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  1. #11
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    AW: Narrativ der Desinformation: „Deutschland wird ein islamischer Staat“ - CORRECTIV

    CORRECTIV, das staatlich verordnete, betreute Denken! Ich höre mittlerweile Goebbels einsachzig tief von irgendwoher lachen!
    "...und dann gewinnst Du!"

  2. #12
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    Vorsicht vor „Correctiv“: Fakenews von den „Faktencheckern“

    FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst hat bei einer Pressekonferenz in Wien über Fälle berichtet, in denen unliebsame Meinungen – vor allem im Internet – unterdrückt werden. Fürst nannte auch einen Vorfall, bei dem ein Bericht von unzensuriert in den Fokus der bundesdeutschen „Jäger von Falschmeldungen“ – der angeblich gemeinnützigen „Correctiv GmbH“ als „Fake News“ denunziert wurde. Mit Videobeitrag.

    Die gemeinnützige GmbH Correctiv behauptete auf ihrem Portal, dass der unzensuriert-Artikel „Sohn beschützt Mutter und wird von fünf Schwarzafrikanern niedergeprügelt“ nicht stimmen würde:Völlig falsch: Es gibt keinen Beleg, dass es einen solchen Fall in Wien wirklich gab – die Polizei dementiert.

    Statt für diesen schweren Vorwurf Beweise beizubringen, bestand die Recherchearbeit von Correctiv lediglich darin, auf Google zu suchen, ob ein anderes Medium auch über den Vorfall berichtet hat. Weiters nahm man ein Mail der Landespolizeidrektion Wien, in dem diese nur feststellt, dass sie zu diesem Vorfall keine Information habe oder diese nicht im internen Berichtswesen bis an die Zentrale gedrungen seien, als Grund, den von Zeugen und mit Dokumenten bestätigten Artikel zu diskriminieren.

    Die Beweise für die Tat am 14. Februar zwischen 19.30 und 19.40 Uhr in Wien-Donaustadt sind eindeutig. Einen Nachweis für die Richtigkeit des Artikels hatte unzensuriert nach der Verunglimpfung durch Correctiv auf Twitter veröffentlicht: den „Patientenbrief“ des Krankenhaus Nord:

    Name:  correctiv.jpg
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    Fälschung des Spitalsberichts unterstellt

    Correctiv unterstellte daraufhin indirekt, dass es sich dabei um eine Fälschung handle könne und brachte am 25. Februar dieses Update:

    Die Webseite „Unzensuriert“ schickte uns nach Veröffentlichung unseres Faktenchecks einen angeblichen Patientenbrief des Krankenhaus Nord, „Abteilung für Orthopädie und Traumatologie“ vom 14. Februar in Wien zu, als vermeintlichen Beleg für den Artikel. Die Sprecherin des Krankenhaus Nord schreibt uns auf Nachfrage per E-Mail, dass der Brief auf den ersten Blick zumindest „nicht unecht“ aussehe, aber das mit Sicherheit erst gesagt werden könnte, wenn Name und Geburtsdatum vorlägen – über die Behandlung und Vorgeschichte dürfte sich das Krankenhaus aus Datenschutzgründen aber ohnehin nicht äußern.
    Amtsvermerk bei der Polizei

    Darüber hinaus gibt es auch eine Anzeige bei der Polizei, die wir hier – natürlich anonymisiert – veröffentlichen und hoffen, dass Correctiv nicht auch dieses amtliche Dokument in Frage stellt.

    Name:  Amtsvermwerk-1-768x880-1.jpeg
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    Vielleicht kann Correctiv über die angeführte Aktennummer bei der Polizei jetzt herausfinden, ob es diesen Angriff der Migranten auf den Sohn gab.

    Schwere Körperverletzung durch bis zu neun Personen

    Aus der Niederschrift im Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt ist zudem ersichtlich, dass die Tat sogar dramatischer war als von unzensuriert dargestellt. In dieser Anzeige durch das Opfer und Zeugen ist nämlich nicht von fünf Personen, sondern von acht Angreifern die Rede. Fünf davon seien Schwarzafrikaner gewesen.

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    Die Polizei geht davon aus, “dass diese Tat von mehreren Personen in verabredeter Verbindung durchgeführt wurde. Aufgrund dessen wird von dem Delikt einer schweren Körperverletzung ausgegangen“, wie dem Amtsvermerk weiter zu entnehmen ist.

    Angesichts dieses „Faktenchecks“ wäre es dringen nötig, die Berichte von Correctiv selbst regelmäßig auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.

    https://www.journalistenwatch.com/20...ctiv-fakenews/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #13
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    Angesichts dieses „Faktenchecks“ wäre es dringen nötig, die Berichte von Correctiv selbst regelmäßig auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
    Wie soll der Normalverbraucher das denn bewerkstelligen?
    Wir müssen davon ausgehen, daß wir vorne und hinten belogen werden und selbst das in der Mitte Befindliche nicht immer für bare Münze nehmen können.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #14
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    Die Recherchen von correctiv sind Grundlage für Meldungen und Reportagen der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF, die sehr oft mit correctiv zusammenarbeiten oder Arbeiten in Auftrag geben.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #15
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    Dass Muslime in Deutschland einen Sonderstatus haben, dürfte jedem klar sein, der mit offenen Augen durchs Leben geht. Zum Beispiel Corona: Es gilt ein Kontaktverbot und ein Mindestabstand ist einzuhalten. Darüber hinaus durften die Menschen nur aus dem Haus, wenn sie einkaufen, zur Arbeit gehen oder einen Arzt aufsuchen wollten. Auch kurze Spaziergänge waren erlaubt. Alles andere nicht! Um all das durchzusetzen und zu kontrollieren zeigte die Polizei ungewohnt starke Präsenz und es wurde rigoros durchgegriffen. Aber nur wenn es sich um Deutsche handelt. In der Berliner Flughafenstrasse zog der Ruf des Muezzins mehr als 300 Muslime an, die dich an dicht gedrängt verzückt den orientalischen Klängen lauschten. Die Polizei erschien aber die Muslime kümmerten sich nicht um Abstände, Verbote und Anweisungen nach Hause zu gehen. Es wurden keinerlei Personalien aufgenommen und natürlich muss niemand Strafe zahlen. Kaum zu glauben, dass man so bei Deutschen verfahren hätte. Ein Beleg für die Bevorzugung der Muslime? Geht es nach den "Faktencheckern" ist dem natürlich nicht so. ………………….


