weise nach hinten losging. Auch Manipulieren will gelernt sein!


    "Correctiv" agiert wie ein linkes Propagandabüro. Und auch im vorliegenden Fall legen die angeblich "unabhängigen Faktenprüfer" neben Dummheit wieder eine unglaubliche Doppelmoral an den Tag. Aufgabe seriöser Faktenfinder wäre es, die unterschiedlichen Fotos und Perspektiven so neutral wie möglich einzuordnen. Würde "Correctiv" das tun, dann hätte es auch über die irreführende Darstellung von Demo-Fotos beim ARD-Faktenfinder stolpern müssen................Die Doppelmoral liegt hier auf der Hand. Ich habe mich übrigens öffentlich via twitter an die ARD und die Tagesschau gewandt mit der Frage, ob die Fehlinformation berichtigt wird und irgendwelche Konsequenzen hat. Auch an den Bayerischen Rundfunk habe ich diesbezüglich geschrieben, da sich dieser auf den Faktenfinder-Bericht bezieht. Antwort bisher: keine.....Erstaunlich auch, dass "Correctiv" weiter in alter Manier agiert, obwohl ein Gerichtsentscheid nach einer Klage von Tichys Einblick die Praxis des Faktenchecks im konkreten Fall für unzulässig erklärte (nachzulesen hier). Aber mit einem "kleinen" russischen Journalisten – und sicher vielen, vielen anderen ganz gewöhnlichen Facebook-Nutzern – machen "Correctiv" und der US-Konzern einfach in alter Manier weiter. Wer wird schon das Geld haben für einen Rechtsstreit wie das deutsche kritische Magazin?


    PS: Der Duden definiert Zensur wie folgt: "von zuständiger, besonders staatlicher Stelle vorgenommene Kontrolle, Überprüfung von Briefen, Druckwerken, Filmen o. Ä., besonders auf politische, gesetzliche, sittliche oder religiöse Konformität". Genau eine solche Kontrolle und Überprüfung findet hier statt. Die Duden-Definition macht ausdrücklich klar, dass dies nicht durch eine staatliche Stelle zu geschehen hat. Im Falle von facebook sind zudem staatliche Regeln mit ausschlaggebend für den Einsatz der als "Faktenfinder" getarnten Kontrolleure...............https://www.reitschuster.de/post/cor...innungspolizei
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  7. #27
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    Fake-News Schleudern dpa und Correctiv: Zensur aufgrund falscher Zahlen zu Berlin-Demo

    Schon wieder wurden die als „Wahrheitswächter“ aus eigenem, angemaßtem Recht mit halboffiziellen Zensurvollmachten ausgestatteten „Faktenfinder“ und „Faktenchecker“ der Lüge und Falschbehauptung überführt – diesmal ausgerechnet von den Behörden, auf die sie sich selbst blind als Quelle verlassen hatten: Nach der Grundrechtsdemo vom 1. August in Berlin hatten Correctiv, dpa & Co. auf Facebook jeden Beitrag gesperrt, in dem eine höhere Teilnehmerzahl als die angeblich nachgewiesenen 17.000 Demonstranten behauptet oder auch nur vermutet wurde. Jetzt bestätigt die Polizei selbst, dass es fast doppelt so viele waren.

    In mehreren Etappen hatte die Polizei in ihrer Verbots-Verfügung für die Demonstration gegen die Corona-Politik die Teilnehmerzahlen „deutlich nach oben korrigiert“, so die „Welt„. Inzwischen ist sie bei einer offiziell anhand von Videoauswertungen ermittelten Zahl von 30.000 Demonstranten angelangt – also nicht 17.000, nicht 20.000 und auch nicht 22.000, welche die verlogenen „Faktenfinder“ als „maximale Anzahl“ festgelegt hatten – und abweichende Angaben zum Anlass für Zensur nahmen. Die „Initiative Querdenken“ veröffentlichte die aktuelle Verfügung der Polizei jetzt auf ihrer Internetseite.
    Die bemerkenswerte Zahlenveränderung sei, so die Senatsverwaltung für Innere, Folge einer „Varianz von mehreren tausend Personen zusätzlich in der Spitze mehr“. Aus dieser wurden nun erstaunliche 10.000-13.000 Personen mehr – wie eine Auswertung „anhand von frei verfügbaren Luftbildaufnahmen“ ergeben habe, so der Senat in einer Antwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Hanno Bachmann.
    Luftaufnahmen brachten Klarheit