    Kontaktverbot: Nein, für Muslime gelten keine anderen Regeln
    In Berlin erschienen 300 Menschen zu einem symbolischen Gebetsruf – mutmaßlich wegen eines Missverständnisses. Der Vorfall wird nun jedoch in einem Artikel als angeblicher Beleg präsentiert, dass für Muslime in Corona-Zeiten andere Regeln gelten. Die Berliner Polizei betont, es gebe keine Ausnahmen für bestimmte Religionen.
    In einem Artikel der Webseite Ein Reich vom 5. April wird behauptet, Bußgelder wegen Verstößen gegen das Kontaktverbot müssten „nur Deutsche“ zahlen, nicht Muslime. Als angeblicher Beleg wird ein Fall in Berlin geschildert, es wird jedoch wesentlicher Kontext ausgelassen. Der Artikel wurde laut dem Analysetool Crowdtangle mehr als 10.000 Mal auf Facebook geteilt. Er erschien wortgleich zuvor auf Anonymous News, dort wurde er 4.300 Mal geteilt.
    In Berlin hatten sich laut Polizei am 3. April während Gebetsrufen vor einer Moschee rund 300 Menschen versammelt. Dem Imam, dem Ordnungsamt (Bezirksamt Neukölln) und den Beamten „gelang es nur zum Teil, die Anwesenden zum Abstandhalten zu bewegen. Das Gebet wurde im Einvernehmen mit dem Imam vorzeitig beendet“, schrieb die Polizei auf Twitter......Polizei macht nach eigenen Angaben keinen Unterschied bei verschiedenen Religionen.....Auf Nachfrage schrieb die Polizei Berlin in einer E-Mail an CORRECTIV am 21. April, dass es sich nicht um eine geplante Versammlung gehandelt habe. Es gebe zudem keine Sonderregelung für bestimmte Religionen. Kundgebungen mit bis zu 20 Personen dürften nur mit einer Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden. „Bislang waren Gottesdienste oder Begegnungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen nicht erlaubt.“
    Am Telefon bekräftigte Polizeisprecher Michael Gassen noch einmal: „Wir machen keinen Unterschied bei Muslimen, Christen oder anderen Versammlungen.“...………………..Keine Bußgelder wegen zu wenig Personal vor Ort
    Die Personen, die vor der Moschee eintrafen, wurden laut Polizei aufgefordert, entweder Abstand zu halten oder nach Hause zu gehen. „Dieser Aufforderung kamen die Personen zunächst nicht nach.“
    Tatsächlich seien aber keine Bußgelder verhängt worden. Der Grund sei, dass nicht genügend Einsatzkräfte vor Ort waren, um Personalien aufzunehmen. „Wir mussten hier auf Maßnahmen verzichten, die wir sonst durchgeführt hätten“, sagt Gassen am Telefon.
    Die Schlussfolgerung des Artikels von Ein Reich („Das heißt im Klartext nichts weiter, als dass der Corona-Bußgeldkatalog nur für Deutsche gilt“) ist also falsch.
    https://correctiv.org/faktencheck/20...anderen-regeln

    ...so kann man es natürlich auch hindrehen. Zu wenig Personal vor Ort, natürlich.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #16
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    Was für ein verlogener Verein dieses "Correctiv" ist, zeigt eine ältere Meldung...……….

    Die Webseite Halle Leaks behauptet in einem alten Text, eine große Gruppe Syrer habe in einem Nachtbus in Augsburg ein Kleinkind „zusammengetreten”. Das ist falsch. Zwar gab es einen Vorfall in dem Bus, der lief aber wesentlich weniger dramatisch ab.
    Eine große Gruppe syrischer Flüchtlinge soll in einem Nachtbus in Augsburg massiv aneinandergeraten und dabei ein Kleinkind „zusammengetreten” haben. So lautet die Behauptung in einem Text auf der Seite Halle Leaks, der schon am 28. Dezember 2016 veröffentlicht wurde...…….Unsere Recherche zeigt: Den Vorfall gab es. Seine Darstellung auf der Webseite ist allerdings in großen Teilen falsch.
    Es wurde laut Polizei kein Kleinkind „zusammengetreten“...…….Bei der Auseinandersetzung erlitten mehrere Beteiligte und auch ein eineinhalbjähriges Kind Verletzungen, teilte die Polizei weiter mit. Das Kind sei durch Rettungskräfte erstversorgt worden, musste aber nicht in die Klinik. ……...Der Fall lief laut Polizei allerdings bei weitem nicht so dramatisch ab, wie in dem Text geschildert wird. Speziell der Titel „Flüchtlinge treten Kleinkind zusammen. Notarzt muss erstversorgen“ ist falsch. Wie die Polizei mitteilt, waren an dem Abend nur Rettungssanitäter, aber kein Notarzt anwesend......https://correctiv.org/faktencheck/mi...land-sein-wird

    …..typische Relativierung eines Verbrechens. Die Tat wird zwar nicht bestritten aber so weit reduziert und verharmlost. Kein Notarzt und eben nur Rettungssanitäter waren am Ort des Geschehens und die Verletzungen des Babys waren ohnehin nicht der Rede wert. So geht Vertuschung.
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  7. #17
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    die bloße Existenz des 'Correctiv' deutet doch Parallelen zu totalitären Systemen an, die ebenso ihr eigenes, wirres 'Denk'gebäude als die eine 'Wahrheit' verabsolutieren und deren entgegengesetzte als 'jüdisch', 'bourgeois' etc. diffamieren.
    Tatsächlich existiert die eine 'Wahrheit' nur in den Halluzinationen des totalitären Charakterprofils. Der große Philosoph Karl Popper dagegen kennt in Übereinstimmung mit allen relevanten neuzeitlichen Wahrheitstheoretikern keine absolute, sondern nur relative 'Wahrheiten', deren Gültigkeit mit ihrer Falsifikation erlischt, wozu die Theorien allerdings falsifizierbar formuliert sein müssen, was für Marxismus, Nationalsozialismus, Ökologismus, Feminismus und Genderismus nicht zutrifft, weil sie jeweils mehrfach gegen Falsifikation immunisiert sind.
    Selbst diese triviale Erkenntnis, die vor dem Zustandekommen des unseligen Anschluss des verarmten, marxistisch-leninistisch indoktrinierten failed state DDR, insbesondere unter der fruchtbaren Kanzlerschaft des bekennenden kritischen Rationalisten (Popperianer) Helmut Schmidt geradezu common sense war, wird von den Herrschenden erst gar nicht verstanden. Auch hier wirkt die typisch sozialistische Kombination niedriger IQ plus gravierende charakterliche Defizite.