    Vielleicht bringen weitere Untersuchungen ja noch mehr Teilnehmer ans Licht? Süffisant kommentiert Felix Krautkrämer in der „Jungen Freiheit“ (JF): „Wenn das in diesem Tempo so weitergeht, hätte die Demo kurz vor Weihnachten rund 1,3 Millionen Teilnehmer erreicht… also jene Zahl, die manch einer in den sozialen Netzwerken am 1. August gezählt haben wollte.“

    Doch auch wenn es natürlich nicht annähernd so viele waren – es waren jedenfalls deutlich mehr Demonstranten, als die politisch voreingenommenen, redefreiheitsfeindlichen Zensurbüttel von Correctiv oder dpa für „wahr“ erklärt hatten. Diesen falschen „Fakten“-Verzerrern muss schleunigst das Handwerk gelegt werden.

    https://www.journalistenwatch.com/20...ws-schleudern/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #28
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    Die Faktenchecker von Correctiv haben erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten. Sie markierten einen Artikel der Achse des Guten wegen einer Frage als "teilweise falsch". Offenbar kennen die Faktenchecker den Unterschied zwischen Fakt, Meinung und Frage nicht.

    Die Faktenchecker von Correctiv haben wieder einmal eine empfindliche Niederlage vor Gericht erlitten. Dabei ging es um einen Artikel der Achse des Guten. Der Text befasste sich mit der Frage, warum es im Sommer zu so vielen Corona-Ausbrüchen in Schlachtereien kam. In diesem Text stellt der Autor die Frage, ob der PCR-Test zuverlässig zwischen Sars-CoV-2 Viren und anderen in Rindern vorkommenden Viren der Corona-Familie unterscheiden könnte. Dies war ausdrücklich als eine „zu klärende“ Frage markiert.
    In seiner Funktion als Faktenchecker für Facebook markierte Correctiv diesen Artikel und urteilte: „Teilweise falsche Informationen – von unabhängigen Faktenprüfern geprüft.“
    Eine solche Einstufung als „teilweise falsch“ hat gravierende Folgen für einen Artikel. Denn Facebook verringert die Reichweite eines solchen als falsch markierten Artikels schnell um 80 Prozent. 80 Prozent weniger Leser auf einer für Medien wichtigen Plattform wie Facebook – das ist ein massiver Eingriff in die journalistische Arbeit.

    Facktencheck war rechtswidrig
    Nun wurde jedoch dieser Faktencheck von Correctiv gerichtlich verboten, denn die Informationen in dem Artikel waren nicht „teilweise falsch“. Correctiv hatte eine Nicht-Tatsachenbehauptung, eine Frage, als Falschinformation gewertet. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verbot diesen konkreten Faktencheck nun, nachdem das Landgericht Mannheim eine entsprechende einstweilige Verfügung in vorheriger Instanz abgelehnt hatte.
    Ein ähnliches Verfahren hatte Correctiv schon im Mai dieses Jahres verloren. Im damaligen Fall hatte TE gegen Correctiv geklagt, weil ein Faktencheck eine Meinungsäußerung als „teilweise falsch“ eingestuft hatte – ganz so, als könnten Meinungen „richtig“ oder „falsch“ sein – und versuchte, die nach dem Faktencheck verbleibende Reichweite des TE-Artikels zu nutzen, um eigene Umsätze zu generieren – ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Rechtsanwalt Steinhöfel, der in beiden Fällen TE und die Achse des Guten vertrat, fasste das Vorgehen Correctivs so zusammen:
    „“Correctiv” ist kein neutraler Faktenchecker, sondern jedenfalls hier ein journalistischer Söldner, der durch die von uns gerichtlich angegriffene Methode des “Faktenchecks” seine ideologischen Überzeugungen unter Ausnutzung der strukturellen Überlegenheit eines Monopolisten (Facebook) und unter Verstoß gegen die Grundrechte der Betroffenen rechtswidrig durchsetzen will und kann.“

    Correctiv, ein Faktenchecker, der offenbar nicht einmal den Unterschied zwischen Fakt, Meinung und Frage kennt, wird in seiner Arbeit teilweise mit Steuergeldern finanziert – alleine in diesem Jahr erhielten die Faktenchecker 60.000 Euro von der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalens und 44.000 Euro vom Auswärtigen Amt.