  8. #18
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    „Eingriff in die Meinungsfreiheit“
    Faktenprüfung mißverständlich: „Correctiv“ verliert vor Oberlandesgericht

    KARLSRUHE. Das Onlinemagazin Tichys Einblick hat im Streit über eine sogenannte Faktenprüfung auf Facebook vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einen Prozeß gegen die Recherchegruppe „Correctiv“ gewonnen. Die „Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook darf nicht mißverständlich sein“, urteilten die Richter des 6. Zivilsenats am Mittwoch.

    Damit widerrief das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Entscheidung des Landgerichts Mannheim, das „Correctiv“ zuvor rechtgegeben hatte. Tichys Einblick hatte im September vergangenen Jahres über einen offenen Brief an UN-Generalsekretär António Guterres geschrieben. In dem Schreiben betonten die Unterzeichner, es gebe keinen Klimanotstand. Das Magazin veröffentlichte den Beitrag mit der Überschrift „500 Wissenschaftler erklären: ‘Es gibt keinen Klimanotfall’“.

    „Prüfeintrag für durchschnittlichen Facebook-Nutzer mißverständlich“

    „Correctiv“, das im Auftrag von Facebook Inhalte auf seine Fakten überprüft, stufte den Eintrag als „teils falsch“ ein, wodurch Nutzern des sozialen Netzwerks ein entsprechender Hinweis angezeigt und die Sichtbarkeit eingeschränkt wurde. Laut „Correctiv“ handle es sich nicht bei allen Unterzeichnern um Wissenschaftler und einige der in dem Brief geäußerten Behauptungen seien unzutreffend. Zudem seien relevante Informationen nicht berücksichtigt worden.

    Tichys Einblick klagte dagegen mit der Begründung, daß es sich dabei nicht um einen Faktencheck, sondern um eine Wertung handle und die Arbeit des Recherchenetzwerks als Akteur mit Sonderstatus auf Facebook unlauteren Wettbewerb darstelle. Das Oberlandesgericht gab nun dem Eilantrag auf Unterlassung recht. „Entscheidend war dabei, daß die konkrete Ausgestaltung des Prüfeintrags für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer nach Auffassung des Senats mißverständlich war“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

    Kein Urteil über Faktenprüfungen im Allgemeinen

    So habe sich die Kritik von „Correctiv“ weit überwiegend auf den offenen Brief bezogen, nicht jedoch auf die Berichterstattung des Magazins. Dies sei aber durch den „teils falsch“-Hinweis auf Facebook für die Nutzer nicht klar ersichtlich gewesen. Das Gericht betonte jedoch, daß über die Rechtmäßigkeit von solchen Faktenprüfungen im Allgemeinen damit nicht entschieden worden sei.

    Das Urteil stärke die Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken, zitierte die FAZ den Anwalt Joachim Steinhöfel, der Tichys Einblick in dem Prozeß vertrat. „Die Frage, was wahr, falsch, richtig oder unrichtig ist, sollte nach diesem Urteil auch auf Facebook dem politischen Diskurs überlassen bleiben.“

    Steinhöfel kritisierte: „Was ‘Correctiv’ auf Facebook betreibt, ist ein als Faktencheck getarnter Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit. Das ganze System dieser Grundrechtseingriffe, die institutionalisierte Rechthaberei, die unkontrollierte Anmaßung über Wahr oder Unwahr zu befinden, stehen zur Disposition, da diese jetzt auch wettbewerbsrechtlich angegriffen werden können.“ (ls)

    https://jungefreiheit.de/kultur/medi...landesgericht/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #19
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    Joachim Nikolaus Steinhöfel