    https://www.tichyseinblick.de/daili-...e-vor-gericht/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #29
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    Denn Facebook verringert die Reichweite eines solchen als falsch markierten Artikels schnell um 80 Prozent. 80 Prozent weniger Leser auf einer für Medien wichtigen Plattform wie Facebook – das ist ein massiver Eingriff in die journalistische Arbeit.
    alleine in diesem Jahr erhielten die Faktenchecker 60.000 Euro von der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalens und 44.000 Euro vom Auswärtigen Amt.
    Und das alles mit Billigung und Förderung des obersten Outcourcezensors SPD-Edelgenossen Heiko Maas, der das Auswärtige Amt unter sich hat.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  10. #30
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    In sozialen Medien bestimmen immer öfter sogenannte Faktenchecker, was wahr ist und was nicht. Das hat Folgen für die Verbreitung bestimmter Informationen. Kritiker sprechen von Zensur. In ihren „Richtigstellungen“ verbreiten die Recherchenetzwerke dabei immer wieder selbst Fake News. Einige Beispiele, die jeder kennen sollte:
    1 Faktenfinder „widerlegt“ gestiegene Migrantengewalt seit 2015 – mit Statistik von 2004

    Name:  01-Faktenchecker-Screenshot-Tagesthemen.jpg
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    Steigt seit der Grenzöffnung 2015 die Zahl sexueller Übergriffe auf Frauen durch Zuwanderer? Der ARD-Faktenfinder Patrick Gensing sieht für diese Behauptung keine Belege.

    Die überwiegende Zahl derartiger Straftaten werde „nicht im Park oder an der Bushaltestelle von Unbekannten verübt“, sondern „im sozialen Umfeld“, so Gensing. Als Beleg für die eigene These führt er dabei eine Statistik aus dem Jahr 2004 an.

    Tatsächlich ist die Zahl der Vergewaltigungen zwischen 2015 und 2017 sprunghaft angestiegen. Das belegen Zahlen des Bundeskriminalamtes. 2015 gab es 456 Delikte, bei denen mindestens ein Zuwanderer tatverdächtig war. 2016 meldet das BKA 878, 2017 schon 1.428 solcher Delikte.

    Mittlerweile ist der Faktenfinder-Artikel im ARD-Archiv nicht mehr abrufbar.

    2 Correctiv verliert Gerichtsprozess gegen Tichys Einblick

    Ende Mai 2020 spricht das Oberlandesgericht Karlsruhe zum ersten Mal ein Urteil gegen Correctiv. Die Faktenchecker markierten einen Beitrag des Magazins Tichys Einblick auf Facebook als „teils falsch“ und drosselten damit seine Reichweite. Zu Unrecht, wie das Gericht befand.

    Der beanstandete Artikel bezog sich auf einen offenen Brief von hunderten Wissenschaftlern, die öffentlich einem angeblichen „Klimanotfall“ widersprachen. Das gefiel Correctiv nicht: Statt ganz sachlich die Fakten zu „checken“, habe das Recherchenetzwerk unliebsame Meinungen korrigiert, meinen die Kläger.

    Beim Prüfergebnis von Correctiv handle es sich nicht um „Tatsachenbehauptungen, sondern um Wertungen und Meinungen“, so auch das Gericht. Tichys Anwalt, Joachim Steinhöfel, kommentierte: „Die Frage, was wahr, falsch, richtig oder unrichtig ist, sollte nach diesem Urteil auch auf Facebook dem politischen Diskurs überlassen bleiben.“

    3 Correctiv bezeichnet inhaltlich korrekte AfD-Meldung über Bayerns Ministerpräsident Markus Söder als „größtenteils falsch“

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    „Nein, Markus Söder hat einer Zehnjährigen nicht gesagt, sie müsse Abstand halten, sonst würden ihre Eltern sterben“, schreibt Correctiv Ende September. Behauptet hat das ein Facebook-Beitrag der bayerischen AfD-Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner. Ihr Beitrag sei „größtenteils falsch“, da Söder das Behauptete „nicht wörtlich so gesagt“ habe. Damit hat das Recherchenetzwerk recht.