    Faktencheck bei den Faktencheckern (1)
    Im November 2019 schlug die Stunde von Deutschlands oberstem Faktenchecker David Schraven. Sichtlich bewegt angesichts der Errungenschaften seiner Organisation „Correctiv“, erläuterte der große deutsche Wahrheitswart als Beklagter im Verfahren gegen Tichys Einblick dem Landgericht Mannheim, seine gemeinnützige Gesellschaft sei nun „zertifiziert“ worden. Und zwar von niemand geringerem als dem IFCN (International Fact Checking Network“). Im Protokoll der Gerichtsverhandlung ist zu lesen:
    „Der Geschäftsführer der Beklagten erläutert das Verfahren zur internationalen Zertifizierung von Fact-Checking-Organisationen und erläutert in diesem Zusammenhang, für Deutschland seien außer seiner Partei auch die dpa zertifiziert.“
    Dass diese Zertifizierung relativ bedeutungslos ist (dazu mehr in Folge 3), ist das eine. Aber man sollte, schon um sich nicht der Gefahr des Prozessbetruges auszusetzen, vor Gericht keine unwahren Angaben machen und erst recht nicht lügen. Ehrensache für einen der Wahrheit verpflichteten „zertifizierten Faktenchecker“ sollte man meinen.
    Die Regeln der IFCN bestimmen, dass die Verlängerung der Zertifizierung alle zwölf Monate erfolgen muss und einen Monat vor Ablauf, für Correctiv wäre das der 10.11.2019, eine Erinnerung verschickt wird (Screenshots siehe hier auf meiner Website).
    Schraven wusste also schon zwei Wochen lang, dass seine Zertifizierung auslief, als er vor dem Landgericht Mannheim dozierte. Und er wusste wohl auch, dass er sie auslaufen lassen würde. Solche Entscheidungen werden ja nicht kurzfristig getroffen oder durch Sorgfaltslosigkeit gar dem Zufall überlassen bleiben.
    Quasi über Nacht ein Überprüfungsprozess
    Monate später, in der Berufungserwiderung vom 02.04.2020, lobt Correctiv das IFCN, als „renommierte Organisation, die weltweit führend“ sei und behauptet: „Zu den verifizierten Partnern des IFCN gehören inzwischen 71 Organisationen… In Deutschland sind die Beklagte als CORRECTIV.Faktencheck und seit Anfang 2019 auch die… Deutsche Presse-Agentur... vom IFCN anerkannt.“
    Damit hat Correctiv vor Gericht die Unwahrheit vorgetragen oder sogar gelogen. Denn Correctiv war nicht zertifiziert. Die Zertifizierung war ausgelaufen. Dieser Screenshot vom 22.05.2020 beweist das.
    Wenn Correctiv, man mag es sich gar nicht vorstellen, nicht einmal wusste, dass man nicht mehr zertifiziert war, war der Vortrag nur unwahr. Wusste Correctiv davon, war es gelogen.
    Wir haben auf diesen bemerkenswerten Umstand in einem Schriftsatz an das Oberlandesgericht vom 25.05.2020 hingewiesen. Am Abend des Folgetages war dann die ausgelaufene Zertifizierung erneut erteilt. Prima, wie schnell und kooperativ und quasi über Nacht so ein Überprüfungsprozess erfolgen kann, wenn es darauf ankommt. Dass hier die Sorgfaltspflichten des „weltweit führenden, renommierten“ Instituts zugunsten seines Schützlings vernachlässigt worden sein könnten, behaupten wir natürlich nicht.
    Ein kleines Dankeschön von Correctiv hätte ich mir aber schon erhofft. Denn gehört sich das nicht so, wenn man als „zertifizierter Faktenchecker“ allein durch den nicht zertifizierten Faktencheck des nicht zertifizierten gegnerischen Anwalts überhaupt erst merkt, dass man nicht mehr zertifiziert ist? Was für eine Truppe, die sich da anmaßt, der Öffentlichkeit erklären zu wollen, was wahr und was unwahr ist.
    Am 30.05.2020 hat der „Deutschlandfunk“ dann ein Interview mit dem Titel „Twitterstreit: Meinungsfreiheit und Faktencheck“ ausgestrahlt, das sich in den letzten zwei Minuten auch mit dem Prozess Tichys Einblick gegen Correctiv befasst, den Tichy bekanntlich in zweiter Instanz gewonnen hat.
    Interviewt wurde ein Till Eckert von Correctiv, eine Interviewanfrage bei Tichy gab es nicht. Ausgerechnet Till Eckert wird interviewt, einer der beiden Verfasser des „Faktenchecks“, der jetzt vom Oberlandesgericht verboten wurde. Ein Hinweis des Deutschlandfunks auf diesen Fakt erfolgte nicht. Allerdings wechselt die Interviewerin Stephanie Rohde im Gespräch zwischen „Sie“ und „Du“ hin und her, was eine gewisse Vertrautheit der Journalistin mit dem Befragten andeuten mag.
    „Wir arbeiten wie gehabt weiter“
    Die Interviewerin fragte den Verfasser des rechtswidrigen Faktenchecks, ob sich das Urteil auf zukünftige Faktenchecks von Correctiv auswirke. Eckerts trotzige Antwort: „Nein, das wirkt sich nicht aus. Wir arbeiten wie gehabt weiter und warten erstmal die genaue Begründung des Gerichts ab.“
    Faktencheck vom nicht zertifizierten Anwalt: Falsch. Es kann zwar sein, dass Correctiv das Urteil ignoriert und weitermacht, wie gehabt. Richtig ist aber, dass die Entscheidung richtungsweisend ist und ganz erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Faktenchecks hat. Stark umstritten war in dem Prozess nämlich auch, ob die Handlungen von Correctiv als gemeinnütziger GmbH auch den strengen Regeln des deutschen Wettbewerbsrechts unterliegen. Das Oberlandesgericht hat dies bejaht und damit eine Zeitenwende eingeleitet. Jede Bewertung des journalistischen Inhalts eines Wettbewerbers durch Correctiv kann von jetzt an untersagt werden, wenn sie irreführend, herabsetzend, behindernd, also wettbewerbswidrig ist.
    Dies war das erste Verfahren überhaupt, in dem Faktenchecks wettbewerbsrechtlich angegriffen wurden. Dieses Verfahren und diese rechtliche Argumentation hat der Verfasser bereits im Mai 2019 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages angekündigt, vergl. Wortprotokoll 19/52, Seite 21, rechte Spalte.
    Der Correctiv-Konzern und das Handelsgesetzbuch
    Fortsetzungen folgen. Wir beschäftigen uns dann mit der Frage, ob der Correctiv-Konzern sich an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches hält oder durch pflichtwidriges Unterlassens seiner Publizitätspflichten mit Ordnungsgeldern rechnen muss. Ob die gemeinnützige Correctiv gGmbH tatsächlich Darlehen an ihre gewerbliche Tochter vergibt, ob dies ein Verstoß gegen die eigene Satzung sein könnte und fragen uns, was wohl Spender dazu sagen würden, wenn sie das wüssten.
    Kann es sein, dass Markus Wiegend schon 2017 völlig richtig lag, als er in „Märchenstunde mit David Schraven“ schrieb:
    „Früher hatte ich den Eindruck, dass er ein aufrechter Kämpfer für den investigativen Journalismus in Deutschland ist. Heute habe ich den Eindruck, dass David Schraven vor allem ein aufrechter Kämpfer für seine Eigeninteressen ist und sich mit vielem, was er tut, im Widerspruch zu dem bewegt, wofür er in den Augen vieler steht: Freiheit der Presse, Fairness gegen Kollegen, Unabhängigkeit.“
    Natürlich hat Schraven, Fuchs der er ist, vorgesorgt, falls Facebook seine verurteilte Firma fallen lässt wie eine heiße Kartoffel. Denn neben der ganzen Faktencheckerei will er jetzt auch noch mit der „Organisation und Durchführung von Bewirtungsaktivitäten und der Organisation und Durchführung von Immobiliengeschäften“ Kohle machen. Mehr dazu in Teil 2.

    https://www.achgut.com/artikel/fakte...eckern_folge_1

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

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    Von Anfang an war "Correctiv" vielen nicht geheuer und dieses Gefühl es mit einer Art Ableger a'la Goebbels/ von Schnitzler zu tun zu haben, hat sich immer mehr verfestigt. 2017 hatte "Kress" es gewagt, einen Blick hinter die Kulissen von Correctiv zu werfen...……………