    Was Söder dem kleinen Mädchen wirklich sagte: „Wenn wir einfach nur nebeneinander sitzen und die Regeln nicht beachten, dann stecken wir uns vielleicht untereinander an, und Kinder und junge Jugendliche haben selber weniger Symptome, aber das kann schon am Ende den Tod bedeuten im schlimmsten Fall für Eltern oder Großeltern oder auch Urgroßeltern.“

    Damit steht fest: Söder hat das Behauptete fast wörtlich so gesagt. Das Prädikat „größtenteils richtig“ wäre also angemessener gewesen.

    4 ARD-Faktenfinder wird von ARD-Reportern widerlegt

    Name:  04-Faktenchecker-Screenshot-Twitter.jpg
Hits: 203
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    In einem Beitrag des ARD-Faktenfinders vom 22. März 2018 untersucht Patrick Gensing das Phänomen angeblich zunehmender Messerattacken in Deutschland. Kurz zuvor hatten sowohl die AfD wie auch die Bild-Zeitung von einer „Messer-Epidemie“ gesprochen.

    Gensing widerspricht der These schon in der Überschrift: „Keine Messer-Epidemie in Deutschland“. Mit derartiger Rhetorik würden entsprechende „Debatten und Ängste weiter angeheizt“, obwohl es kaum belastbare Statistiken gäbe, die den behaupteten Anstieg solcher Delikte belegen würden.

    Seine Kollegen der ARD-Sendung Kontraste sind ihm da einen Schritt voraus. Sie belegen den Anstieg von Messerdelikten wenig später mit einer aussagekräftigen Grafik (siehe oben).

    5 Faktenfinder im Februar: Corona-Panik völlig unnötig! Faktenfinder heute: Corona-Verharmlosung gefährlich!

    Zu Beginn der Corona-Pandemie stellt sich der ARD-Faktenfinder der anfänglichen Panikmache entgegen und bringt genau die Argumente, für die selbst renommierte Experten heute als „Corona-Leugner“ bezeichnet werden:

    „Im Vergleich zu anderen Krankheiten ist das Virus relativ harmlos“, berichtet man damals unter Berufung auf Experten. Und: „Als naheliegender Vergleich wird die Grippe herangezogen.“ Die würde laut WHO immerhin jedes Jahr „zwischen 290.000 und 650.000“ Menschen das Leben kosten.

    Schon einen Monat später, am 19. März, weht bei der ARD ein anderer Wind. Kritikern einschneidender Corona-Maßnahmen hält man nun entgegen: „Es stimmt, dass die saisonale Grippe jedes Jahr mehr Menschen tötet, als bisher am Coronavirus gestorben sind. Aber es ist gefährlich, daraus zu schließen, dass SARS-CoV-2 harmloser sei.“

    6 Zweiter Sieg gegen Correctiv vor Gericht: rechtswidriger Faktencheck muss gelöscht werden

    Wie schon im Fall von Correctiv gegen Tichys Einblick urteilte das Oberlandesgericht in Karlsruhe am 28. Oktober erneut zu Gunsten der Meinungs- und Pressefreiheit. Diesmal hatte es das Onlinemedium Die Achse des Guten getroffen.

    Beanstandet wurde ein Artikel des Autors Dr. Gunter Frank, welcher unter dem Titel „Bericht zur Coronalage 23.06.2020: Rinderwahn“ die These aufgestellt hatte, dass viele der positiven Corona-Tests in Schlachthöfen möglicherweise auf harmlose Rindercoronaviren zurückzuführen sein könnten. Keine Tatsachenbehauptung, sondern eine These – wie der Autor in seinem Artikel unmissverständlich deutlich macht.

    Die Correctiv-Faktenprüferin Alice Echtermann schreitet dennoch ein, markiert den Beitrag in sozialen Medien mit dem Gütesiegel „Teilweise falsche Informationen – Von unabhängigen Faktenprüfern geprüft.“ Entsprechend wird die Reichweite des Beitrags eingeschränkt.

    Die Achse des Guten zog vor Gericht und bekam Recht. Correctiv hatte seine Kompetenzen überschritten, nicht bloß Fakten korrigiert, sondern Meinungen bewertet. Das aber stehe der Organisation nicht zu, wie das Gericht befand.

    https://flinkfeed.com/6-faelle-in-de...genommen-haben
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