    Märchenstunde mit David Schraven
    "Kress" hat sich erlaubt, das Rechercheportal Correctiv kritisch zu hinterfragen. Dann traf uns der Zorn des Gründers.
    Wenn Sie bei der Lektüre dieses Artikels den Eindruck haben, dass es um eine kritische Abrechnung mit dem Correctiv-Gründer David Schraven geht, liegen Sie goldrichtig. Wenn Sie den Eindruck haben, dass das Motiv dafür persönlicher Natur ist, liegen Sie daneben. Ich kenne ihn nicht und kann mich nicht erinnern, ihm einmal begegnet zu sein. Früher hatte ich den Eindruck, dass er ein aufrechter Kämpfer für den investigativen Journalismus in Deutschland ist. Heute habe ich den Eindruck, dass David Schraven vor allem ein aufrechter Kämpfer für seine Eigeninteressen ist und sich mit vielem, was er tut, im Widerspruch zu dem bewegt, wofür er in den Augen vieler steht: Freiheit der Presse, Fairness gegen Kollegen, Unabhängigkeit. Vier Widersprüche:
    1. Schravens Umgang mit kritischen Fragen
    "Kress"-Autor Marvin Oppong stellte David Schraven im März eine Reihe von Fragen zur Finanzierung von Correctiv und möglichen Interessenskonflikten. Noch ehe unsere Recherche im April ("kress pro" 3/17) überhaupt veröffentlicht wurde, äu.ßerte Schraven sich ausführlich, reagierte aber gleichzeitig schwer genervt und drohte mit rechtlichen Schritten. Auf Facebook schrieb er zudem eine Wutrede über die Recherchemethoden. Die Brost-Stiftung, die Correctiv mit mehr als 3 Millionen Euro stark gefördert hat, ließ Fragen von einer renommierten Medienrechtskanzlei beantworten. Wir dachten: Hoppla, da wird aber von allen ordentlich Druck gemacht.
    2. Schravens Umgang mit kritischen Beiträgen
    Dann erschien der Beitrag in der April-Ausgabe von "kress pro" und schlummerte hinter der Paywall. Der Kern der Geschichte ist ein Verdacht im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Bodo Hombach, Vize-Chef der Brost-Stiftung, als Ethikrat-Chef von Correctiv. Ende Mai stellten wir die Kurzfassung unseres Artikels online. Jetzt folgte die nächste persönliche Attacke Schravens auf Facebook: "Marvin Oppong hat sich eine Verschwörungstheorie ausgedacht und diese trotz Gegenrede einfach so frei von der Leber aufgeschrieben." Hier überschreitet Schraven klar eine Grenze, er diffamiert den Autor. Marvin Oppong hat ebenso wenig etwas "frei erfunden" (O-Ton Schraven), wie die Mitarbeiter von Correctiv dies tun. Er hat Quellen für seinen Beitrag und er hat Indizien recherchiert. Hätte Schraven geschrieben: "Du schreibst Mist. Deine Quellen sind mies", wäre das okay. Aber er unterstellt im Grunde, dass Oppong lügt. Das ist niederträchtig. Und gerade für den Chef eines Rechercheportals inakzeptabel.
    In Schravens Facebook-Community brandete für seine Wutrede dagegen warmer Applaus auf. Nur ein User hielt dagegen und schrieb: "Ich finde es falsch, einen Kollegen, auch wenn er einem lästig sein mag, lächerlich zu machen und an den Pranger zu stellen. Das gehört sich nicht."
    Schraven nahm dann sein gutes Recht in Anspruch, rechtlich gegen den Beitrag vorzugehen. Er hätte auch vorher einfach anrufen können und "Kress" hätte ihm die Gelegenheit gegeben, das ganz publizistisch auszufechten. In Form eines Interviews oder einer Gegenrede zum Beispiel.
    So aber erwirkte Correctiv nach anwaltlicher Abmahnung eine einstweilige Verfü.gung gegen die Berichterstattung vor dem Landgericht in Hamburg. Correctiv wollte durch die einstweilige Verfügung erreichen, dass der Beitrag mit dem geäußerten Verdacht nicht mehr ver.öffentlicht werden darf. Wir wollten erreichen, dass die Geschichte wieder zugänglich ist. Der Kompromiss: Der Beitrag darf wieder veröffentlicht werden. Wir haben uns aber dazu verpflichtet, die Berichterstattung zum Verdacht nur noch mit ausführlichen Erläuterungen von Correctiv zu veröffentlichen.
    Wäre es zum Hauptverfahren gekommen, hätten wir unser Recht auf Verdachtsberichterstattung ausgerechnet gegen ein Rechercheportal durchsetzen müssen. Das ist immer heikel, weil man seine Quellen natürlich schützen will.
    3. Schraven und die Finanzierung von Correctiv
    Die Brost-Stiftung hat Correctiv mit mehr als 3 Millionen Euro gefördert. Ohne diese Förderung würde es das Rechecheportal in seiner heutigen Form wohl nicht geben. Der Vorstand der Brost-Stiftung besteht aus drei Männern.
    Der Vorsitzende heißt Wolfgang Heit. Er leitete als ärztlicher Direktor viele Jahre die Kliniken Essen-Süd, heißt es bei der Brost-Stiftung. Mit einer Recherche ("Euros für Ärzte") zeigte Correctiv, welche Mediziner Geld von Pharmafirmen angenommen haben. Auch der Chef der Brost-Stiftung findet sich in der Liste, die Correctiv auf seiner Internetseite zugänglich macht. Bayer hat demnach im Jahr 2016 genau 5.214,41 Euro an Reisekosten für Heit übernommen.
    Der stellvertretende Vorsitzende der Brost-Stiftung heißt Bodo Hombach, der als Ex-Politiker bestens vernetzt ist und selbst im Fokus von Recherchen steht. Der "Spiegel" schrieb im Januar: "Als Kanzleramtsminister stolperte Bodo Hombach über den Bau seines teuren Hauses in Mülheim. Ausgerechnet dieses Haus lässt 17 Jahre später eine Stiftung kaufen. Im Vorstand: Hombach."
    Ebenfalls im Stiftungsvorstand ist der Partner einer großen Kanzlei. Seine Tätigkeiten dort: u.a. M&A und Private Equity. Die Mandanten: national und international.
    Frage: Wenn Sie sich drei Entscheidungsträger über die Finanzierung für ein investigatives Rechercheportal aussuchen dürften, würden Sie dann einen ehemaligen Medizinprofessor auswählen, der Geld von der Pharmabranche annimmt? Oder einen Ex-Kanzleramtsminister, der selbst im Zentrum von investigativen Recherchen steht? Oder den Partner einer Kanzlei, der in der Wirtschaft zahlreiche Kontakte hat?
    Nein. Weil man auf diese Weise viele mögliche Interessenskonflikte riskiert. Nun ist es schwer in Deutschland, Gelder für gemeinnützigen Journalismus zu gewinnen. Da kann man sich seine Financiers womöglich nicht immer aussuchen. Vorbildlich ist die Konstellation allerdings nicht. Zudem hat Correctiv das Problem noch befeuert, indem es Bodo Hombach zum Chef des Ethikrates gemacht hat.
    4. Schraven als Verteidiger von Bodo Hombach
    Das Verhältnis von Bodo Hombach zu David Schraven scheint ohnehin recht eng: Als der "Spiegel" Hombach im Januar angriff, schwang sich Schraven öffentlich zu langen Verteidigungsargumentationen auf. Dabei war Correctiv im "Spiegel"-Beitrag nur am Rande erwähnt worden.
    Ähnlich war es in unserem Fall. Auch hier hat sich Schraven weit für Hombach aus dem Fenster gelehnt. Man muss es wohl doch einmal sagen: Chefs von Investigativportalen sollten sich nicht zum Sprecher von Ex-Politikern machen.
    (Disclaimer: "Kress"-Verleger Johann Oberauer war vor Jahren in eine Auseinandersetzung mit Bodo Hombach geraten. Für Interessierte: Die "SZ" hat das Thema im Dezember 2004 aufgeschrieben. Das Ganze hatte auf die Berichterstattung keinen Einfluss. Was sich zum Beispiel dadurch belegen lässt, dass das "medium magazin" aus dem Oberauer-Verlag Correctiv bereits zweimal ausgezeichnet hat.)
    Als "Meedia" über den Streit zwischen "Kress" und Correctiv berichtet hat, habe ich Schraven kritisiert. Der schrieb uns daraufhin eine Mail. "Ich finde es nicht okay, so zu tun, als hätte ich eine Geschichte über das Finanzierungsmodell von Correctiv angegriffen. Ich habe die Märchenstunde angegriffen. Das ist was anderes." Schraven schrieb weiter: "Ihr könnt jederzeit unser Finanzierungsmodell hinterfragen. Das ist total okay."
    Das werden wir tun. Wenn wir alle mal uralt und gelassen im Schaukelstuhl sitzen, werde ich David Schraven vielleicht mal unsere Quellenlage schildern. Ich bin mir ziemlich sicher: Er hätte die Geschichte an unserer Stelle auch gebracht.


    https://kress.de/news/detail/beitrag...-schraven.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #20
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    AW: Faktencheck im Faktencheck

    Twitter macht es, Correctiv ebenso, dpa und TE, Facebook überprüft sich selbst: Faktencheck ist die große Mode derzeit. Das Urteil gegen Correctiv zeigt, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht geht.

    Renate Künast, frühere Landwirtschaftsministerin der Grünen und immer noch Bundestagsabgeordnete, weiß ganz genau, woher das Virus Covid-19 kommt: Nicht von Fledermäusen, nicht aus einem Labor Chinas – sondern aus dem deutschen Kuh- oder Hühnerstall. Ihre sensationelle Erkenntnis, von der Rednertribüne des Deutschen Bundestags verkündet und dann per Facebook und Twitter massenhaft verbreitet, lautet schlicht und ergreifend: „Der Grund für die Pandemie ist die falsche Art und Weise, wie wir unsere Nahrungsmittel produzieren, Landwirtschaft betreiben und mit der Umwelt umgehen.“ Das ist erkennbar Unsinn, dazu braucht es nicht viel fact checking: Aber muss Künasts Rede deshalb zukünftig im Bundestag unterbleiben, darf sie ihre irrwitzigen Behauptungen nicht mehr verbreiten oder wenn, dann nur mit dem Stempel versehen: „Kompletter Unsinn“?

    Noch mehr kompletter Unsinn
    Natürlich nicht. Künasts Rede dient zwar nicht der Wahrheitsfindung, sondern mehr der Verwirrung, wie auch wenn ihre Parteifreundin Claudia Roth erklärt, die Reaktorkatastrophe in Fukushima habe 16.000 Tote gekostet. Dafür verantwortlich war ein Seebeben; und selbst nach der Havarie der dortigen Kraftwerke sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Todesopfer durch Radioaktivität zu beklagen. Roths Sprüchlein ist falsch – aber es deswegen unterbinden? Längst ist klar, dass Claudia Roth zwar Bundestagsvizepräsidentin, aber ansonsten nicht die hellste Kerze auf der Torte ist. Schon politische Klugheit spricht eher dafür, sie häufiger reden zu lassen als zu selten. Im Meinungskampf ist sie eines der besseren Argumente gegen die Grünen, ebenso wie ihre Parteichefin Annalena Baerbock, die Kobolde mit Kobalt verwechselt und für die das Stromnetz denselben speichert wie eine Badewanne Wasser: Erkennbare Dummheit kostet Wählerstimmen. In einer mündigen Gesellschaft entscheiden die Wähler.

    Nur Fake-News in den Sozialen Medien?
    Nun soll das allerdings nicht für soziale Medien gelten. Tatsächlich wird dort auch viel Unsinn verbreitet; da tummeln sich die Schwestern und Brüder von Künast, Roth und Baerbock. Faktenchecking ist das Wort der Stunde. Endlich sollen wahr von unwahr, Fakten von Meinung und Tatsachen von Fehlern getrennt werden. Das ist der große Meinungstrend. Oder zumindest sollen angeblich fehlerhafte Meldungen gekennzeichnet, mit Warnhinweisen versehen oder in der Reichweite beschränkt werden. Projekte und Gesetze planen der Bund, die EU und Vereinten Nationen. Getroffen hat diese Art des erhobenen Zeigefingers auch Donald Trump. Auf Twitter wurde der US-Präsident für seinen Spruch gebrandmarkt: „When the Looting starts, the shooting starts“, zu deutsch, ohne den eingängigen Klangreim: „Auf das Plündern folgt das Schießen“. Ist das wirklich Aufruf zur Gewalt, wie Twitter in einem Warnhinweis behauptete? Kann man so sehen, oder auch nicht. Die eigentliche Frage formulierte die Jerusalem Post: Warum wird Trump von Twitter kritisiert – aber nicht beispielsweise jene iranischen Politiker, die fast täglich dazu aufrufen, den Kampf gegen Juden aufzunehmen und sie ins Meer zu werfen, den Staat Israel auszuradieren oder zumindest zu bombardieren?

    Wer entscheidet, welche Äußerung zulässig ist?
    Wer hat das Recht zu urteilen in derart wichtigen Fragen? In Deutschland betreiben unter anderem dpa und Correctiv dieses Geschäft. Ganz neu ist die Faktencheckerei nicht – auch TE führt sie durch. In der Serie „Fake-Nuss“ nimmt sich beispielsweise Alexander Wendt immer wieder publizistische Fehlleistungen vor, etwa wenn er sich mit der irreführenden Statistik befaßt, mit der die ARD die Politik der Corona-Bekämpfung der Bundesregierung rechtfertigt. (Weitere hübsche Beispiele finden Sie, wenn Sie Alexander Wendt in das Suchfeld bei TE eingeben). Auch die jüngste Fehlleistung des ZDF spießt beispielsweise auf TE Matthias Nikolaidis auf, das Donald Trump für den Tod eines Verhafteten und nachfolgende blutige Auseinandersetzungen in den USA sehr einseitig verantwortlich zu machen versucht.

    Das ist journalistischer Alltag: Politiker und Medien zu hinterfragen und zu korrigieren. Die ARD wiederum reagiert mit einem eigenen Faktenchecking. Um es kurz zu machen: Dagegen ist nichts einzuwenden. Bekanntlich steigert Kritik das Denkvermögen, und dient im besten Fall der Wahrheitsfindung.

    Gefährlich allerdings wird es, wenn es einseitig, mit dem Anspruch der unbedingten Wahrheit, wenn es unlauter und bewusst zerstörerisch eingesetzt wird. Wo die Grenzen liegen verdeutlicht ein Urteil, das TE vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gegen die Faktenchecker von Correctiv erwirken konnte. (Den schon mehrfach aufgeführten Vorgang und weitere Quellen finden Sie hier.)

    Die Urteilsbegründung liegt nun vor – und verpasst Correctiv sieben ordentliche Ohrfeigen.

    Ohrfeige Nummer 1:
    Correctiv äußert Meinungen – nicht Tatsachen
    Correctiv hat in dem Verfahren selbst vorgetragen, die Faktenchecks seien grundgesetzlich garantierte Meinungsäußerungen, auch wenn Correctiv über einen Artikel urteilt „ganz oder teilweise falsch“: Correctiv schmückt sich mit falschen Federn, wenn es behauptet, hier würden Tatschen geprüft, die einem Wahrheitsbeweis zugänglich seien. Es ist nur Meinung, die Correctiv abgibt, stellen die Richter des Oberlandesgerichts fest: „So erweckt die Kennzeichnung `Fact Check`und die Bewertung „teilweise falsch“ den Eindruck, dass ausschließlich oder zumindest vorrangig Tatsachenbehauptung („Facts“) in Frage stünden. … Tatsächlich handelt es sich …ingesamt um eine wertende Stellungnahme“. Es geht also nicht um Faktenprüferei – es ist billige Meinung, die abgegeben wird. Und an anderer Stelle formuliert das OLG: Beim Prüfergebnis von Correctiv handle es sich nicht um „Tatsachenbehauptungen, sondern um Wertungen und Meinungen“ (von Correctiv). Die Klatsche sitzt: Correctiv meint viel, aber hat mit Tatsachen wenig am Hut.

    Ohrfeige Nummer 2:
    Journalistische Berichte weiterhin zugelassen
    Correctiv stürzte sich auf TE, weil ihr offensichtlich eine Meldung nicht ins Konzept passte, wonach 500 Wissenschaftler im Klimawandel kein so wahnsinnig drängendes Problem sehen. Das Gericht wie auch schon die Vorgängerinstanz und zwei juristische Kommentatoren bestätigen, dass TE den Bericht korrekt wiedergegeben und nicht selbst bewertet habe. Das ist journalistisches Handwerk, wie man es eigentlich nicht erklären muss: Der Überbringer einer Nachricht darf dafür nicht geköpft werden; Nachrichten sind Nachrichten. Selbstverständlich darf Correctiv zu einer von TE veröffentlichten Nachricht meinen, was es will, die Nachricht kommentieren oder kritisieren – aber nicht behaupten, die Nachricht sei „falsch“, weil Correctiv dazu eine andere Meinung hat.

    Ohrfeige Nummer 3:
    Facebook hat kein „virtuelles Hausrecht“
    Häufig wird von der Vermutung ausgegangen: Was Facebook oder Twitter auf ihren Portalen mache, sei deren Sache. Wer also dort zu Gange ist, müsse sich gefallen lassen, welche Gäste der Wirt von der Facebook-Kneipe in sein Lokal einlasse. TE-Anwalt Joachim Steinhöfel hat dazu das Wettbewerbsrecht bemüht. Die Idee des Gesetzes ist, den Wettbewerb zu fördern. Der funktioniert aber nur unter fairen Bedingungen. Herabsetzung des Wettbewerbers, Verleumdung oder ihn verächtlich zu machen ist verboten. Und da heute Facebook (wie auch Twitter) ein wichtiger, wenn auch virtueller Marktplatz ist, darf nicht ein Standbesitzer oder gar der Marktbetreiber über den Nachbarn behaupten: „Seine Bananen sind faul“. Hier geht es nicht mehr um Meinung – sondern um wirtschaftliche und geschäftliche Aspekte. Und daher darf sich Correctiv oder ein anderer „Prüfer“ nicht mit Facebook verbünden, um einen unliebsamen Konkurrenten zu schädigen. Denn nicht um Wahrheitsfindung geht es, sondern um das von Correctiv selbst vorgetragene Ziel: Die Reichweite von TE zu reduzieren, TE wirtschaftlich zu schädigen, indem die Leser alarmiert und mit falschen Hinweisen in die Irre geführt werden.

    Ohrfeige Nummer 4:
    Falsche Fakten in eigener Sache
    Wer Fakten checkt, muss auch und gerade in eigener Sache korrekt sein. So behauptet Correctiv, es sei von einer führenden US-Organisation für fact checking zertifiziert. In der Berufungserwiderung vom 02.04.2020, lobt Correctiv das IFCN, als „renommierte Organisation, die weltweit führend“ sei und behauptet:

    „Zu den verifizierten Partnern des IFCN gehören inzwischen 71 Organisationen…. In Deutschland sind die Beklagte als CORRECTIV.Faktencheck und seit Anfang 2019 auch die…Deutsche Presse-Agentur..vom IFCN anerkannt.“

    Damit hat Correctiv vor Gericht die Unwahrheit vorgetragen oder sogar gelogen. Denn Correctiv war zu diesem Zeitpunkt nicht zertifiziert.

    Wenn Correctiv, man mag es sich gar nicht vorstellen, nicht einmal wusste, dass man nicht mehr zertifiziert war, war der Vortrag unwahr. Wusste Correctiv davon, war es schlicht gelogen – und zwar vor Gericht. Auch an anderer Stelle tauchen Zweifel auf, inwieweit Correctiv sich immer an Vorschriften hält. So wird zu prüfen sein, ob der Correctiv-Konzern, dessen wahre Ausmaße und wirtschaftliche Betätigungen unterschiedlichster Art unterhalb der sichtbar vorgetragenen Gemeinnützigkeit liegt, sich an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches hält oder durch pflichtwidriges Unterlassen seiner Publizitätspflichten mit Ordnungsgeldern rechnen muss. Dazu gehört die wesentlich Frage, ob die gemeinnützige Correctiv gGmbH tatsächlich Darlehen an ihre gewerbliche Tochter vergibt und vergeben darf, oder ob dies ein Verstoß gegen die eigene Satzung sein könnte. Zu fragen ist auch, was wohl Spender dazu sagen würden, wenn sie das wüssten. Faktenchecker, die in eigener Sache unsauber arbeiten jedenfalls verlieren jede Glaubwürdigkeit.

    Ohrfeige Nummer 5:
    Correctiv ist keine höhere Instanz
    Correctiv nimmt den Mund gerne voll. So schreibt das Unternehmen über sich selbst: „Recherchen für die Gesellschaft und mit der Gesellschaft. Investigativ. Unabhängig. Gemeinnützig.“ Das klingt beeindruckend. Correctiv lebe publizistisch auf einem anderen Planeten als TE, behauptet Geschäftsführer Schraven seine vermeintliche Überlegenheit, die auf der Gemeinnützigkeit beruhe. Es sind hohle Worte: Correctiv erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung von Facebook. Es handelt also gewerbsmäßig, und weitere Einkommen stammen aus Spenden. Aber kaum jemand interessiert sich für Correctiv. Daher klemmt sich Correctiv hinter die reichweitenstarken Artikel von TE, um indirekt von der Beliebtheit von TE bei den Lesern zu nassauern. Correctiv möchte mit der Bewertung von TE gerne die Leser auf seine eigene Homepage umleiten. Das allerdings klingt nicht nach der selbst postulierten Gemeinnützigkeit – sondern nach ziemlich ausgebufftem wirtschaftlichen Kalkül, verpackt in dröhnende Moral. Damit stürzt Correctiv von seinem Planeten auf die Erde und genau daran knüpft das Oberlandesgericht Karlsruhe das Urteil an.

    Ohrfeige Nummer 6:
    Correctiv kann nicht so weitermachen
    Nun ist die Faktencheckerei kein deutschen Phänomen, wie der Streit um Trump zeigt. Facebook-Gründer Marc Zuckerberg erklärte zum umstrittenen Beitrag Trumps über den Umgang mit Plünderern, der Beitrag sei mit Facebooks Regeln vereinbar, auch wenn ihm persönlich solche „spaltende und aufwieglerische Rhetorik“ widerstrebe. „Aber meine Verantwortung ist es, nicht nur persönlich zu reagieren, sondern als Chef einer Institution, die sich der Redefreiheit verschrieben hat“. Selbst im eigenen Unternehmen stößt er auf Widerspruch jener Mitarbeiter, die in Facebook auch ein Instrument zur Durchsetzung ihrer eigenen Meinung sehen. Zu gern würden Viele den großen Zensor spielen, der über „wahr“ und „falsch“ entscheidet.

    Damit besteht die Gefahr der Zensur und auch, dass richtige Informationen als „falsch“ eingestuft und aktiv unterdrückt werden. So geschah es zum Beispiel bei der New York Post. Diese veröffentlichte einen Meinungsartikel, dass es im Bereich des Möglichen liegen könnte, dass das Corona-Virus durch einen Laborunfall freigesetzt wurde. Die „unabhängigen Faktenchecker“ Facebooks markierten den Artikel als Falschinformation, unterdrückten seine Reichweite und informierten Facebook-Nutzer darüber, warum sie den Meinungsartikel als Falschinformation einstuften. Einer der Faktenchecker war eine Wissenschaftlerin, die selbst in dem Labor in Wuhan experimentiert hatte. Ja, diese Faktencheckerin weiß sicherlich Bescheid – aber unabhängig ist sie eben nicht. Mittlerweile äußern verschiedenste Regierungen, unter anderem die USA und das Vereinigte Königreich, die Vermutung, dass die Erstinfektion tatsächlich in einem Labor stattgefunden haben könnte. Die Markierung als Falschinformation nahm Facebook zurück – zwei Monate nachdem sie das erste mal angezeigt wurde. Doch der Schaden für die New York Post bleibt.

    Mit dem aktuellen Urteil wurde diesem willkürlichen Anschlag auf die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit ein Riegel vorgeschoben.

    Ohrfeige Nr. 7:
    Correctiv darf nicht so weitermachen
    Der Deutschlandfunk strahlte ein Interview mit dem Titel „Twitterstreit: Meinungsfreiheit und Faktencheck“ aus, das sich auch mit dem Prozess Tichys Einblick gegen Correctiv befasst. Interviewed wurde Till Eckert von Correctiv, eine Interviewanfrage bei TE gab es nicht. Ausgerechnet Till Eckert wird befragt, einer der beiden Verfasser des vom Oberlandesgerichts kritisierten „Faktenchecks“; und die Interviewerin rutscht gelegentlich ins vertraute „Du“. Ein Hinweis des Deutschlandfunks auf diesen Fakt erfolgte nicht. Die Interviewerin will von dem Verfasser des rechtswidrigen Faktenchecks wissen, ob sich das Urteil auf zukünftige Faktenchecks von Correctiv auswirke. Die Antwort Eckerts: „Nein, das wirkt sich nicht aus. Wir arbeiten wie gehabt weiter und warten erstmal die genaue Begründung des Gerichts ab.“ Falsch. „Richtig ist, dass die Entscheidung richtungsweisend ist und ganz erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Faktenchecks hat. Stark umstritten war in dem Prozess nämlich auch, ob die Handlungen von Correctiv als gemeinnütziger GmbH auch den strengen Regeln des deutschen Wettbewerbsrechts unterliegen. Das Oberlandesgericht hat dies bejaht und damit eine Zeitenwende eingeleitet. Jede Bewertung des journalistischen Inhalts eines Wettbewerbers durch Correctiv kann von jetzt an untersagt werden, wenn sie irreführend, herabsetzend, behindernd, also wettbewerbswidrig ist„, erklärte dazu Anwalt Steinhöfel.

    Fazit: Wir kämpfen weiter für die Meinungsfreiheit
    Was bleibt für Deutschland? TE tritt weiter dafür ein, dass Fakten überprüft, Meinungen ausgetauscht und darüber gestritten werden darf, was richtig oder falsch ist. Das ist es, was unsere Demokratie ausmacht und von einer Diktatur unterscheidet. Und das macht unsere Gesellschaft letztlich erfolgreich: Der ständige Streit über das bessere Argument. Niemand hat die Wahrheit für sich gepachtet. Am Ende zählt das bessere Argument. Und deshalb treten wir weiter dafür ein, dass auch Annalena Baerbock oder Renate Künast ihre offenkundigen Faslchbehauptungen weiterhin vor sich hertragen dürfen mit ernstem Gesicht und aus tiefster Überzeugung wie der Spiegel, der Donald Trump beim Staatsstreich ertappt hat. Mit solchen albernen Verschwörungstheorien zerstören Magazine und Politiker ihre Glaubwürdigkeit. Darüber sollen aber Leser und Wähler entscheiden, nicht selbsternannte Zensoren. Wir glauben an die Lern- wie Wehrfähigkeit unserer Demokratie.

    https://www.tichyseinblick.de/tichys...uer-correctiv/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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